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   OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09   

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https://dejure.org/2011,9114
OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09 (https://dejure.org/2011,9114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2011 - 4 LC 151/09 (https://dejure.org/2011,9114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 4 LC 151/09 (https://dejure.org/2011,9114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gezahltes Schmerzensgeld schließt einen Anspruch auf Wohngeld nicht aus; Zinsertrag aus Schmerzensgeld ist Einkommen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB; § 4 WoGG; § 10 WoGG; § 13 Abs. 1 WoGG; § 14 WoGG; § 19 WoGG
    Wertung des aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers geleisteten Schmerzensgeldes als Teil des Gesamteinkommens eines Antragstellers für Wohngeld; Berücksichtigung von Schmerzensgeld als Vermögen eines Antragstellers für Wohngeld; Berücksichtigung von Zinserträgen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertung des aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers geleisteten Schmerzensgeldes als Teil des Gesamteinkommens eines Antragstellers für Wohngeld; Berücksichtigung von Schmerzensgeld als Vermögen eines Antragstellers für Wohngeld; Berücksichtigung von Zinserträgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohngeld trotz Auszahlung von Schmerzensgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wertung des aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers geleisteten Schmerzensgeldes als Teil des Gesamteinkommens eines Antragstellers für Wohngeld; Berücksichtigung von Schmerzensgeld als Vermögen eines Antragstellers für Wohngeld; Berücksichtigung von Zinserträgen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1385
  • NJW 2012, 1312
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass der Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen für einen Sozialhilfesuchenden grundsätzlich eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG darstellt, weil es ihm dann nicht mehr zu den Zwecken zur Verfügung stünde, für die es bestimmt sei, nämlich zum angemessenen Ausgleich des zugefügten immateriellen Schadens und zur Genugtuung für erlittenes Unrecht (Urt. v. 18.5.1995 - 5 C 22.93 -, BVerwGE 98, 256).

    Außerdem ist die Höhe des Schmerzensgeldes grundsätzlich von der Schwere des immateriellen Schadens und des erlittenen Unrechts abhängig, so dass es auch deshalb nicht gerechtfertigt wäre, ein hohes Schmerzensgeld anders als ein geringes Schmerzensgeld bei der Bemessung des Wohngeldes ganz oder teilweise als Vermögen zu berücksichtigen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt in Bezug auf § 88 Abs. 3 BSHG: BVerwG, Urt. v. 18.5.1995 - 5 C 22.93 - a.a.O.) .

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 19. April 1996 (8 C 3/95) zur Frage, ob gezahltes Schmerzensgeld wohngeldrechtlich zu berücksichtigen sei, Stellung genommen und diese Frage eindeutig bejaht.

    Aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1996 (- 8 C 3/95 -, BVerwGE 101, 86) ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09
    Der Kläger kann die von ihm vertretene gegenteilige Auffassung auch nicht damit begründen, dass das Bundessozialgericht in dem von ihm vorgelegten Urteil vom 15. April 2008 (B 14/7b AS 6/07 R) den Einsatz eines aus Schmerzensgeldzahlungen und den hieraus erzielten Zinsen stammenden Vermögens als besondere Härte angesehen habe.
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09
    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass auch Schadensersatzleistungen als Einmalbetrag nicht der Einkommensteuer unterliegen (BFH, Urt. v. 25.10.1994 - VIII R 79/91 - ebenso FG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 5.7.2007 - 4 K 1535/05 -).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05

    Berücksichtigung einer Schadensersatzrente bei Berechnung der Einkommensteuer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09
    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass auch Schadensersatzleistungen als Einmalbetrag nicht der Einkommensteuer unterliegen (BFH, Urt. v. 25.10.1994 - VIII R 79/91 - ebenso FG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 5.7.2007 - 4 K 1535/05 -).
  • BFH, 29.10.1963 - VI 290/62 U

    Steuerfreiheit einer Schadensersatzforderung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09
    Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich entschieden, dass Schadensersatzleistungen, die ihre Grundlage in den §§ 823 Abs. 1, 847 BGB haben, grundsätzlich einkommensteuerfrei sind (BFH, Urt. v. 29.10.1963 - VI 290/62 U -).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 10.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2010 (4 LC 151/09) wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 10.08.2015 - 1 BvR 800/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Zinszuflüssen aus

    b) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2010 - 4 LC 151/09 -,.
  • VG Freiburg, 06.04.2011 - 3 K 1467/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung anrechenbaren Vermögens und

    Offen bleiben kann, ob der Beklagte zu Recht von der in der Verwaltungsvorschrift - für den Regelfall - festgelegten Vermögensgrenze von 60.000,-- EUR ausgegangen ist (so wohl nach OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.02.2011 - 4 LC 151/09 -, juris; ebenso zu § 18 Abs. 3 WoGG a.F. Bayer. VGH, Beschl. v. 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654 -, juris; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.07.2010 - OVG 9 N 8.09 -, juris; VG Braunschweig, Urt. v. 28.05.2009 - 3 A 129/08 -, NVwZ-RR 2009, 771, VG Berlin, Urt. v. 18.01.2011, a.a.O. , wonach der im Juni 1993 festgesetzte und seitdem unveränderte Freibetrag in § 6 VStG angesichts der Inflationsentwicklung und der damit verbundenen Vermögensentwertung anzupassen sei, so dass sich für 2009 ein Grundfreibetrag von rund 80.000,-- EUR ergebe).
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