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   OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 4 LC 28/09   

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https://dejure.org/2011,13030
OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 4 LC 28/09 (https://dejure.org/2011,13030)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 4 LC 28/09 (https://dejure.org/2011,13030)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 4 LC 28/09 (https://dejure.org/2011,13030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers im Falle der Auslandshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 27 ff. SGB VIII; § 85 Abs. 2 Nr. 9 SGB VIII; § 86 SGB VIII; § 88 SGB VIII
    Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers im Falle der Gewährung von Hilfe zur Erziehung an einen im Ausland lebenden Elternteil erfordert nicht den Aufenthalt des Kindes im Ausland; Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit in § 88 SGB VIII stellt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Aufenthalt des Kindes im Ausland als Voraussetzung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers im Falle der Gewährung von Hilfe zur Erziehung an einen im Ausland lebenden Elternteil; Regelung der örtlichen Zuständigkeit in § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers für Auslandshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers im Falle der Gewährung von Hilfe zur Erziehung an einen im Ausland lebenden Elternteil erfordert nicht den Aufenthalt des Kindes im Ausland; Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit in § 88 SGB VIII stellt ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 4 LC 28/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.9.1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433) und des Senats (Beschluss vom 28.2.2011 - 4 LC 280/09 -) ist der personensorgeberechtigte Elternteil und nicht dessen Kind Inhaber eines Anspruchs auf Leistungen zum Unterhalt seines bei den Großeltern in Vollzeitpflege lebenden Kindes nach §§ 27, 33, 39 SGB VIII. Denn der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege steht als "Annex-Anspruch" zu dem Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, dessen Inhaber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 27 Abs. 1 SGB VIII der Personensorgeberechtigte ist, ebenfalls dem Personensorgeberechtigten, nicht aber dem Kind bzw. dem Jugendlichen als dem auf Unterhalt Angewiesenen zu.

    Deshalb stehen auch die Leistungen, die wie die Leistungen zum Unterhalt die Hilfe zur Erziehung ergänzen sollen, mangels einer anderweitigen ausdrücklichen Zuweisungsnorm ebenfalls den Personensorgeberechtigten zu (BVerwG, Urteil vom 12.9.1996, a.a.O.) .

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2011 - 4 LC 280/09

    Pflegegeld nach § 39 i.V.m. §§ 27 Abs. 1, 33 SGB VIII steht nicht dem Kind

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 4 LC 28/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.9.1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433) und des Senats (Beschluss vom 28.2.2011 - 4 LC 280/09 -) ist der personensorgeberechtigte Elternteil und nicht dessen Kind Inhaber eines Anspruchs auf Leistungen zum Unterhalt seines bei den Großeltern in Vollzeitpflege lebenden Kindes nach §§ 27, 33, 39 SGB VIII. Denn der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege steht als "Annex-Anspruch" zu dem Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, dessen Inhaber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 27 Abs. 1 SGB VIII der Personensorgeberechtigte ist, ebenfalls dem Personensorgeberechtigten, nicht aber dem Kind bzw. dem Jugendlichen als dem auf Unterhalt Angewiesenen zu.
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13

    Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung;

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und hält an seiner bisherigen Auffassung, die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers für die Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland (§ 6 Abs. 3 SGB VIII) nach § 85 Abs. 2 Nr. 9 SGB VIII setze im Falle der Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII an den im Ausland lebenden und personensorgeberechtigten Elternteil nicht voraus, dass sich auch dessen Kind im Ausland aufhält (Senatsbeschl. v. 12.5.2011 - 4 LC 28/09 -), nicht mehr fest.
  • VG Hannover, 22.07.2011 - 3 A 3879/08

    Hilfe für Deutsche im Ausland; Hilfe zur Erziehung; Kostenerstattung;

    Zwar lässt sich dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht eindeutig entnehmen, dass Leistungen an Deutsche im Ausland schon dann vorliegen, wenn sich der anspruchsberechtigte Elternteil im Ausland aufhält (so aber Nds. OVG, Urteil vom 20.01.2009 - 4 LC 28/09 -).

    Deshalb bedarf auch die Frage, ob es sich bei § 88 SGB VIII um eine abschließende Sonderregelung handelt, die den Rückgriff auf §§ 86 ff. SGB VIII verbietet (so Schellhorn in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, 3. A., § 88 Rdnr. 5) oder ob die Zuständigkeitsregelungen der §§ 86 ff. SGB VIII vorrangig sind und § 88 SGB VIII erst dann zum Tragen kommt, wenn ein Anknüpfungspunkt innerhalb Deutschlands nicht vorhanden ist (so wohl die überwiegende Meinung, vgl. dazu DIJUF Rechtsgutachten, Jugendamt 2008, S. 420 ff.; VG Aachen, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. vom 12.05.2011 - 4 LC 28/09 -) hier keiner Entscheidung.

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