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   OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17 (https://dejure.org/2017,14790)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.2017 - 4 LA 12/17 (https://dejure.org/2017,14790)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 2017 - 4 LA 12/17 (https://dejure.org/2017,14790)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht mit der zitierten Entscheidung aus dem Jahre 1978 bereits rechtsgrundsätzliche Ausführungen gemacht (Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - Juris Rn. 16), die in späteren Entscheidungen bestätigt worden sind und auch heute noch ihre Berechtigung haben.

    Entsprechend genügt bei der Kontrolle von Geschwindigkeitsverstößen - durch Beobachtung oder durch Radarmessung - im Allgemeinen das Notieren des Kennzeichens als Sofortmaßnahme, solange der Kraftfahrzeughalter anschließend unverzüglich (vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls regelmäßig innerhalb von zwei Wochen) von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (BVerwG, Beschl. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 - Juris Rn. 3 ff.; v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, Juris Rn. 4; Urt. v. 17.12.1982 a.a.O.; Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - Juris Rn. 16).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der Verstoß selbst und das Kraftfahrzeugkennzeichen festgehalten werden, um darüber den Kraftfahrzeughalter und über ihn den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 a.a.O.).

    Rechtsfehlerfrei hat Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das o.g. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.1978 (VII C 77.74) festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften mit dem klägerischen Fahrzeug vorliegen, insbesondere, dass die Gestaltung der Radarkontrolle (Fertigung lediglich eines Heckfotos) nicht zu beanstanden ist.

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Eine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat und dennoch nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 -, Juris Rn. 3; Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Juris Rn. 7 m.w.N.).

    Entsprechend genügt bei der Kontrolle von Geschwindigkeitsverstößen - durch Beobachtung oder durch Radarmessung - im Allgemeinen das Notieren des Kennzeichens als Sofortmaßnahme, solange der Kraftfahrzeughalter anschließend unverzüglich (vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls regelmäßig innerhalb von zwei Wochen) von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (BVerwG, Beschl. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 - Juris Rn. 3 ff.; v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, Juris Rn. 4; Urt. v. 17.12.1982 a.a.O.; Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - Juris Rn. 16).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Beschl. v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, Juris Rn. 4; Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Juris Rn. 7).

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Entsprechend genügt bei der Kontrolle von Geschwindigkeitsverstößen - durch Beobachtung oder durch Radarmessung - im Allgemeinen das Notieren des Kennzeichens als Sofortmaßnahme, solange der Kraftfahrzeughalter anschließend unverzüglich (vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls regelmäßig innerhalb von zwei Wochen) von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (BVerwG, Beschl. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 - Juris Rn. 3 ff.; v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, Juris Rn. 4; Urt. v. 17.12.1982 a.a.O.; Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - Juris Rn. 16).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Beschl. v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, Juris Rn. 4; Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Juris Rn. 7).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - Juris Rn. 15).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Entsprechend genügt bei der Kontrolle von Geschwindigkeitsverstößen - durch Beobachtung oder durch Radarmessung - im Allgemeinen das Notieren des Kennzeichens als Sofortmaßnahme, solange der Kraftfahrzeughalter anschließend unverzüglich (vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls regelmäßig innerhalb von zwei Wochen) von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (BVerwG, Beschl. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 - Juris Rn. 3 ff.; v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, Juris Rn. 4; Urt. v. 17.12.1982 a.a.O.; Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - Juris Rn. 16).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Eine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat und dennoch nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 -, Juris Rn. 3; Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Haltereigenschaft bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Der Vortrag des Klägers, die angefochtene Entscheidung weiche von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23.11.2012 (W 6 K 12.87) ab, da dort als erforderliche und zumutbare Ermittlungsmaßnahme ein Frontfoto genannt worden sei, trifft nicht zu.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (BVerwG, Beschl. v. 09.04.2014 - 2 B 107/13 -, Juris Rn. 9).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Dabei muss der Erfolg des Rechtsmittels allerdings nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - Juris Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2016 - 3 LA 70/14

    Klage einer Fachklinik gegen die Genehmigung eines Beschlusses der Schiedsstelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17
    Darzulegen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig, Beschl. v. 26.07.2016 - 3 LA 70/14 -, Juris Rn. 20 m.w.N.; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124a Rn. 54).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18

    Verpflichtung des Kraftfahrtbundesamtes auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen

    Dabei muss der Erfolg des Rechtsmittels nach summarischer Prüfung allerdings nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn.19; Beschluss des Senats vom 26. April 2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2018 - 4 LA 59/17

    Einbürgerung - Rücknahme wegen einer bei Antragstellung nicht angegebenen zweiten

    Darzulegen ist weiter, dass die aufgeworfene Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig, Beschl. v. 26.04.2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4, v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5, und Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschl. v 8.12.2017 - 3 A 610/17 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.4.2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 8; std.
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschl. v 8.12.2017 - 3 A 610/17 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.4.2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 6; ständige Rechtsprechung des Nds. OVG, etwa Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Urt. v. 15.3.2010 - 11 B 08.2521 -, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4 und vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 - juris Rn. 5 und Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.5.2018 - 8 A 740/18 - juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.12.2017 - 3 A 610/17 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.04.2017 - 4 LA 12/17 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 15.03.2010 - 11 B 08.2521 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 43/18

    Fahrtenbuchauflage; Frist

    Daher gilt der Grundsatz, dass die Verfolgungsbehörde nicht verpflichtet ist, bestimmte Ermittlungsmethoden anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7, Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.6.2019 - 12 LA 83/19 -, n.v., Beschl. vom 8.6.2018 - 12 LA 74/17 -, n.v., Beschl. v. 30.1.2018 - 12 ME 217/17 -, n.v.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 26.4.2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 57/18

    Fahrenbuchauflage; Fahrtenbuch; Frontfoto; Heckaufnahme; Heckfoto;

    Daher gilt der Grundsatz, dass die Verfolgungsbehörde nicht verpflichtet ist, bestimmte Ermittlungsmethoden anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7, Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.6.2019 - 12 LA 83/19 -, n.v., Beschl. vom 8.6.2018 - 12 LA 74/17 -, n.v., Beschl. v. 30.1.2018 - 12 ME 217/17 -, n.v.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 26.4.2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 6).
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   OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2017 - 4 LA 12/17   

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https://dejure.org/2017,14172
OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2017 - 4 LA 12/17 (https://dejure.org/2017,14172)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.2017 - 4 LA 12/17 (https://dejure.org/2017,14172)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 4 LA 12/17 (https://dejure.org/2017,14172)
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