Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rundfunkgebührenfreiheit für einen nicht ausschließlich privat genutzten Rechner
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 5 Abs. 2 S. 1 RGebStV; § 5 Abs. 3 S. 1, 2 RGebStV; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO
Rundfunkgebührenpflichtigkeit neuartiger Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich bei Bereithaltung eines anderen Rundfunkgerätes zum Empfang auf dem selben Grundstück - Telemedicus
Rundfunkgebührenfreiheit für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC
- Telemedicus
Rundfunkgebührenfreiheit für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rundfunkgebührenpflichtigkeit neuartiger Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich bei Bereithaltung eines anderen Rundfunkgerätes zum Empfang auf dem selben Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rundfunkgebührenpflichtigkeit neuartiger Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich bei Bereithaltung eines anderen Rundfunkgerätes zum Empfang auf dem selben Grundstück
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 19.10.2010 - 1 A 154/10
- OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 283
- DVBl 2011, 184
- ZUM 2011, 273
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 7 A 10416/10
Rundfunkgebührenfreiheit für Rechner mit Internetzugang
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10
Denn nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich dann keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn auf demselben Grundstück bereits ein anderes privat oder nicht ausschließlich privat genutztes Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.2010 - 7 A 10416/10 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30.3.2010 - 10 A 2910/09 - VG Ansbach, Urteil vom 7.10.2010 - AN 14 K 10.00652 - VG Trier, Urteil vom 20.5.2010 - 2 K 63/10.TR - VG Hamburg, Urteil vom 28.1.2010 - 3 K 2366/08 -). - VGH Hessen, 30.03.2010 - 10 A 2910/09
Rundfunkgebührenfreiheit eines im häuslichen Arbeitszimmer beruflich genutzten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10
Denn nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich dann keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn auf demselben Grundstück bereits ein anderes privat oder nicht ausschließlich privat genutztes Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.2010 - 7 A 10416/10 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30.3.2010 - 10 A 2910/09 - VG Ansbach, Urteil vom 7.10.2010 - AN 14 K 10.00652 - VG Trier, Urteil vom 20.5.2010 - 2 K 63/10.TR - VG Hamburg, Urteil vom 28.1.2010 - 3 K 2366/08 -). - VG Hamburg, 28.01.2010 - 3 K 2366/08
Keine Rundfunkgebührenpflicht einer GbR für internetfähigen PC bei Anmeldung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10
Denn nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich dann keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn auf demselben Grundstück bereits ein anderes privat oder nicht ausschließlich privat genutztes Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.2010 - 7 A 10416/10 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30.3.2010 - 10 A 2910/09 - VG Ansbach, Urteil vom 7.10.2010 - AN 14 K 10.00652 - VG Trier, Urteil vom 20.5.2010 - 2 K 63/10.TR - VG Hamburg, Urteil vom 28.1.2010 - 3 K 2366/08 -). - VG Ansbach, 07.10.2010 - AN 14 K 10.00652
Der Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10
Denn nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich dann keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn auf demselben Grundstück bereits ein anderes privat oder nicht ausschließlich privat genutztes Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.2010 - 7 A 10416/10 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30.3.2010 - 10 A 2910/09 - VG Ansbach, Urteil vom 7.10.2010 - AN 14 K 10.00652 - VG Trier, Urteil vom 20.5.2010 - 2 K 63/10.TR - VG Hamburg, Urteil vom 28.1.2010 - 3 K 2366/08 -). - VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 63/10
Rundfunkgebühr für einen im nebengewerblich genutzten Arbeitszimmer befindlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10
Denn nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich dann keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn auf demselben Grundstück bereits ein anderes privat oder nicht ausschließlich privat genutztes Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.2010 - 7 A 10416/10 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30.3.2010 - 10 A 2910/09 - VG Ansbach, Urteil vom 7.10.2010 - AN 14 K 10.00652 - VG Trier, Urteil vom 20.5.2010 - 2 K 63/10.TR - VG Hamburg, Urteil vom 28.1.2010 - 3 K 2366/08 -).
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im …
Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2010 - 10 A 2910/09 - MMR 2010, 500; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2010 - 7 A 10416.10 - ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 LA 342/10 - ZUM 2011, 273) sei der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfielen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen seien, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt werde. - VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443
Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC
Im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (HessVGH vom 30.3.2010 MMR 2010, 500; OVG RhPf vom 17.6.2010 Az. 7 A 10416.10 ; NdsOVG vom 3.1.2011 ZUM 2011, 273) ist der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfallen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird.b) Mit dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (…a.a.O., RdNr. 20) ist der Senat allerdings der Auffassung, dass der Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV nicht so eindeutig ist, dass bereits aus diesem Grund die vom Beklagten und vom Vertreter des öffentlichen Interesses vertretene Auslegung, das "andere" auf dem Grundstück bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät dürfe kein ausschließlich privat genutztes Gerät sein, von vornherein ausgeschlossen wäre (a.A. HessVGH vom 30.3.2010, a.a.O., S. 500, und NdsOVG vom 3.1.2011, a.a.O., S. 274).
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich …
Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2010 - 10 A 2910/09 - MMR 2010, 500; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2010 - 7 A 10416.10 - ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 LA 342/10 - ZUM 2011, 273) sei der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfielen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen seien, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt werde.