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   OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07   

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https://dejure.org/2009,7304
OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07 (https://dejure.org/2009,7304)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 (https://dejure.org/2009,7304)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2009 - 4 LA 709/07 (https://dejure.org/2009,7304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Verjährung von Rundfunkgebührenforderungen - zur zeitlichen Anwendbarkeit der zum 01.04.2005 von 4 auf regelmäßig 3 Jahre verkürzten Verjährungsfrist des § 4 Abs 4 RdFunkGebStV

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 169 EGBGB; Art. 229 § 6 EGBGB; § 4 Abs. 4 RGebStV
    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bei Verkürzung geltender Verjährungsfristen durch ein Gesetz; Anwendung der im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung geltenden Frist auf noch nicht verjährte Ansprüche bei ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 169; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; RGebStV § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( EGBGB ) bei Verkürzung geltender Verjährungsfristen durch ein Gesetz; Anwendung der im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung geltenden Frist auf noch nicht verjährte Ansprüche bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bei Verkürzung geltender Verjährungsfristen durch ein Gesetz; Anwendung der im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung geltenden Frist auf noch nicht verjährte Ansprüche bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 135 (Ls.)
  • DVBl 2010, 62
  • DÖV 2010, 236
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Der Lauf der Verjährungsfrist begann entsprechend § 201 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Rundfunkgebührenforderung entstanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 - Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., RGebStV, § 4 Rn. 54 f.).

    Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt entsprechend § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Landesrundfunkanstalt) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 -).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann nicht vor, wenn lediglich einzelne Rechtssätze, tatsächliche oder unterlassene Feststellungen zu Zweifeln Anlass geben, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 700/07

    Rundfunkgebühren; Verkauf von originalverpackten Empfangsgeräten durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 157/81

    Nachbarrecht - Verjährung - Grenzabstand - Beginn der Verjährungsfrist -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    In dieser Regelung findet ein Rechtsgedanken Niederschlag, der wegen seiner Allgemeingültigkeit auch auf andere Gesetzesänderungen anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 29.1.1982 - V ZR 157/81 -, NJW 1982, 2385; BAG, Urt. v. 23.1.1997 - 8 AZR 58/96 -, NZA 1998, 197; Soergel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl., EGBGB, Art. 169 Rn. 2 jeweils m.w.N.; vgl. auch die spezielle Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgedankens in Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07

    Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Verkaufs von Rundfunkempfangsgeräten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 58/96

    Intertemporales Privatrecht - Ausschlußfristen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    In dieser Regelung findet ein Rechtsgedanken Niederschlag, der wegen seiner Allgemeingültigkeit auch auf andere Gesetzesänderungen anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 29.1.1982 - V ZR 157/81 -, NJW 1982, 2385; BAG, Urt. v. 23.1.1997 - 8 AZR 58/96 -, NZA 1998, 197; Soergel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl., EGBGB, Art. 169 Rn. 2 jeweils m.w.N.; vgl. auch die spezielle Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgedankens in Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06

    Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 5 A 376/20

    Rundfunkbeitrag; Nebenwohnung; Ehegatte; Übergangsregelung

    Aus der entsprechenden Anwendung der §§ 267, 366 BGB ergibt sich, dass es ausreicht, wenn nach dem objektiven Empfängerhorizont durch die Zahlung die Beitragsschuld der herangezogenen Person getilgt werden soll (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10. März 2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21

    Anzeigepflicht; Aufrechnung; Für-Zahler; Rundfunkbeitrag

    Erfolgt eine Zahlung der Rundfunkbeiträge unter fortlaufender Verwendung von dessen Beitragskontonummer irrtümlich für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen (sog. "Für-Zahler") wird der Zahlende nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5; zum Rundfunkgebührenrecht Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).

    Eine Aufrechnung kann auch gegenüber dem Leistungsgebot, mit welchem die Zahlung der festgesetzten Forderung verlangt wird (§ 254 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -), zu beachten sein (offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 20.22.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8), auch wenn sie im Rahmen der Anfechtung einer Abgabenfestsetzung grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 167 Rn. 64 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21

    Rundfunkbeitragspflicht und Tilgungsbestimmung in Fürzahlerfällen

    31 1. Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist die Regelung in § 267 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 267 Rn. 1; Krüger in MüKo, BGB, 9. Aufl., § 267 Rn. 3; für das Rundfunkgebühren-/Rundfunkbeitragsrecht OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3; VG Saarlouis, Urteil vom 08.09.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - juris Rn. 8).
  • VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11

    Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift

    In der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist geklärt (Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - NVwZ-RR 2010, S. 135 Ls - www.dbovg.niedersachsen.de), dass bei einer Veränderung der Verjährungsfristen auf die noch nicht verjährten Ansprüche die neue, im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung maßgebliche Frist entsprechend Art. 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EGBGB anzuwenden ist.
  • VG Düsseldorf, 19.10.2022 - 27 K 5670/20
    Aus der entsprechenden Anwendung der §§ 267, 366 BGB ergibt sich, dass es ausreicht, wenn nach dem objektiven Empfängerhorizont durch die Zahlung die Beitragsschuld der herangezogenen Person getilgt werden soll (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10. März 2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 13 ; NdsOVG, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8 ).
  • VG Saarlouis, 18.09.2019 - 6 K 1219/17

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht etwa Fetzer in MüKo-BGB, 8. Aufl. 2019, § 366 Rn. 8; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2009, 4 LA 709/07, juris Rn. 8.
  • OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 61/14

    Rundfunkgebührenpflicht des Haushaltsvorstands

    Für die gemeinsam genutzten Geräte im gemeinsamen Haushalt ist der Haushaltsvorstand gebührenpflichtig (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 13.11.2014 - 12 A 152/13

    Haftung des Soldaten wegen fahrlässiger Pflichtverletzung - Verjährung

    Die gegenwärtige Fassung des § 24 SG enthält indes eine mit der obigen Regelung vergleichbare Bestimmung nicht mehr, so dass - weil Übergangsvorschriften nicht existieren - grundsätzlich die neue, im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung maßgebliche Frist anzuwenden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2011 - 4 LA 709/07; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 -I ZR 9/03 - beide juris), was hier dazu führen würde, insoweit die zivilrechtlichen Regelungen über die Verjährung heranzuziehen.
  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von

    Welche dieser Verjährungsregelungen inwieweit anzuwenden ist, insbesondere auf die Fallkonstellation, dass Rundfunkgebührenforderungen, die vor dem Zeitpunkt der Rechtsänderung am 1. April 2005 entstanden sind, erst nach diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2009, Az. 4 LA 709/07, juris), kann hier letztlich unentschieden bleiben.
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08
    Welche dieser Verjährungsregelungen inwieweit anzuwenden ist, insbesondere auf die Fallkonstellation, dass Rundfunkgebührenforderungen, die vor dem Zeitpunkt der Rechtsänderung am 1. April 2005 entstanden sind, erst nach diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2009, Az. 4 LA 709/07, juris), kann hier letztlich unentschieden bleiben.
  • VG Greifswald, 08.11.2011 - 2 A 82/09

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen

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