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   OVG Niedersachsen, 22.11.1995 - 4 L 817/95   

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https://dejure.org/1995,10929
OVG Niedersachsen, 22.11.1995 - 4 L 817/95 (https://dejure.org/1995,10929)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.1995 - 4 L 817/95 (https://dejure.org/1995,10929)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 1995 - 4 L 817/95 (https://dejure.org/1995,10929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 92a BSHG; § 119 AFG
    Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kostenersatz; Leichtfertige Aufgabe des Arbeitsplatzes; Sperrzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kostenersatz; Leichtfertige Aufgabe des Arbeitsplatzes; Sperrzeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.1995 - 4 L 817/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.7.1976, BVerwGE 51 S. 61 = FEVS Bd. 24 S. 397), der der Senat gefolgt ist (u. a. Urteil vom 12.1.1994 - 4 L 2342/93), löst nicht jedes Verhalten, das eine den Träger der Sozialhilfe zum Eingreifen veranlassende Notlage zur Folge hat, die Ersatzpflicht nach § 92 a BSHG aus.

    Vielmehr sind die Umstände des Einzelfalles von ausschlaggebender Bedeutung (BVerwGE 51 S. 61 [65] = FEVS Bd. 24 S. 397).

  • OVG Niedersachsen, 12.01.1994 - 4 L 2342/93

    Übersiedler; DDR; Eingliederungsgeld; Sperrzeit; Vorsätzliche Herbeiführung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.1995 - 4 L 817/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.7.1976, BVerwGE 51 S. 61 = FEVS Bd. 24 S. 397), der der Senat gefolgt ist (u. a. Urteil vom 12.1.1994 - 4 L 2342/93), löst nicht jedes Verhalten, das eine den Träger der Sozialhilfe zum Eingreifen veranlassende Notlage zur Folge hat, die Ersatzpflicht nach § 92 a BSHG aus.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - L 19 AS 1303/12
    Aufl., § 34 Rn 6; Grote-Seifert in jurisPK-SGB II, § 34 SGB II Rn 20; vgl. zur Vorgängervorschrift des § 92a Bundessozialhilfegesetz (BSHG): OVG Lüneburg Urteil vom 12.01.1994 - 4 L 2342/93 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.11.1995 - 4 L 817/95 - siehe auch BVerwG Beschluss vom 09.08.1003 - 5 B 1/93 -, wonach der Verlust eines Ausbildungsplatzes durch leichtfertiges Verhalten ein sozialwidriges Verhalten darstellen kann).
  • SG Augsburg, 12.08.2015 - S 14 AS 992/14

    Anspruch auf Erstattung erbrachter Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen

    Wenn ein Beschäftigungsverhältnis in Kenntnis der dann eintretenden Hilfebedürftigkeit aufgegeben wird, so ist dieses Verhalten - in grundsicherungsrechtlicher Hinsicht - als sozialwidrig anzusehen (vgl. zur Vorgängerregelung des § 92a Bundessozialhilfegesetz - BSHG -: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.1995, Az.: 4 L 817/95 = ZfF 1998, 62-64).
  • VG Osnabrück, 22.07.2003 - 4 A 88/01

    Privatschule; Sozialwidrigkeit

    Vielmehr sind die Umstände des Einzelfalles von ausschlaggebender Bedeutung (s. zum Voranstehenden OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.1995 in ZfF 1998, 62 f.).
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