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   OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11   

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https://dejure.org/2012,37887
OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11 (https://dejure.org/2012,37887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2012 - 4 LB 11/11 (https://dejure.org/2012,37887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 4 LB 11/11 (https://dejure.org/2012,37887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 11 Abs 1 S 1 Nr 3b TierSchG, Art 1 Abs 1 EGV 1/2005, Art 1 Abs 5 EGV 1/2005
    Organisiertes Verbringen von Tieren aus der EU nach Deutschland durch einen Tierschutzverein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigkeit des Anbietens von Gütern oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt als wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. Art. 1 Abs. 5 VO Nr. 1/2005/EG; Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei Verpflichtung entsprechend einer Satzung dem Tierschutz gegenüber und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätigkeit des Anbietens von Gütern oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt als wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. Art. 1 Abs. 5 VO Nr. 1/2005/EG; Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei Verpflichtung entsprechend einer Satzung dem Tierschutz gegenüber und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Kontrollvorschriften für Tiertransporte gelten auch für Tierschutzverein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tierschutzverein und die Kontrollvorschriften der EU

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hunde aus Ungarn - Auch Tierschutzverein muss sich an Transportregeln halten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kontrollvorschriften für Tiertransporte gelten auch für Tierschutzverein

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Amtshaftung - Hunde

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tiertransporte - Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kontrollvorschriften für Tiertransporte gelten auch für Tierschutzverein - Ideeller Vereinszweck lässt mit den Vorschriften bezweckten Tierschutz nicht von vornherein entbehrlich werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11
    10.01.2006 - Az. C - 222/04 - Rn. 108, juris m.w.N.).

    Richtig ist zwar, dass der EuGH sich mit der Frage, was wirtschaftliche Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit Fragen des Wettbewerbsrechts und der Definition des Begriffs des Unternehmers befasst hat ("Begriff des Unternehmens ... im Rahmen des Wettbewerbsrechts"; "Begriff des Unternehmens im Sinne der gemeinschaftlichen Wettbewerbsbestimmungen"; vgl. EuGH, Urt. v. 10.01.2006 a.a.O. Rn. 75 und EuGH, Urt. v. 18.06.1998 - Az. C - 35/96 - Rn. 7, juris).

    Vielmehr kann - auch ohne eine solche Gewinnerzielungsabsicht - das Anbieten von Gütern oder Dienstleistungen - etwa durch eine gemeinnützigen Bankstiftung - unter bestimmten Voraussetzungen als wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens anzusehen sein, dessen Angebot mit dem von Wirtschaftsteilnehmern konkurriert, die den gleichen Zweck verfolgen (EuGH, Urt. v. 10.01.2006 - Az. C - 222/04 -, juris).

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11
    Zum Begriff der gewerblichen Tätigkeit in diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. März 2006 (Az.: VIII ZR 173/05 - MDR 2006, 1271) ausgeführt, eine gewerbliche Tätigkeit setze ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus.
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84

    Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11
    Richtig ist allerdings, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Absicht der Gewinnerzielung (nicht aber die Möglichkeit, diese Absicht auch zu verwirklichen) unverzichtbares Merkmal des Gewerbebegriffes im gewerberechtlichen Sinne ist (BVerwG, Urt. v. 15.11.1985 - 1 C 14.84 - DVBl. 1986, 563).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11
    Richtig ist zwar, dass der EuGH sich mit der Frage, was wirtschaftliche Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit Fragen des Wettbewerbsrechts und der Definition des Begriffs des Unternehmers befasst hat ("Begriff des Unternehmens ... im Rahmen des Wettbewerbsrechts"; "Begriff des Unternehmens im Sinne der gemeinschaftlichen Wettbewerbsbestimmungen"; vgl. EuGH, Urt. v. 10.01.2006 a.a.O. Rn. 75 und EuGH, Urt. v. 18.06.1998 - Az. C - 35/96 - Rn. 7, juris).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-180/98

    Pavlov

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11
    Das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht und die satzungsgemäßen Zwecke des Tierschutzes genügen nicht, um dem Kläger die Eigenschaft eines Unternehmens im Sinne der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages zu nehmen (vgl. auch EuGH, Urt. v. 12.09.2000 - Az. C - 180/98 - Rn. 117, juris).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-224/07

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11
    Dementsprechend hat der EuGH ausgeführt, der Umstand, dass ein karitativer Verein keine Gewinnerzielungsabsicht verfolge, schließe es nicht aus, dass er bestrebt sein könne, für seine Waren oder Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen und anschließend zu sichern (EuGH, Urt. v. 09.12.2008 - Az. C - 224/07 - Rn. 17, juris).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/11
    Der Europäische Gerichtshof hat für den Fall einer Berufsgenossenschaft, der die Unternehmen, die in einem bestimmten Gebiet einem bestimmten Gewerbezweig angehören, für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beitreten müssen, entschieden, dass die Berufsgenossenschaft kein Unternehmen im Sinne der Art. 81 EG und 82 EG sei, sondern eine Aufgabe rein sozialer Natur wahrnehme, soweit sie im Rahmen eines Versicherungssystems tätig werde, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt werde und das staatlicher Aufsicht unterliege (EuGH, Urt. v. 05.03.2009 - Az. C-350/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 20 B 34/13

    Gewerberechtliche Untersagung des Handels mit Hunden

    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Gewerbsmäßigkeit des Hundehandels ist schon deshalb zumindest nicht offensichtlich zu verneinen, weil die nach Lage der Dinge allein fragliche Absicht der Gewinnerzielung nach einer in der aktuellen Rechtsprechung vertretenen Auffassung - vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11/11 - für die Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b TierSchG nicht entscheidungserheblich ist.
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