Rechtsprechung
VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10.NW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Nichtraucherschutz in Gaststätten mit mehreren Räumen; Abgrenzung Haupt- und Nebenraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ausgestaltung eines Nebenraumes für Raucher in Gaststätten mit mehreren Räumen i.S.d. § 7 Abs. 3 des Nichtraucherschutzgesetzes v. Rheinland-Pfalz (NRSG); Mögliche Rechtswidrigkeit der behördlichen Anordnung eines Rauchverbotes in Nebenräumen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Rauchverbot: Teilerfolg für Gastwirtin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtraucherschutz in rheinland-pfälzischen Zweiraum-Gaststätten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anordnung eines Rauchverbots für Nebenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte nicht erforderlich - Eilantrag gegen Rauchverbot: Teilerfolg für Gastwirtin
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Darf im Thekenraum einer Gaststätte geraucht werden, wenn dieser kleiner ist als der Nebenraum? - Eilantrag gegen Rauchverbot
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 765 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen …
Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10
Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240). - BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10
Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
- VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11
Rauchverbot im Thekenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte
Ein Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung war beim erkennenden Gericht nur teilweise erfolgreich (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW -).Das erkennende Gericht ist bereits in seinem Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW - davon ausgegangen, dass die Abgrenzung zwischen Nebenräumen, in denen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 NRSG das Rauchen erlaubt werden kann und den übrigen rauchfreien Gasträumen sich nicht alleine nach der untergeordneten Größe, d.h. nach den Vorgaben in § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 NRSG beurteilt, sondern dass dem Begriff des Nebenraums eine darüber hinausgehende, eigenständige Bedeutung zukommt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 7 A 11323/11
Kein Rauch im Thekenraum
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakte des Verfahrens 4 L 716/10.NW verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist. - VG Halle, 02.09.2010 - 3 B 136/10
Nichtraucherschutz in Gaststätten in Sachsen-Anhalt
Zwar verlangt die Norm nicht ausdrücklich, dass es sich bei dem Raucherraum um einen Nebenraum handelt (vgl. dazu § 7 Abs. 3 NRSchG Rh.-Pf., die Regelung verlangt ausdrücklich, dass der Hauptraum rauchfrei bleiben muss - vgl. dazu: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW - juris).