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   OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05 (https://dejure.org/2006,27780)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 LB 7/05 (https://dejure.org/2006,27780)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 (https://dejure.org/2006,27780)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05
    Kriterien für die Annahme besonderer örtlicher Verhältnisse können z. B. unübersichtliche, kurven- oder steigungsreiche Streckenführungen, Strecken mit Tunneln oder Brücken, eine Vielzahl von Auf- und Abfahrten auf verhältnismäßig kurzer Strecke, ein vermehrt bestehender Anlass zu sicherheitsrelevanten Fahrstreifenwechseln, eine überproportionale Nutzung durch Schwerlastverkehr und eine überdurchschnittliche Verkehrsbelastung sein (BVerwG, Urteil vom 05.04.2001 3 C 23/00 , in : NJW 2001, S. 3139).

    Diese Auffassung steht auch nicht der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.2001 (BVerwG in NJW 2001, S. 3139 ff.) entgegen.

    Im hier zur Entscheidung stehenden Verwaltungsrechtsstreit hat die Verkehrsbehörde zu Recht angenommen, dass die über Jahre hinweg ermittelten und aktenkundig festgehaltenen tatbestandlichen Gegebenheiten auf den streitbefangenen Teilabschnitten der BAB 7 die Anordnung von Überholverboten für Lkw und Gespanne im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO zwingend gebieten, weil diese besonderen örtlichen Verhältnisse eine über das allgemeine Risiko für Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern deutlich hinausgehende konkrete Gefahrenlage bewirken (vgl. dazu das Urteil des BVerwG vom 05.04.2001 3 C 23.00 DAR 2001, 424, 425).

    Zur Überzeugung des Senats sind ebensolche Gegebenheiten in Gestalt einer durch die örtlichen Verhältnisse bedingten Gefahrenlage, die die offensichtlich zutreffend gehegte Befürchtung alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt eintretender Schadensfälle rechtfertigen (vgl. das Urteil des BVerwG vom 05.04.2001, aaO), auf den streitbefangenen Abschnitten der BAB 7 zu verzeichnen.

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05
    Eine im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs verfügte verkehrsbeschränkende Maßnahme verletzt den einzelnen Verkehrsteilnehmer nur dann in seinen Rechten, wenn die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nicht gegeben sind etwa die im Einzelfall von der Behörde zugrunde gelegten tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anwendung der die Verkehrsbeschränkung rechtlich tragenden Norm, hinsichtlich deren Annahme der Verkehrsbehörde eine Einschätzungsprärogative zur Seite steht, nicht vorliegen oder die behördliche Ermessensausübung an einer fehlerhaften Ermittlung oder Gewichtung der eigenen Interessen des Klägers in deren Verhältnis zu den Interessen der Allgemeinheit und / oder anderer Betroffener leidet, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des BVerwG v. 21.01.1993 11 C 35.92 , BVerwGE 92, 32, und vom 21.01.1999 3 C 9.98 -, UA Seite 8).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05
    Eine im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs verfügte verkehrsbeschränkende Maßnahme verletzt den einzelnen Verkehrsteilnehmer nur dann in seinen Rechten, wenn die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nicht gegeben sind etwa die im Einzelfall von der Behörde zugrunde gelegten tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anwendung der die Verkehrsbeschränkung rechtlich tragenden Norm, hinsichtlich deren Annahme der Verkehrsbehörde eine Einschätzungsprärogative zur Seite steht, nicht vorliegen oder die behördliche Ermessensausübung an einer fehlerhaften Ermittlung oder Gewichtung der eigenen Interessen des Klägers in deren Verhältnis zu den Interessen der Allgemeinheit und / oder anderer Betroffener leidet, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des BVerwG v. 21.01.1993 11 C 35.92 , BVerwGE 92, 32, und vom 21.01.1999 3 C 9.98 -, UA Seite 8).
  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Hinsichtlich der verkehrsbehördlichen Ermessensausübung kann er allerdings nur verlangen, "... dass seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen." (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32 = NJW 1993, 1792 = DAR 1993, 400 = NZV 1993, 284 = VerkMitt 1993 Nr. 76 = VRS 85, 312 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24, m.w.N.; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 -, NordÖR 2006, 300).

    Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, der dann verletzt ist, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.; Urteil vom 13. Dezember 1974 - VIII C 19.71 -, VkBl. 1975, 351 = VRS 49, 70 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 -, a.a.O.).

    Dass auch dies die Sicherheit des Verkehrsablaufs insgesamt gefährdet, liegt auf der Hand (vgl. hierzu: Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 -, a.a.O.).

    Dies ist aber ein bloßer Reflex der verkehrsrechtlichen Maßnahme eine Überholverbots für Lastkraftwagen und nicht ihre Zielsetzung, die darin besteht, besonderen Unfallgefahren in einer verkehrlich erforderlichen Weise zu begegnen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481

    Lkw-Überholverbot auf Autobahn; Streckenbeeinflussungsanlage; Bekanntgabe von

    Dies ist aber ein bloßer Reflex der verkehrsrechtlichen Maßnahme eines Überholverbots für Lkw und nicht ihre Zielsetzung, die darin besteht, besonderen Unfallgefahren in einer verkehrlich erforderlichen Weise zu begegnen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG vom 27.4.2006 Az. 4 LB 7/05).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07

    Autobahn; Gefahrenlage; Schwerlastverkehr; Überholverbot

    Zu vergleichbaren Verkehrsverhältnissen habe das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27. April 2006 - 4 LB 8/05 - (gemeint 4 LB 7/05) zutreffend ausgeführt, dass es bei einer hohen Verkehrsdichte mit hohem Lkw-Anteil in kurzer Abfolge zu Verkehrsabläufen komme, die in hohem Maße Unfallgefahren in sich bürgen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 - (NJW 2007, 3015-3016), mit dem eine Zulassung der Revision gegen das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 - (NordÖR 2006, 300-302) abgelehnt worden ist, ausdrücklich ausgeführt, dass sich eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs ergeben kann.

    Die Anordnung eines Überholverbots stellt in diesem Zusammenhang auch keine unzulässige Privilegierung anderer Verkehrsteilnehmer dar (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 27.4.2006 - 4 LB 7/05 -, a.a.O.).

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