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   OVG Niedersachsen, 24.06.2010 - 4 LB 118/10   

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https://dejure.org/2010,29266
OVG Niedersachsen, 24.06.2010 - 4 LB 118/10 (https://dejure.org/2010,29266)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.2010 - 4 LB 118/10 (https://dejure.org/2010,29266)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 4 LB 118/10 (https://dejure.org/2010,29266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Frage, wer rundfunkgebührenpflichtig ist, wenn der Eigentümer einer Ferienwohnung, die vermietet wird, mit einem Dritten einen Vertrag über die Besorgung der Vermietung geschlossen hat.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 1 RGebStV; § 5 RGebStV; § 6 RGebStV; § 7 Abs. 4 S. 1 RGebStV
    Zulässigkeit der Verpflichtung des Eigentümers einer Ferienwohnung zur Zahlung von Rundfunkgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verpflichtung des Eigentümers einer Ferienwohnung zur Zahlung von Rundfunkgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verpflichtung des Eigentümers einer Ferienwohnung zur Zahlung von Rundfunkgebühren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93

    Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2010 - 4 LB 118/10
    Ein Rundfunkempfangsgerät hält derjenige zum Empfang bereit, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Gerät innehat und eine rechtlich verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.3.1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NVwZ 2009, 668; Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 1 RGebStV Rn. 31 a).

    Dass die Rundfunkempfangsgeräte zeitweilig von den Mietern der Ferienwohnung genutzt werden, stellt die tatsächliche Verfügungsgewalt des Klägers nicht in Frage, weil die Vermietung nach Nr. 5 des Vertrages nur an Ferien- und Urlaubsgäste für die übliche Urlaubszeit erfolgt und die vorübergehende, kurzfristige Nutzung der Empfangsgeräte durch die Mieter der Ferienwohnung rundfunkgebührenrechtlich unbeachtlich ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.3.1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291; Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 1 RGebStV Rn. 34).

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2010 - 4 LB 118/10
    Ein Rundfunkempfangsgerät hält derjenige zum Empfang bereit, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Gerät innehat und eine rechtlich verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.3.1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NVwZ 2009, 668; Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 1 RGebStV Rn. 31 a).
  • VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 130/04

    Beherbergungsgewerbe; Benutzungsregelung; Erstgerät; Ferienwohnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2010 - 4 LB 118/10
    Zur Begründung machte er unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 21. Juni 2005 (5 A 130/04) geltend, dass die gegen ihn erlassenen Gebührenbescheide rechtswidrig seien.
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 4 LA 213/10

    Zulässigkeit der Zahlung von Rundfunkgebühren für eine Ferienwohnung

    Aus diesen Vertragsbestimmungen ergibt sich, dass (im Unterschied zu dem vom Senat durch Beschluss vom 24.6.2010 - 4 LB 118/10 - entschiedenen Fall) hier die als Vermittlerin für die Vermietung der Ferienwohnungen auftretende Klägerin diejenige gewesen ist, die in dem entscheidungserheblichen Zeitraum die Rundfunkgeräte (Radio- und Fernsehgeräte) in den betreffenden Wohnungen zum Empfang bereit gehalten hat, da sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Geräte inne hatte und rechtlich verbindliche Benutzungsregelungen treffen konnte (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 24.6.2010 - 4 LB 118/10 - m.w.N.), auch wenn die Wohnungen durch die Klägerin im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers vermietet worden sind (Nr. 2 des Vertrages).

    Im Übrigen sind die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Ferienwohnungen auftretenden rundfunkgebührenrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Senats geklärt (siehe hierzu den Senatsbeschluss von 24.6.2010 - 4 LB 118/10 -).

  • VG Oldenburg, 23.03.2023 - 15 A 233/18

    Rundfunkbeitragspflicht der Eigentümer von durch einen Vermietungsservice

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts zur Vorgängernorm ( Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - 4 LB 118/10 - und 6. Januar 2012 - 4 LA 213/10 - ) sei ein Dienstleister, der eine Ferienwohnung für einen Eigentümer verwalte, anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt vertraglich auf den Dienstleister übertragen worden sei.

    Die Entscheidungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts ( Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - 4 LB 118/10 - und 6. Januar 2012 - 4 LA 213/10 -, beide juris) zu der Fragestellung, ob der Eigentümer einer Ferienwohnung rundfunkbeitragspflichtig ist oder derjenige, mit dem der Eigentümer einen Vertrag über die Besorgung der Vermittlung, Vermietung und Betreuung der Wohnung geschlossen hat, sind durch die Änderung der rundfunkrechtlichen Vorschriften überholt.

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