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   OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07   

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OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07 (https://dejure.org/2009,10755)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2009 - 4 LB 63/07 (https://dejure.org/2009,10755)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 4 LB 63/07 (https://dejure.org/2009,10755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abrundung eines Eigenjagdbezirks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 2 BJagdG; § 5 BJagdG
    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Jagdflächen; Geltung von auf Grundlage des Reichsjagdgesetzes (RJagdG) erlassener Abrundungsverfügungen; Eingriff in das Eigentumsrecht aus Art. ...

  • Judicialis

    BJagdG § 5 Abs. 1; ; BJagdG § 7; ; BJagdG § 8; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; RJagdG § 6; ; VwVfG § 43 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrundung eines Eigenjagdbezirks: Abrundung; Abrundungsverfügung; Änderung der Eigentumsverhältnisse; Eigenjagdbezirk; Erledigung; Flächenerwerb; Gegenstandslosigkeit; Jagdbezirk; Wirksamkeit der Abrundungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Jagdflächen; Geltung von auf Grundlage des Reichsjagdgesetzes (RJagdG) erlassener Abrundungsverfügungen; Eingriff in das Eigentumsrecht aus Art. ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, NuR 1996 S. 586; ebenso Bay.VGH, Urt. v. 6.7. 1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass sich den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes kein Rechtssatz entnehmen lässt, wonach alte Abrundungsverfügungen ihre Wirksamkeit verlieren, (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.) und klargestellt, dass auch die §§ 7 und 8 des Bundesjagdgesetzes - BJagdG -, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

    Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Abrundungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses gefehlt haben oder die Abrundung nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätte erfolgen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 6.4.1967 - I C 22.66 -, Buchholz 451.16, § 5 BJG Nr. 10).

    Darüber hinaus ist höchstrichterlich geklärt, dass Abrundungsverfügungen, die - wie die vom 20. Februar 1936 - während der Herrschaft des dritten Reiches erlassen worden sind, nicht nichtig sind, sofern sie keinen Willkürakt darstellen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, NuR 1996 S. 586; ebenso Bay.VGH, Urt. v. 6.7. 1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass sich den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes kein Rechtssatz entnehmen lässt, wonach alte Abrundungsverfügungen ihre Wirksamkeit verlieren, (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.) und klargestellt, dass auch die §§ 7 und 8 des Bundesjagdgesetzes - BJagdG -, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch für derartige Abrundungsverfügungen der in § 43 Abs. 2 VwVfG verankerte Grundsatz gilt, dass ein Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.; Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, JE II Nr. 131).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06

    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer im Jahre 1936 ergangenen Abrundung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Beklagten, die der seinerzeit zuständige 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 4. September 2006 (8 LA 97/06) wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zugelassen hat, soweit der Klage stattgegeben worden ist.

    Eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, die bewirkt, dass der Verwaltungsakt heute nicht mehr so erlassen werden würde, führt aber grundsätzlich nicht zur Gegenstandslosigkeit des Verwaltungsakts (Nds. OVG, Urt. v. 11.6.2007 - 5 LB 32/07 - Obermayer, § 43 Rn. 24; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl., § 43 Rn. 43), sondern bietet allenfalls Anlass für seine Aufhebung oder Änderung nach den §§ 51, 48, 49 VwVfG (Nds. OVG, Beschl. v. 4 9.2006 - 8 LA 97/06 - Kopp/Ramsauer, § 43 Rn. 43).

  • BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94

    Jagdrecht: Kommunale Neugliederungsmaßnahmen und vorangegangene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch für derartige Abrundungsverfügungen der in § 43 Abs. 2 VwVfG verankerte Grundsatz gilt, dass ein Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.; Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, JE II Nr. 131).

    Darüber hinaus ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Angliederungsverfügung, die eine Exklave betrifft, nicht gegenstandslos wird, wenn die angegliederte Fläche durch eine kommunale Neugliederungsmaßnahme ihre frühere Eigenschaft als Exklave verliert (BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, a.a.O.) Dementsprechend lassen auch Änderungen der Eigentumsverhältnisse die Wirksamkeit einer unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassenen Abrundungsverfügung grundsätzlich unberührt.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07

    Berücksichtigung von Zeiten der einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    Eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, die bewirkt, dass der Verwaltungsakt heute nicht mehr so erlassen werden würde, führt aber grundsätzlich nicht zur Gegenstandslosigkeit des Verwaltungsakts (Nds. OVG, Urt. v. 11.6.2007 - 5 LB 32/07 - Obermayer, § 43 Rn. 24; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl., § 43 Rn. 43), sondern bietet allenfalls Anlass für seine Aufhebung oder Änderung nach den §§ 51, 48, 49 VwVfG (Nds. OVG, Beschl. v. 4 9.2006 - 8 LA 97/06 - Kopp/Ramsauer, § 43 Rn. 43).
  • VGH Bayern, 06.07.1988 - 19 B 87.01759
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, NuR 1996 S. 586; ebenso Bay.VGH, Urt. v. 6.7. 1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).
  • BVerwG, 22.11.1966 - I C 22.66

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Abrundungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses gefehlt haben oder die Abrundung nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätte erfolgen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 6.4.1967 - I C 22.66 -, Buchholz 451.16, § 5 BJG Nr. 10).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07
    Eine Erledigung auf andere Weise ist anzunehmen, wenn der Verwaltungsakt ausgehend von seinem Regelungsgehalt keine regelnde Wirkung mehr entfalten kann, sich seine Rechtswirkungen also erschöpft haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1998 - 4 C 11/97 - NVwZ 1998 S. 729; Obermayer, VwVfG, Kommentar, 3. Aufl., § 43 Rn. 26 m.w.N.), was z. B. bei einem Wegfall des Regelungssubjekts oder -objekts der Fall ist (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 7. Aufl., § 43 Rn. 210, 212).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    vgl. EGMR, Entscheidung vom 8. Dezember 1999 - Nr. 28541/95 -, Pellegrin, NVwZ 2000, 661, 663, mit Hinweis auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 18. März 1988; dazu mit Blick auf Lehrer: Lörcher, AuR 2009, 229, 241.

    Niedobitek, Denationalisierung des Streikrechts - auch für Beamte ? - Tendenzen im europäischen und im internationalen Recht -, ZBR 2010, 361 (367); Lörcher, Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik - auch für Beamte, AuR 2009, 229 f., aus der Rechtsprechung des EGMR in dem Verfahren Demir und Baykara .

    Soweit das Verwaltungsgericht Düsseldorf in der angefochtenen Entscheidung, ebenso wie das VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2011 - 28 K 1208/10.KS.D -, a. a. O., und Teile der Literatur: Lörcher, Beamtenstreikrecht zum ersten Mal grundsätzlich anerkannt, Der Personalrat 2011, 452; Niedobitek, a. a. O. S. 367; Lörcher, a. a. O., AuR 2009, 229 f.; siehe auch: Polakiewicz/Kessler, Das Streikverbot für deutsche BeamtInnen auf dem Prüfstand der Europäischen Menschenrechtskonvention, von der Klägerin zur Gerichtsakte gereicht, hieraus "völker- bzw. europarechtlich" ein generelles Streikrecht für Beamte - oder zumindest für diejenigen, die keine hoheitsrechtliche Funktionen ausüben - ableitet, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10

    Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken

    27 vgl. EGMR, Entscheidung vom 8. Dezember 1999 - Nr. 28541/95 -, Pellegrin, NVwZ 2000, 661, 663, mit Hinweis auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 18. März 1988; dazu mit Blick auf Lehrer: Lörcher, AuR 2009, 229, 241.
  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11

    Beamter; EGMR-Entscheidung; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums;

    Zwar spricht vieles dafür, dass das absolute Streikverbot für Beamte in Deutschland Art. 11 II EMRK widerspricht, also völkerrechtlich eine funktionsbezogene Differenzierung wie in den die Türkei betreffenden Entscheidungen erforderlich wäre und sich Deutschland in Form des derzeit gültigen allgemeinen Streikverbots für Beamte völkerrechtswidrig verhält (so: Lörcher, Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik - auch für Beamte, AuR 2009, 229; Niedobitek , Denationalisierung des Streikrechts - auch für Beamte?, ZBR 2010, 361 (368)) .
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik

    In der Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass das Menschenrecht auf Kollektivverträge und Streik auch für Beamte gelte und die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes zu einer konventionskonformen Auslegung von Art. 33 Abs. 4 und 5 GG zwinge, die von den Fachgerichten oder dem Bundesverfassungsgericht vorzunehmen sei ( Lörcher , Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik - auch für Beamte, AuR 2009, 229 ; Gooren , Das Ende des Beamtenstreikverbots, ZBR 2011, 400 ; Werres , Der Einfluss der Menschenrechtskonvention auf das Beamtenrecht, DÖV 2011, 880 ; Polakiewicz/Kessler , Das Streikverbot für deutsche BeamtInnen auf dem Prüfstand der Europäischen Menschenrechtskonvention; siehe auch Hoffmann , Zum Streikrecht der Beamten: § 31 Abs. 1 BVerfGG und die konventionskonforme Auslegung von Verfassungsrecht durch die Fachgerichte, Nds.VBl.
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 4 LA 128/13

    Aufhebung einer jagdrechtlichen Abrundungsverfügung

    Denn abgesehen davon, dass der eine Rechtsgrundlage für die Aufhebung der nach wie vor wirksamen Abrundungsverfügung vom 18. Oktober 1937 (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -) nicht benennende Bescheid des Beklagten vom 12. August 2010 keine Ermessenserwägungen enthält, die sowohl im Falle der Aufhebung der alten Abrundungsverfügung im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens nach § 51 VwVfG, die eine nach § 5 Abs. 1 BJagdG zu beurteilende neue Sachentscheidung darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.6.2013 - 4 LA 299/11 -), als auch im Falle der Rücknahme dieser Verfügung nach § 48 VwVfG oder ihres Widerrufs nach § 49 VwVfG erforderlich wären, und zudem sowohl die Frist des § 51 Abs. 3 Satz 1 VwVfG nach den insoweit zutreffenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts als auch die Fristen des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG und des § 49 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 VwVfG nicht eingehalten worden sind, sind hier die (jagdrechtlichen) Voraussetzungen für die Aufhebung der alten Abrundungsverfügung nicht erfüllt und bestehen auch keine Anhaltspunkte für deren Rechtswidrigkeit, so dass die Verfügung vom 18. Oktober 1937 weder im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens nach § 51 VwVfG hätte aufgehoben noch nach § 48 VwVfG hätte zurückgenommen oder nach § 49 VwVfG hätte widerrufen werden dürfen.

    4 Die mit der Aufhebung einer jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der durch diese Verfügung angegliederten und / oder abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d. h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG (Senatsbeschluss vom 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -), und Jagdausübung, d. h. der Technik der Bejagung (Senatsbeschluss vom 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -), notwendig ist (siehe hierzu ausführlich den Senatsbeschluss vom 10.6.2013 - 4 LA 299/11 -).

    Es kann hier dahinstehen, ob in dem Falle, dass ein durch eine Abrundungsverfügung gebildeter Jagdbezirk völlig von den zusammenhängenden Eigentumsflächen des Jagdausübungsberechtigten abweicht, eine diesen Umstand berücksichtigende verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1 BJagdG bei der Aufhebung dieser Abrundungsverfügung erforderlich ist (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -), da hier ein solch gravierendes, verfassungsrechtlich möglicherweise nicht hinnehmbares Missverhältnis auch unter Berücksichtigung der später von dem Beigeladenen erworbenen Flächen entgegen der Auffassung des Beklagten und des Beigeladenen nicht festzustellen ist, weil in beiden nach der Abrundungsverfügung vom 18. Oktober 1937 nördlich (Eigenjagdbezirk des Klägers) und südlich (Eigenjagdbezirk des Beigeladenen) der Eisenbahnstrecke E. bestehenden Jagdbezirken nach wie vor beträchtliche Eigentumsflächen sowohl des Klägers als auch des Beigeladenen liegen.

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk

    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Angliederungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133 und Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschluss v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20; Bay. VGH, Urt. v. 6.7.1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Eine derartige Änderung der Sachlage führt nämlich nicht zur Gegenstandslosigkeit des vorher erlassenen Verwaltungsaktes, sondern bietet allenfalls Anlass für seine Aufhebung oder Änderung nach den §§ 51, 48, 49 VwVfG (vgl. dazu Senatsurt. v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11

    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus

    Soweit der Beklagte ferner darauf hinweist, dass der Senat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2009 (4 LB 63/07) zur Klarstellung darauf hingewiesen hat, dass in diesem Berufungsverfahren nicht zu prüfen gewesen ist, ob der dortige Kläger wegen des Erwerbs weiterer Grundstücke eine Aufhebung der Abrundungsentscheidung des Kreisjägermeisters aus dem Jahr 1936 gemäß §§ 51, 48, 49 VwVfG verlangen kann, übersieht der Beklagte, dass diesem Beschluss ein anderer Sachverhalt zu Grunde gelegen hat.

    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133, und 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschlüsse vom 1.3.2011 - 4 LB 62/07 - und 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl.

  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11

    Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte

    Zwar spricht vieles dafür, dass das absolute Streikverbot für Beamte in Deutschland Art. 11 II EMRK widerspricht, also völkerrechtlich eine funktionsbezogene Differenzierung wie in den die Türkei betreffenden Entscheidungen erforderlich wäre und sich Deutschland in Form des derzeit gültigen allgemeinen Streikverbots für Beamte völkerrechtswidrig verhält (so: Lörcher, Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik - auch für Beamte, AuR 2009, 229; Niedobitek, Denationalisierung des Streikrechts - auch für Beamte?, ZBR 2010, 361 (368)) .
  • VG Bremen, 03.07.2012 - D K 20/11

    Verweis - Dienstleistungspflicht; Dienstvergehen; Disziplinarverfahren;

    Das OVG Nordrhein-Westfalen (a. a. O., Rn. 217) kommt unter Auswertung des französischen Originaltextes der Entscheidung des EGMR zu dem Ergebnis, diese in Teilen der Literatur (vgl. Lörcher, Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik - auch für Beamte in: AuR 2009, 229) gleichwohl vorgenommene Schlussfolgerung beruhe auf einem Missverständnis, weil alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten unzutreffend mit den Beamten gleichgesetzt würden.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 24.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    In der Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass das Menschenrecht auf Kollektivverträge und Streik auch für Beamte gelte und die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes zu einer konventionskonformen Auslegung von Art. 33 Abs. 4 und 5 GG zwinge, die von den Fachgerichten oder dem Bundesverfassungsgericht vorzunehmen sei (Lörcher, Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik auch für Beamte, AuR 2009, 229 ; Gooren, Das Ende des Beamtenstreikverbots, ZBR 2011, 400 ; Werres, Der Einfluss der Menschenrechtskonvention auf das Beamtenrecht, DÖV 2011, 880 ; Polakiewicz/Kessler, Das Streikverbot für deutsche BeamtInnen auf dem Prüfstand der Europäischen Menschenrechtskonvention; siehe auch Hoffmann, Zum Streikrecht der Beamten: § 31 Abs. 1 BVerfGG und die konventionskonforme Auslegung von Verfassungsrecht durch die Fachgerichte, Nds.VBl.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 51.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14

    Abrundung; Angliederung; Aussetzung; befriedeter Bezirk; Ermessen; Jagdbezirk;

  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 16.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

  • VG Stade, 13.09.2011 - 1 A 435/10

    Klagebefugnis des Inhabers eines Eigenjagdbezirks bei Abtrennung von Flächen aus

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