Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 564/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 40 I 1 Nr. 8 BSHG; § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG; § 4 Abs. 1 Satz 1 BSHG; § 3 Abs. 2 BSHG; § 19 Nr. 1 EingliederungshilfeVO in der Fassung vor dem 19.06.2001
Eingliederungshilfe; Teilnahme am Leben in Gesellschaft; Hinreichende Freizeitaktivitäten; Kostenübernahme für Gemeinschaftsreise; Pflichtgemäße Ermessensausübung; Individueller Hilfebedarf; Vereinbarkeit der Auslegung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Eingliederungshilfe zur Teilnahme an Gemeinschaftsreise
- Judicialis
BSHG § 40 I 1 Nr 8
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingliederungshilfe; Teilnahme am Leben in Gesellschaft; Hinreichende Freizeitaktivitäten; Kostenübernahme für Gemeinschaftsreise; Pflichtgemäße Ermessensausübung; Individueller Hilfebedarf; Vereinbarkeit der Auslegung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 24.08.2001 - 9 A 707/01
- OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 564/02
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 4 LB 286/02
Behinderter; Eingliederungshilfe; Gemeinschaftsreise; Leben in der Gemeinschaft; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 564/02
Diese Maßgabe beruht - ebenso wie diejenige der Ziffer 2 Absatz 2 (vgl. hierzu Urt. d. Sen. v. 31.10.2002 - 4 LB 286/02 -, NDV-RD 2003, 33 V.n.b.) - auf einem nicht zutreffenden Verständnis der Vorschriften des BSHG, aus denen sich der Anspruch des Klägers auf Gewährung von Eingliederungshilfe dem Grunde nach ergibt. - BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 564/02
Auf solche Maßnahmen hat der Behinderte einen Rechtsanspruch dem Grunde nach; insoweit ist dem Hilfeträger Ermessen nicht eingeräumt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1975 - BVerwG V C 19.74 -, Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 zur "Hilfe zu einer angemessenen Schuldbildung").
- BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Abschließend braucht daher im derzeitigen Stand des Verfahrens nicht entschieden werden, welche Voraussetzungen im Ausnahmefall an die Übernahme von Reisekosten des behinderten Menschen zur Verwirklichung des Teilhabeziels der Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen zu stellen sind und ob eine Kreuzfahrt diesem Teilhabeziel - Kontakt zu nichtbehinderten Menschen - dienen kann (dazu LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 17.8.2016 - L 9 SO 15/12 - RdNr 27; LSG Hamburg vom 20.11.2014 - L 4 SO 31/12 - RdNr 21; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.6.2010 - L 9 SO 163/10 - RdNr 34; SG Düsseldorf vom 12.11.2010 - S 17 SO 109/09 - RdNr 32; SG Stade vom 22.6.2011 - S 19 SO 60/11 ER - RdNr 11 f; Hessisches LSG vom 24.2.2016 - L 4 SO 27/14 - RdNr 74; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein vom 16.3.2005 - 2 LB 71/04 - FEVS 57, 511; OVG Lüneburg vom 23.7.2003 - 4 LB 564/02 - FEVS 55, 221; Verwaltungsgericht Potsdam vom 28.3.2008 - 11 K 2698/04; VG Göttingen vom 27.2.2002 - 2 A 2057/01) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10
Sozialhilfe
So bedeutet Eingliederungshilfe in Form der Ermöglichung oder Erleichterung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eine Förderung von Kontakten auch und gerade zu nicht behinderten Menschen (vgl. insbesondere § 58 Nr. 1 SGB IX), und zwar nicht nur zu nahe stehenden Personen wie Familienangehörigen, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die auf Grund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse dem behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.07.2003, Az.: 4 LB 564/02, Rn. 31 n.w.N.). - SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 195/07 Wie bereits das OVG Lüneburg (…a.a.O.; auch: Urteil vom 23.07.2003, Az.: 4 LB 564/02) zutreffend ausführte, kann in Fällen dieser Art - und die Kammer nimmt dies für den hier zu entscheidenden Fall an - das dem Beklagten grundsätzlich zustehende Ermessen auf Null reduziert sein.
- SG Lüneburg, 19.02.2009 - S 22 SO 140/08 Dass die Einrichtung ebenfalls Freizeitaktivitäten anbietet, ist kein Ausschlussgrund (vg. Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 23. Juli 2003 - 4 LB 564/02 -).