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   OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03 (https://dejure.org/2003,17720)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 (https://dejure.org/2003,17720)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 (https://dejure.org/2003,17720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes nach den §§ 10 ff. Rettungsdienstgesetz (RDG); Voraussetzungen für eine Genehmigungsversagung für ein Vorhaben; Abwägungskriterien der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03
    Die Verwaltung hat, wie der gesetzlichen Formulierung wenn zu erwarten ist zu entnehmen ist, eine prognostische Entscheidung mit wertendem Charakter und einem Einschätzungsfreiraum zu treffen (vgl. OVG Lüneburg vom 19.6.2002 - 11 M 1026/00 zum insoweit gleich lautenden niedersächsischen RDG, m.w.N. zur insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung anderer Obergerichte und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 17.06.1999 3 C 20.98 , NVwZ-RR 2000, 213, 215).

    Daher ist die Verhinderung von Überkapazitäten und damit verbundene überflüssige Investitions- und Vorhaltekosten, die nur durch überhöhte, letztlich von den öffentlichen Kassen zu tragende Preise ausgeglichen werden könnten, ein wichtiges öffentliches Anliegen, dessen Verfehlung ein sachgerechtes Funktionieren des Rettungsdienstes konterkarieren würde (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.06.1999 a.a.O: Dem kann nicht mit dem Argument begegnet werden, die Kassen brauchten ja nur bedarfsnotwendige und wirtschaftliche Leistungen zu bezahlen. Die Berechnung der Transportgebühren erfolgt nach dem Kostendeckungsprinzip. Die Bereithaltungskosten überflüssiger Kapazitäten fließen daher in jedem Fall in die Preise ein. Würden die Sozialversicherungen sich weigern, diese Preise zu zahlen, müsste notfalls die Beklagte dafür aufkommen. Die Alternative, nicht kostendeckende Preise zu zahlen, würde die Gefahr drastisch erhöhen, dass die medizinische Betreuung beim Transport vernachlässigt wird. ).

    Entsprechend den oben zitierten Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.06.1999, a.a.O.) könnte dem auch nicht der bloße Verweis auf die Möglichkeit der Defizitabwendung durch Gebührenerhöhung und Mehrkostenverlagerung auf die Sozialversicherungsträger entgegengehalten werden.

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03
    Objektive Berufszulassungssperren dürfen nicht dazu führen, dass die bereits in diesem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer auch harter Konkurrenz und den damit verbundenen Risiken geschützt werden (BVerwG, Urt. v. 15.04.1988 7 C 94.86, E 79, 208).

    Die Grenze der Verträglichkeit ist jedoch nicht erst dann überschritten, wenn der öffentliche Rettungsdienst durch die Zulassung Privater ruinös werden würde und zusammenbräche (vgl. auch die Abgrenzung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen seiner Rechtsprechung zum Personenbeförderungsrecht - Taxengewerbe - einerseits im Urt. v. 15.04.1988 a.a.O. und zum Bereich des Rettungsdienstgewerbes im Urteil v. 17.06.1999 a.a.o. andererseits).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 11 M 1026/00

    Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Privatunternehmen; Privatunternehmer;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03
    Die Verwaltung hat, wie der gesetzlichen Formulierung wenn zu erwarten ist zu entnehmen ist, eine prognostische Entscheidung mit wertendem Charakter und einem Einschätzungsfreiraum zu treffen (vgl. OVG Lüneburg vom 19.6.2002 - 11 M 1026/00 zum insoweit gleich lautenden niedersächsischen RDG, m.w.N. zur insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung anderer Obergerichte und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 17.06.1999 3 C 20.98 , NVwZ-RR 2000, 213, 215).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03
    Der Beklagte müsste auf dieser Grundlage festlegen, wie viele Notfallrettungswagen beziehungsweise Krankentransportwagen Privater er verkraftet und ab wann die finanziellen Einbußen so hoch sind, dass durch Zulassung Privater das System beeinträchtigt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 24.6.1999 11 L 719/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn durch die Zulassung und deren Auswirkung auf die Finanzierbarkeit die Einhaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten gefährdet wäre (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urt. vom 22.10.96, 10 S 8/96 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13

    Genehmigung der Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins zur Notfallrettung und zum

    Eine behördliche Entscheidung könne daher gerichtlich nur dahingehend überprüft werden, ob der maßgebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden sei, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt worden seien und der mögliche Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt wurde (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 - ).

    Wie eine Verträglichkeitsprüfung i.S.d. § 11 Abs. 3 RDG durchzuführen sei, sei durch die Entscheidung des OVG Schleswig vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 - geklärt, dessen Herangehensweise sich das Verwaltungsgericht auch in der vorliegenden Sache anschließe.

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 3 S. 1 RDG, der davon spricht, dass eine entsprechende Beeinträchtigung "zu erwarten" sein muss (OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, NordÖR 2004, 495; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.1999 - 11 L 719/98 -, juris unter Verweis auf einen vergleichbaren Gesetzeswortlaut sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, 111).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht zunächst im Grundsatz die Rechtsprechung des Senats zur Beurteilung des Vorliegens einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen öffentlichen Rettungsdienst im Sinne des § 11 Abs. 3 RDG (OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, NordÖR 2004, 495 ff) zum Maßstab seiner Entscheidung gemacht.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten lässt sie sich nicht aus der Entscheidung des Senats vom 22.10.2003 (4 LB 21/03 - NordÖR 2004, 495) herleiten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-H., Urteil vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17.6.1999 - 3 C 20.98 -, a. a. O.: Die hess.

    Bay. VGH, Beschluss vom 14.12.2005 - 21 AE 05.2762 -, n. v.; OVG Schl.-H., Urteil vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 1557/06

    Durchführung der rettungsdienstlichen Aufgabe des Krankentransports; Verlängerung

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 21 AE 05.2762 -, n. v.; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 2763/06

    Erteilung einer Genehmigung zum Krankentransport für zwei Fahrzeuge; Erteilung

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 21 AE 05.2762 -, n. v.; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris.

  • VG Minden, 07.11.2012 - 7 K 2165/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 21 AE 05.2762 -, n. v.; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 4 LB 1/21

    Rettungsdienst - Kostenerstattungsanspruch eines beauftragten Dritten für die

    Dies deckt sich mit den auch verfassungsrechtlich verankerten Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 114 Abs. 2 GG), die die Träger des Rettungsdienstes bei Erfüllung der ihnen obliegenden Selbstverwaltungsaufgabe (§ 3 Abs. 1 SHRDG) stets zu beachten haben (vgl. Urt. d. Senats v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, juris Rn. 55).

    Der verfassungsrechtlich (Art. 114 Abs. 2 GG) und in § 6 Abs. 2 SHRDG verankerte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der aufgrund der vertraglichen Absprachen zwischen den Beteiligten auch den Kläger bindet, gilt nicht absolut, sondern kann zugunsten anderer Güter von Verfassungsrang zurückstehen müssen (vgl. Urt. d. Senats v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, juris Rn. 62).

  • VG Düsseldorf, 14.05.2014 - 7 K 4350/12

    Keine isolierte Anfechtbarkeit von Inhaltsbestimmungen; Beeinträchtigung des

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 21 AE 05.2762 -, n. v.; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 7 K 8443/12

    Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Krankentransporten mit

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 21 AE 05.2762 -, n. v.; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 20.06.2011 - 7 K 574/10

    Ernstliche und schwerwiegende Beeinträchtigungen des öffentlichen Interesses an

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 21 AE 05.2762 -, n. v.; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris.

  • VG Schleswig, 26.10.2012 - 3 A 16/10

    Genehmigung für Notfallrettung mit Rettungswagen und Krankentransportwagen

    Bei der gerichtlichen Überprüfung der hierzu behördlich getroffenen Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Vorschrift eine prognostische Entscheidung mit wertendem Charakter und einem Einschätzungsfreiraum beinhaltet, so dass die behördliche Entscheidung gerichtlich nur dahingehend überprüfbar ist, ob sie den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.2003, 4 LB 21/03).

    Wie eine ordnungsgemäße Verträglichkeitsprüfung nach § 11 Abs. 3 RDG-SH vorzunehmen ist und wie dabei die widerstreitenden Belange abzuwägen sind, ist durch die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.10.2003 (4 LB 21/03) geklärt.

  • OVG Hamburg, 19.01.2006 - 1 Bf 146/04

    Versagung der Genehmigung eines privaten Rettungswagens

  • VG Göttingen, 02.03.2006 - 4 A 17/04

    Erteilung der Genehmigung zur Durchführung des qualifizierten Krankentransports.

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