Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Übernahme von Kosten einer Dyskalkulietherapie im Rahmen der Jugendhilfe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Übernahme von Kosten einer Dyskalkulietherapie im Rahmen der Jugendhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 35a
Erfordernis eines neuen Antrags auf Kostenübernahme gegenüber einem Jugendhilfeträger bei Beendigung und späterem Neubeginn statt kurzzeitiger Unterbrechung einer Therapie; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage für die Feststellung des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis eines neuen Antrags auf Kostenübernahme gegenüber einem Jugendhilfeträger bei Beendigung und späterem Neubeginn statt kurzzeitiger Unterbrechung einer Therapie; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage für die Feststellung des ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 28.05.2009 - 3 A 18/08
- OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
Anspruch auf Übernahme von Beiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte: Zur …
Bei Rechtsstreitigkeiten um Leistungen der Jugendhilfe kann ein Hilfeanspruch grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden, in dem der Träger der Jugendhilfe den Hilfefall geregelt hat; regelmäßig ist das der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, DVBl. 1996, 304; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -). - OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
Jugendhilfe - Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mutter/Vater und Kind
Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, NVwZ-RR 1996, 510; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -). - VG Minden, 17.02.2020 - 6 L 24/20 Die Beurteilung der Sach- und Rechtslage mit diesem Ergebnis gilt gleichermaßen für den Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung wie auch für den bei Leistungen der Jugendhilfe regelmäßig maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 -, FEVS 31, 89, und vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94; OVG NRW, Beschluss vom 3.6.2009 - 12 E 533/09 - und Urteil vom 11.8.2015 - 12 A 1350/14 -, jew. www.nrwe.de = juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -, EuG 65 (2011), 272; VG Minden, z.B. Urteil vom 17.11.2017 - 6 K 6310/16 -, www.nrwe.de = juris, sowie Beschlüsse vom 10.5.2019 - 6 L 460/19 - und vom 25.11.2019 - 6 L 1088/19 -, hier also für die Verhältnisse bei Erlass der Widerspruchsentscheidung der Antragsgegnerin vom 9.1.2020 mit dem Inhalt, die Jugendhilfeleistung, die sie dem Antragsteller faktisch, wenn auch ohne förmlichen Bewilligungsbescheid, bis zum 12.1.2020 gewährt hatte, nicht über das 21. Lebensjahr des Antragstellers hinaus fortzusetzen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 L 1/13
(Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme zur Therapie einer …
c) Ob das Verwaltungsgericht, das für seine Prüfung auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und nicht den der letzten Verwaltungsentscheidung abgestellt hat, damit den maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 - VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 -, jeweils zit. nach JURIS) gewählt hat, muss nicht abschließend geklärt werden. - VG Schwerin, 22.12.2015 - 6 A 1991/11
Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte; …
Da die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell von Sozialhilfe - eine zeitabschnittsweise Hilfegewährung darstellt, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bewilligung nicht ein für allemal zugesprochen wird, sondern deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise neu zu prüfen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30/93 -, zit. n. juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -, zit. n. juris, Rn. 24), kann das Gericht, das im Rahmen einer Verpflichtungsklage zulässigerweise nur die von der Behörde getroffene Entscheidung überprüft, soweit diese reicht, hier demnach nur das Vorliegen der Voraussetzungen für die beantragte Übernahme der Elternbeiträge nur im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung prüfen und hierüber eine Entscheidung treffen. - VG Minden, 17.11.2017 - 6 K 6310/16 vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 -, FEVS 31, 89 = NDV 1982, 135, und vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94 = NDV-RD 1996, 66; OVG NRW, Beschluss vom 3.6.2009 - 12 E 533/09 - und Urteil vom 11.8.2015 - 12 A 1350/14 -, jew. www.nrwe.de = juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -, EuG 65 (2011), 272 = juris; VG N. , z.B. Urteil vom 10.6.2016 - 6 K 88/16 -.
- VG Oldenburg, 27.05.2014 - 13 A 476/13
Jugendhilfe für jungen Volljährigen - Betreuung in einer Pflegefamilie
Eine Ausnahme von der Regel, dass Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung nur dieser Zeitraum ist, gilt aber dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 - juris). - VG Cottbus, 27.05.2016 - 1 L 157/16
Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht
Grund hierfür ist, dass die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell von Sozialhilfe - eine zeitabschnittsweise Hilfegewährung darstellt, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bewilligung nicht ein für alle Mal zugesprochen wird, sondern deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise neu zu prüfen sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 -, juris Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 -, juris Rn 24). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2013 - 4 L 25/13
Entscheidungserheblicher Zeitraum bei der Prüfung eines Antrages auf Gewährung …
Eine Ausnahme von der Regel, dass Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung nur dieser Zeitraum ist, gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zahlungszeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 17. Juni 1996 - 5 B 222.95 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 - vgl. auch VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. April 2007 - 3 M 215/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24. Mai 2005 - 12 E 608/04 - jeweils zit. nach JURIS). - VG Cottbus, 27.06.2014 - 3 K 705/12
Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht
Da die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell von Sozialhilfe - eine zeitabschnittsweise Hilfegewährung darstellt, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bewilligung nicht ein für allemal zugesprochen wird, sondern deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise neu zu prüfen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 11; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 -, zitiert nach juris, dort Rdn 24), kann das Gericht, das im Rahmen einer Verpflichtungsklage zulässigerweise nur die von der Behörde getroffene Entscheidung überprüft, soweit diese reicht, hier demnach nur das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Eingliederungshilfe im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung prüfen und hierüber eine Entscheidung treffen.