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   OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07   

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https://dejure.org/2007,3296
OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07 (https://dejure.org/2007,3296)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 4 LA 521/07 (https://dejure.org/2007,3296)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 4 LA 521/07 (https://dejure.org/2007,3296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 195 BGB; § 197 BGB; Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB; § 3 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 4 Abs. 4 RGebStV
    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung aufgrund des Einwands unzulässiger Rechtsausübung; Fehlender Schuldvorwurf aufgrund Unkenntnis der Anmeldepflicht für Radios in nicht ausschließlich privat genutzten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 242; ; RGebStV § 3 Abs. 1 S. 1; ; RGebStV § 4 Abs. 4; ; RGebStV § 5 Abs. 2 S. 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrede der Verjährung bei der Festsetzung von Rundfunkgebühren - Anzeigepflicht; Einrede der Verjährung; pflichtwidriges Verhalten; Rundfunkgebühren; Treu und Glaubenvunzulässige Rechtsausübung; Verjährung; Verjährungseinrede; Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung aufgrund des Einwands unzulässiger Rechtsausübung; Fehlender Schuldvorwurf aufgrund Unkenntnis der Anmeldepflicht für Radios in nicht ausschließlich privat genutzten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 575
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung; Abrechnung; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Die kurze Verjährungsfrist bezweckt zwar, die Schuldner gegen die Geltendmachung seit langem bestehender Ansprüche zu schützen, weil sie sich wegen Zeitablaufs, insbesondere aufgrund des Verlusts von Beweismitteln, möglicherweise nicht mehr sachgerecht verteidigen können; Schulden, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen, sondern den regelmäßigen Einkünften des Schuldners getilgt werden, sollen zudem nicht zu solcher Höhe anwachsen, dass sie den sorglos gewordenen Schuldner wirtschaftlich gefährden (vgl. Erman, BGB, Kommentar, 11. Aufl., Vor § 194 Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 31.10.2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218, 221).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Dieser Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die auf den Beschluss des für das Rundfunkgebührenrecht früher zuständigen 10. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. November 2005 (10 PA 118/05) in einem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgeht, kann nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227; Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; Urt. v. 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 173; Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 -, NJW 2004 S. 2689; Beschl. v. 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227; Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; Urt. v. 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 173; Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 -, NJW 2004 S. 2689; Beschl. v. 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227; Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; Urt. v. 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 173; Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 -, NJW 2004 S. 2689; Beschl. v. 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 8 LA 169/03

    Beiträge zum Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer nach Scheidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227; Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; Urt. v. 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 173; Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 -, NJW 2004 S. 2689; Beschl. v. 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Zudem ist in den Fällen der Erhebung einer Verjährungseinrede auch zu prüfen, ob die Berufung hierauf gegen Treu und Glauben verstößt, weil im Falle eines objektiv pflichtwidrigen Unterlassens der gesetzlichen Mitwirkung die Berufung auf die Verjährung einer festgesetzten Forderung eine unzulässige Rechtsausübung darstellen könnte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Zudem ist in den Fällen der Erhebung einer Verjährungseinrede auch zu prüfen, ob die Berufung hierauf gegen Treu und Glauben verstößt, weil im Falle eines objektiv pflichtwidrigen Unterlassens der gesetzlichen Mitwirkung die Berufung auf die Verjährung einer festgesetzten Forderung eine unzulässige Rechtsausübung darstellen könnte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 4 LB 719/07

    Beachtlichkeit einer Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen

    Die Einrede der Verjährung stellt bereits bei einem objektiven Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige eines Rundfunkgeräts, der die Verjährung verursacht, eine unzulässige Rechtsausübung dar (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, Beschl. v. 7.5. 2007 - 4 LA 521/07 -).

    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 - VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 - und Urt. v. 14.4.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).

    Vielmehr stellt die Einrede der Verjährung schon bei einem objektiv pflichtwidrigen Verstoß gegen die Anzeigepflicht, der die Verjährung verursacht, eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung dar (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -).

    Angesichts dessen kann der in der zivilrechtlichen Literatur teilweise vertretenen Auffassung, ein bloßes Unterlassen könne das Unwerturteil der unzulässigen Rechtsausübung nicht rechtfertigen (so Münchener Kommentar, BGB, Bd. 1, 2. Aufl., § 194 Rn. 11), für das Rundfunkgebührenrecht nicht gefolgt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -).

    Außerdem darf es dem Beklagten nicht zum Nachteil gereichen, dass er seinen Gebührenanspruch in den ihm durch Anzeige bekannt gewordenen Gebührenfällen in aller Regel rechtzeitig geltend macht (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

    Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts richten sich die Berufung des Beklagten, die der Senat durch Beschluss vom 7. Mai 2007 (4 LA 521/07) zugelassen hat, soweit der Klage stattgegeben worden ist, und die Anschlussberufung des Klägers.

    Der Senat hat dazu bereits in seinem Beschluss vom 7. Mai 2007 (4 LA 521/07), mit dem er die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil auf Antrag des Beklagten zugelassen hat, soweit der Klage stattgegeben worden ist, Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Zudem ist in den Fällen der Erhebung einer Verjährungseinrede auch zu prüfen, ob die Berufung hierauf gegen Treu und Glauben verstößt, weil im Falle eines objektiv pflichtwidrigen Unterlassens der gesetzlichen Mitwirkung die Berufung auf die Verjährung einer festgesetzten Forderung eine unzulässige Rechtsausübung darstellen könnte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Zudem ist in den Fällen der Erhebung einer Verjährungseinrede auch zu prüfen, ob die Berufung hierauf gegen Treu und Glauben verstößt, weil im Falle eines objektiv pflichtwidrigen Unterlassens der gesetzlichen Mitwirkung die Berufung auf die Verjährung einer festgesetzten Forderung eine unzulässige Rechtsausübung darstellen könnte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007, aaO; Urteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2007 - 4 K 1618/07

    Verjährungseinrede gegenüber Rundfunkgebührenforderung

    33 Das Gericht ist der Auffassung, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht schon deshalb per se als unzulässige Rechtsausübung ausgeschlossen ist, weil ein Rundfunkteilnehmer gebührenpflichtige Geräte nicht oder nicht unverzüglich angemeldet hat (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, zit. in Juris m.w.N.; VG Kassel, Urt. v. 10.10.2006 - 1 E 2190/04 -, zit. in Juris; VG Göttingen, Urt. v. 30.11.2006 - 2 A 604/05 -, zit. in Juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 05.01.2007 - 3 K 4289/06 -, zit. in Juris; VG Braunschweig, Urt. v. 09.03.2007 - 4 A 83/06 - a.A. OVG Lüneburg, Urt. v. 07.05.2007 - 4 LA 521/07 -, zit. in Juris; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 10.08.2007 - 3 K 1160/04 -, zit. in Juris; wohl auch VG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2004 - 27 K 955/02 -, zit. in Juris).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus den Regelungen zur kurzen Verjährungsfrist in den §§ 196, 197 BGB a.F. (a.A. OVG Lüneburg, Besch. v. 07.05.2007 - 4 LA 521/07 -).

  • VG Düsseldorf, 01.02.2011 - 27 K 1831/10

    Rundfunkteilnehmer Ehe Auszug Ausland Zurücklassung Verjährung Übergang Einrede

    Dabei kann die in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortete Frage, ob die Erhebung der Verjährungseinrede bei einem Verstoß gegen rundfunkgebührenrechtliche Anzeigepflichten allgemein eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, - vgl. einerseits Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (Rn. 5 ff.); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (Rn. 13); andererseits Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris (Rn. 14); offenlassend OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks - im vorliegenden Fall offenbleiben.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. März 2010 - 3 M 330/09 -, juris (Rn. 3); aber auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris (Rn. 10); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (Rn. 7); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09

    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2009 - 4 LA 798/07

    Ausgehen von einem Bereithalten von Geräten zum gemeinsamen Empfang bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2008 - 4 ME 122/08

    Schwebende Unwirksamkeit einer Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09

    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts;

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LB 69/08

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht aufgrund einer unterbliebenen

  • VGH Hessen, 29.12.2011 - 10 A 2128/10

    Rundfunkgebührenrecht - Firmensitz als Zulassungsort von Fahrzeugen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2010 - 3 M 330/09

    Berufung auf Verjährung von Rundfunkgebühren als unzulässige Rechtsausübung

  • VG Göttingen, 28.10.2008 - 2 A 251/07

    Anwendbarkeit; Gebührenbefreiung; NDR; Norddeutscher Rundfunk; Rundfunk;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 8 E 246/09

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Nachweis; Verjährung des

  • VG Stade, 14.11.2007 - 3 A 1746/06

    Amtsermittlungspflicht einer Landesrundfunkanstalt bei Anhaltspunkten für eine

  • VG Schwerin, 30.12.2009 - 6 A 857/07

    Rundfunkgebühren: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

  • VG Stuttgart, 04.08.2011 - 8 K 2557/10

    Erstattung von Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG aus ÖPNV-Kooperationsvertrag;

  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen;

  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von

  • VG Cottbus, 30.04.2009 - 1 K 928/08

    Subjektive Voraussetzungen des Gläubiger für den Beginn der Verjährungsfrist

  • VG Frankfurt/Oder, 10.08.2007 - 3 K 1160/04

    Rundfunkgebühren; Autoradio; Außendienstmitarbeiter; Verjährung

  • VG Göttingen, 13.06.2013 - 2 A 588/12

    Atypischer Ausnahmefall; Autoradio; Ferienwohnung; beiläufige Miterledigung;

  • VG Bremen, 25.03.2011 - 2 K 2041/09

    Verjährung von Zinsen - grob fahrlässige Unkenntnis; Kenntnis;

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