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   OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13 (https://dejure.org/2014,36478)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 (https://dejure.org/2014,36478)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 4 LB 22/13 (https://dejure.org/2014,36478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 3 S 2 FreizügG/EU, § 5 Abs 4 S 2 FreizügG/EU, § 4a Abs 6 FreizügG/EU, Art 37 EGRL 38/2004, Art 45 Abs 3c AEUV
    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Voraussetzungen für die Freizügigkeit eines polnischen Staatsangehörigen in Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der Voraussetzungen für die Freizügigkeit eines polnischen Staatsangehörigen in Deutschland

  • rechtsportal.de

    Entfallen der Voraussetzungen für die Freizügigkeit eines polnischen Staatsangehörigen in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 A 205/12
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 111
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Voraussetzung des Freizügigkeitsrechts als Arbeitssuchender - als Teil des Arbeitnehmerstatus, der unionsrechtlich autonom zu bestimmen ist und nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. Epe, in: GK - AufenthaltsG, § 2 FreizügG/EU Rn. 26) - ist mithin die objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebrachte ernsthafte Absicht, eine Erwerbstätigkeit zu suchen und aufzunehmen, sowie eine begründete Aussicht auf Erfolg der Arbeitssuche (vgl. Epe, ebd. Rn. 51; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 42 f.; Dienelt, in: Renner/Bergmann/ Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 62 f.; BayVGH, Beschl. v. 11.02.2014 - 10 C 13.2241 -, Juris Rn. 5; Beschl. v. 16.01.2009 - 19 C 08.3271 -, NVwZ-RR 2009, 697, Juris Rn. 6 f.).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 13.2241

    Prozesskostenhilfe Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt; hinreichende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Voraussetzung des Freizügigkeitsrechts als Arbeitssuchender - als Teil des Arbeitnehmerstatus, der unionsrechtlich autonom zu bestimmen ist und nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. Epe, in: GK - AufenthaltsG, § 2 FreizügG/EU Rn. 26) - ist mithin die objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebrachte ernsthafte Absicht, eine Erwerbstätigkeit zu suchen und aufzunehmen, sowie eine begründete Aussicht auf Erfolg der Arbeitssuche (vgl. Epe, ebd. Rn. 51; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 42 f.; Dienelt, in: Renner/Bergmann/ Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 62 f.; BayVGH, Beschl. v. 11.02.2014 - 10 C 13.2241 -, Juris Rn. 5; Beschl. v. 16.01.2009 - 19 C 08.3271 -, NVwZ-RR 2009, 697, Juris Rn. 6 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Die nicht auf eine Rechtmäßigkeit abstellende, gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 FreizügG/EU im Hinblick auf etwaige zwischenzeitliche Abwesenheiten des jeweiligen Unionsbürgers zu berechnende Fünfjahresfrist für die Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU, die in der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG keine Entsprechung findet und daher eine nach Art. 37 dieser Richtlinie europarechtlich unbedenkliche günstigere innerstaatliche Vorschrift darstellt, wirkt sich somit als Schutz einer regelmäßig während eines solchen Zeitraumes hergestellten faktischen Eingliederung des Unionsbürgers in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland aus (vgl. auch VG Osnabrück, Urt. v. 19.04.2010 - 5 A 63/09 -, Juris Rn. 42. ff.; a.A. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, InfAuslR 2013, 361, Juris Rn. 13 f.; Hailbronner, AuslR, § 5 Rn. 22).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Voraussetzung eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a FreizügG/EU ist, dass sich der Betroffene während eines Zeitraumes von 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und über diesen gesamten Zeitraum freizügigkeitsberechtigt war (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31.05.2012 - 10 C 8/12 -, Juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Damit ist, wie bei anderweitigen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die Grundlage einer Aufenthaltsbeendigung sein können, maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU derjenige der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. allg. Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, vor §§ 53-56 Rn. 180 f.; BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11 -, BVerwGE 142, 29).
  • EuGH, 26.05.1993 - C-171/91

    Tsiotras / Landeshauptstadt Stuttgart

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Erbringt der Betroffene auch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (ebd.; EuGH, Urt. v. 26.05.1993 - C-171/91 -, Tsiotras; Urt. v. 20.02.1997 - C-344/95 -, Königreich Belgien; Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, Collins).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-344/95

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Erbringt der Betroffene auch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (ebd.; EuGH, Urt. v. 26.05.1993 - C-171/91 -, Tsiotras; Urt. v. 20.02.1997 - C-344/95 -, Königreich Belgien; Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, Collins).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, hierfür einen angemessenen Zeitraum festzulegen, wobei in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein Zeitraum von 6 Monaten grundsätzlich als ausreichend anerkannt worden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 26.02.1991 - C-292/89 -, Antonissen).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Erbringt der Betroffene auch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (ebd.; EuGH, Urt. v. 26.05.1993 - C-171/91 -, Tsiotras; Urt. v. 20.02.1997 - C-344/95 -, Königreich Belgien; Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, Collins).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13
    Mithin müssen während der Aufenthaltszeit von mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG erfüllt worden sein (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - Rs. C - 424/10 u.a., Ziolkowski u.a., NVwZ-RR 2012, 121; BVerwG, a.a.O., Juris Rn. 16 f.).
  • VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 63/09

    Analogie; Arbeitnehmer; Arbeitsfähigkeit; Arbeitssuche; Aufenthalt;

  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist zu bejahen, wenn sie vom Willen des Antragstellers unabhängig oder durch einen legitimen Grund gerechtfertigt ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 17.03.2016 - L 19 AS 390/16 B ER - juris (Rn. 23); Dienelt in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, FreizügG/EU § 2 Rn. 105; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 22); OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - juris (Rn. 43) m. w. N.).

    Es wird erstens vertreten, dass eine Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit nicht nur von der Agentur für Arbeit bestätigt worden sondern auch tatsächlich vorhanden gewesen sein muss (so wohl Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 - juris (Rn. 48); ob das BSG sich in seiner Revisionsentscheidung, dem Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R -, mit diesem Aspekt auseinandergesetzt hat, ist mangels Veröffentlichung des vollständigen Urteils noch nicht erkennbar), zweitens, dass eine Bestätigung der Agentur für Arbeit, dass Unfreiwilligkeit vorliegt, erforderlich ist aber auch ausreicht, um eine Unfreiwilligkeit anzunehmen, die Einschätzung der Agentur für Arbeit also bindend ist (so wohl Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 - juris (Rn. 9) m. w. N.), und drittens, dass die Unfreiwilligkeit nur tatsächlich vorhanden gewesen sein muss, eine Bestätigung der Agentur für Arbeit bezüglich der Unfreiwilligkeit also nicht erforderlich ist, sondern es ausreicht, wenn der Arbeitslose sich dem Arbeitsmarkt bzw. der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zur Verfügung gestellt hat und dies dokumentieren kann (so wohl OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - juris (Rn. 44 f.); ähnlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 22), wonach der Umstand, "dass die unfreiwillige Arbeitslosigkeit bis heute nicht von der zuständigen Agentur für Arbeit (formal) bestätigt worden ist, ( ) dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen" könne).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Es ist jedoch nicht glaubhaft, dass sie nach dem Ende dieser Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos war, also die Gründe, die zur Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 2 Abs. 3 FreizügG/EU Arbeitslosigkeit unfreiwillig eintritt: Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU; Oberverwaltungsgericht ?OVG? Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014, 4 LB 22/13; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 104; Tewocht, in: Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1. Februar 2017, § 2 FreizügG/EU Rn. 49).
  • SG Aachen, 24.06.2016 - S 14 AS 525/16

    Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach den Einkommens- und

    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2016 - L 19 AS 390/16 B ER, juris, Rn. 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13, juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 104 f.) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV zum FreizügG/EU - i.d.F. vom 03.02.2016).

    Ob eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit für das Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2 FreizügG/EU erforderlich ist, ist umstritten (bejahend OVG Sachsen, Beschluss vom 07.11.2014 - 3 D 70/14 - und vom 20.08.2012 - 3 B 202/12-; Ziffer 2.3.1.2 AVV zum FreizügG/EU; verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -).

    Soweit ersichtlich findet sich weder in der verwaltungsgerichtlichen noch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht, für die Inanspruchnahme des Aufenthaltsrechtes nach § 2 Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU bedürfe es einer vorangegangenen Mindestdauer der Arbeitnehmereigenschaft von drei Monaten, wie sie der Antragsgegner der Norm implementiert (das Gegenteil als selbstverständlich voraussetzend: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. April 2016 - L 4 AS 182/16 B ER, Juris, Rn. 34, 35; vgl. auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 474/13, juris, Rn. 2, 24; siehe auch die Aufbereitung in: SG Dortmund, Beschluss vom 18. April 2016 - S 32 AS 380/16 ER, juris, Rn. 53 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 LB 22/13, juris).

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