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   OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08   

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OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08 (https://dejure.org/2009,8145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2009 - 4 LB 317/08 (https://dejure.org/2009,8145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 (https://dejure.org/2009,8145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung für einen nicht bei seinen Eltern wohnenden Auszubildenden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1a S. 1, 2 BAföG; § 7 Abs. 5 SGB II; § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II
    Anspruch eines wegen unzumutbarer schwerwiegender sozialer Gründe nicht bei seinen Eltern wohnenden Auszubildenden auf Ausbildungsförderung bei noch fehlender entsprechender Rechtsverordnung; Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "Wohnung der Eltern" bei Unzumutbarkeit einer ...

  • Judicialis

    BAföG § 2 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines wegen unzumutbarer schwerwiegender sozialer Gründe nicht bei seinen Eltern wohnenden Auszubildenden auf Ausbildungsförderung bei noch fehlender entsprechender Rechtsverordnung; Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "Wohnung der Eltern" bei Unzumutbarkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines wegen unzumutbarer schwerwiegender sozialer Gründe nicht bei seinen Eltern wohnenden Auszubildenden auf Ausbildungsförderung bei noch fehlender entsprechender Rechtsverordnung; Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "Wohnung der Eltern" bei Unzumutbarkeit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3670
  • DÖV 2009, 727
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 27. Februar 1992 (- 5 C 68.88 -, NVwZ 1992, 887) einen derartigen zwingenden persönlichen Grund darin gesehen, dass der Ehepartner des wiederverheirateten Elternteils die Aufnahme des Auszubildenden berechtigterweise abgelehnt habe.

    Das Gericht halte diesen Umstand in seinen ausbildungsförderungsrechtlichen Konsequenzen mit der Sachlage, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 (a.a.O.) zugrunde gelegen habe, für vergleichbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, und zwar unabhängig davon, ob sie willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 -, NVwZ 1992, 887; Urt. v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 -, BVerwGE 74, 260).

    Die gemeinsame Wohnung eines geschiedenen, aber wiederverheirateten Elternteils und seines neuen Ehepartners kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aber dann nicht mehr als "Wohnung der Eltern" eines volljährigen Auszubildenden angesehen werden, wenn der neue Ehepartner die Aufnahme des Auszubildenden in diese Wohnung berechtigt ablehnt, da der Gesetzgeber nach der von ihm selbst geschaffenen Rechtsordnung in derartigen Fällen gerade nicht davon ausgehen kann, dass der Auszubildende bei dem betreffenden Elternteil wohnen kann und ihm dort Unterhalt in Naturalleistung gewährt wird (BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 -, NVwZ 1992, 887).

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08
    Nach Tz. 2.1a.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 2001, die insoweit eine sachgerechte Regelung enthält, (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1978 - 5 C 1.78 -, BVerwGE 57, 204; Ramsauer/ Stallbaum/Sternal, BAföG, Kommentar, 4. Aufl., § 2 Rn. 62) ist für die Frage, ob der Auszubildende eine Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit erreichen kann, die durchschnittliche tägliche Wegzeit maßgebend.
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, und zwar unabhängig davon, ob sie willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 -, NVwZ 1992, 887; Urt. v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 -, BVerwGE 74, 260).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02

    Schüler-BAföG - auswärtige Unterbringung aus sozialen Gründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 17. Februar 2003 (- 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409) in einem vergleichbaren Fall Folgendes zur Rechtslage ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478

    Ausbildungsförderung für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen

    Von der Möglichkeit in § 2 Abs. 1a Satz 2 BAföG, mittels Rechtsverordnung Fallgruppen zu bestimmen, bei deren Vorliegen Förderung auch dann zu leisten ist, wenn dem Auszubildenden die Wohnungnahme bei seinen Eltern "aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist", hat der Verordnungsgeber bislang keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.9.2008 - 6 B 2.08 - juris; Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 32 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2 Rn. 19).

    Wenn die Antragstellerin vorträgt, sie sei 2006, d. h. vor nunmehr rund 10 Jahren, mit ihrer Mutter in ein Frauenhaus gezogen und ihr drohten bei einem Zusammenleben mit ihrem Vater Gefahren für Leib und Leben, macht sie derart "schwerwiegende soziale Gründe" geltend, die der Bundesgesetzgeber ausdrücklich einer Regelung durch den Verordnungsgeber anheimgegeben hat (vgl. in einem vergleichbaren Fall Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - NJW 2009, 3670 ff.).

  • VG Schwerin, 26.02.2010 - 6 B 67/10

    Zum Begriff "Wohnung der Eltern" im Sinne des § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG

    Ein nicht bei seinen Eltern wohnender Auszubildender, der Ausbildungsförderung für den Besuch einer Berufsfachschule begehrt, kann nämlich nicht geltend machen, dass eine Verweisung auf die Wohnung seiner Eltern, von der aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte erreichbar ist, aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar sei, solange die Bundesregierung keine Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 1 a Satz 2 BAföG erlassen hat, die diese Fragen regelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009, Az. 4 LB 317/08, NJW 2009, 3670; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2008, Az. 6 B 2.08; jeweils zitiert nach Juris).

    § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II verdrängt im Hinblick auf Auszubildende, die aufgrund von § 2 Abs. 1a BAföG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, nämlich den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009, a.a.O.; vgl. auch SG Kassel, Beschluss vom 08.05.2009, Az. S 6 AS 75/09 ER, m.w.N.; Sächsisches LSG, Urteil vom 12.06.2008, Az. L 2 AS 203/07; jeweils zitiert nach Juris; vgl. auch § 22 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII für Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII).

  • VG Aachen, 07.06.2010 - 5 K 2268/09

    Kein Anspruch einer allein wohnenden Schülerin auf BAföG-Leistungen

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich die Kammer an, vgl. hierzu auch: Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670 ff.

    Für sie kommt die Gewährung von Grundsicherungsleistungen gemäß §§ 19, 20 Abs. 2, 22 Abs. 1 SGB II nach den allgemeinen Voraussetzungen in Betracht, also nicht nur in Fällen besonderer Härte gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II, vgl. hierzu ausführlich: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Februar 2006 - L 9 AS 16/06 ER -, zitiert nach juris; vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08-, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, a.a.O., zur Vorläufervorschrift des § 7 Abs. 5 und 6 SGB II, nämlich § 26 BSHG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 12 A 1898/11

    Bewilligung und Gewährung von Leistungen der Ausbildungsförderung für einen

    vgl. unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, juris; auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 20/09 -, juris; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2012 - 12 C 12.2665 -, juris, und vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 -, juris, sowie Urteil vom 26. Januar 2011 - 12 B 10.2406 -, BayVBl 2011, 474, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 2 E 1244/08 -, vom 21. Mai 2010 - 12 E 1362/09 -, vom 7. Juli 2010 - 12 E 707/10 -, vom 21. April 2011 - 12 E 474/11-, und vom 3. Februar 2012 - 12 A 1088/11 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 12 A 2601/11

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Besuch der 12. Klasse

    vgl. unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, juris; auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 20/09 -, juris; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2012 - 12 C 12.2665 -, juris, und vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 -, juris, sowie Urteil vom 26. Januar 2011 - 12 B 10.2406 -, BayVBl 2011, 474, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 2 E 1244/08 -, vom 21. Mai 2010 - 12 E 1362/09 -, vom 7. Juli 2010 - 12 E 707/10 -, vom 21. April 2011 - 12 E 474/11-, und vom 3. Februar 2012 - 12 A 1088/11 -.
  • VGH Bayern, 26.01.2011 - 12 B 10.2406

    Ausbildungsförderung für Besuch der 11. Klasse - elterliche Wohnung

    Die mit der Regelung des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG getroffene konzeptionelle Grundentscheidung kann mithin nach dem Willen des Gesetzgebers nur durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung beseitigt werden und ist einer allein auf Zumutbarkeitserwägungen gestützten Ausdehnung im Wege des Richterrechts nicht zugänglich (vgl. OVG SH vom 22.6.2009 Az. 2 LB 20/09; NdsOVG vom 28.4.2009 NJW 2009, 3670/3671 ff.; VGH BW vom 17.2.2003 FEVS 54, 409/412).
  • VG Köln, 05.03.2015 - 13 K 2667/14

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch des Berufskollegs

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, juris, Rn. 36 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (NdsOVG), Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, juris, Rn. 31 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 19. März 2012 - 12 A 2601/11 -, juris, Rn. 7, und vom 20. März 2013 - 12 A 2601/11 -, juris, Rn. 32.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 12 A 1898/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung im Sinne des § 2 Abs.

    vgl. unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 20/09 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 2 E 1244/08 -, vom 21. Mai 2010 - 12 E 1362/09 -, vom 7. Juli 2010 - 12 E 707/10 -, vom 21. April 2011 - 12 E 474/11-, und vom 3. Februar 2012 - 12 A 1088/11 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2601/11

    Erfolgsaussichten der Berufung bei Zweifeln an der erstinstanzlichen Entscheidung

    vgl. unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 20/09 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 2 E 1244/08 -, vom 21. Mai 2010 - 12 E 1362/09 -, vom 7. Juli 2010 - 12 E 707/10 -, vom 21. April 2011 - 12 E 474/11-, und vom 3. Februar 2012 - 12 A 1088/11 -.
  • OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 D 106/10

    Schüler-BAföG, Umzug, Ausbildungsstätte

    als "Wohnung der Eltern" im Sinne des § 2 Abs. 1a BAföG anzusehen.Nach dem Sinn der gesetzlichen Regelung kann die gemeinsame Wohnung des mit einem neuen Partner (wieder)verheirateten Elternteils nur dann nicht mehr als "Wohnung der Eltern" eines volljährigen Auszubildenden angesehen werden, wenn der neue Ehepartner die Aufnahme des Auszubildenden in diese Wohnung berechtigt ablehnt (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 27.2.1992, NVwZ 1992, 887; NdsOVG, Beschl. v. 29.4.2009, NJW 2009, 3670).
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