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   VG Koblenz, 23.10.2013 - 4 L 914/13.KO   

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VG Koblenz, 23.10.2013 - 4 L 914/13.KO (https://dejure.org/2013,32200)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.10.2013 - 4 L 914/13.KO (https://dejure.org/2013,32200)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 4 L 914/13.KO (https://dejure.org/2013,32200)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    In der Exklave "Kuhheck" der Ortsgemeinde Marienhausen dürfen Windkraftanlagen vorläufig nicht errichtet werden.

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Koblenz, 13.04.2017 - 4 L 86/17

    Errichtung von drei Windenergieanlagen vorläufig gestoppt

    Hier hätte eine Einzelfallprüfung für eine optisch unzumutbare Beeinträchtigung nahegelegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 438; Beschluss der Kammer vom 23. Oktober 2013, - 4 L 914/13.KO -), da Wohnhäuser in einer geringeren Entfernung als der dreifachen Anlagenhöhe (696 m) betroffen sind.
  • VG Koblenz, 20.08.2020 - 4 L 555/20

    Betrieb zweier Windenergieanlagen in Wiebelsheim (Rhein-Hunsrück-Kreis) vorerst

    Eine Einzelfallprüfung für eine optisch unzumutbare Beeinträchtigung liegt in der Regel erst nahe, wenn die betroffenen Gebäude in einem geringeren Abstand als der dreifachen Anlagenhöhe gelegen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 438; Beschluss der Kammer vom 23. Oktober 2013, - 4 L 914/13.KO), was hier nicht der Fall ist.
  • VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19

    Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen in Pferdsfeld abgewiesen

    Eine Einzelfallprüfung für eine optisch unzumutbare Beeinträchtigung liegt in der Regel erst nahe, wenn die betroffenen Gebäude in einem geringeren Abstand als der dreifachen Anlagenhöhe gelegen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 438; Beschluss der Kammer vom 23. Oktober 2013, - 4 L 914/13.KO -).
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