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   OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 4 LC 317/11   

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https://dejure.org/2013,26758
OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 4 LC 317/11 (https://dejure.org/2013,26758)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2013 - 4 LC 317/11 (https://dejure.org/2013,26758)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 4 LC 317/11 (https://dejure.org/2013,26758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der zeitlichen Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers nach § 68 AufenthG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 4 LC 317/11
    Denn die Bezugnahme auf das Verwaltungsvollstreckungsgesetz verlöre ohne die Befugnis des Anspruchsberechtigten, den Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt zu titulieren, ihren Sinn (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1).

    Diese Verpflichtungserklärung ist auch wirksam, weil sie dem Schriftformerfordernis des § 68 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genügt, als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung keiner förmlichen Annahme durch die Beklagte bedurfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1) und hinreichend bestimmt ist, da sich der Inhalt und die Reichweite der vom Kläger eingegangenen Verpflichtung der Erklärung ohne weiteres entnehmen lassen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Rechtsordnung es der Entscheidung des Einzelnen überlässt, ob und in welchem Umfang er für den Unterhalt eines Ausländers im Bundesgebiet aufkommen und damit die Voraussetzungen für dessen Aufenthalt schaffen will (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1).

    Das gilt umso mehr, als der Sinn der Verpflichtungserklärung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch darin besteht "einer Belastung öffentlicher Kassen während der Anwesenheit des Ausländers vorzubeugen" (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1).

    Da das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, in der Regel verlangen, dass die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat, ist der nach § 68 AufenthG Verpflichtete im Regelfall zur Erstattung der aus öffentlichen Mitteln erbrachten Leistungen heranzuziehen, ohne dass es dahingehender Ermessenserwägungen bedürfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1).

    Hingegen hat die erstattungsberechtigte Stelle bei atypischen Gegebenheiten im Wege des Ermessens zu entscheiden, in welchem Umfang der Anspruch geltend gemacht wird und welche Zahlungserleichterungen dem Verpflichteten etwa eingeräumt werden (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12

    Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 4 LC 317/11
    Die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG setzt daher zwingend voraus, dass mit der Stellung eines Asylantrags, der einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auslösen kann, eine nach § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG abgegebene Verpflichtung nicht endet, da ansonsten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch im Fall von Verpflichtungserklärungen nach § 68 Abs. 1 AufenthG zu erbringen wären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.3.2013 - 12 S 1188/12 -).
  • VG Oldenburg, 27.10.2010 - 3 A 1382/09

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Marokko, geschlechtsspezifische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 4 LC 317/11
    Auf die dagegen gerichtete Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht C. die Bundesrepublik Deutschland durch Urteil vom 27. Oktober 2010 (3 A 1382/09), die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG festzustellen.
  • VG Hannover, 27.04.2018 - 12 A 60/17

    Anfechtung; atypischer Fall; Aufenthaltszweck; Aufnahmeanordnung; Auslegung;

    Vielmehr tritt die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG (im Zeitpunkt des Asylantrags der Schwester noch AsylVfG) unter den dort genannten Voraussetzungen kraft Gesetzes ein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 05.07.2013 - 4 LC 317/11 -, juris Rdnr. 31).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2019 - 13 LB 435/18

    Klage eines Bürgers gegen die Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen

    Die Verpflichtungserklärung zur Begründung eines entsprechenden Kostenerstattungsanspruches der Ausländerbehörde ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; einer vertraglichen Vereinbarung bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 C 33.97-, BVerwGE 108, 1, 5 - juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.12.2017 - 18 A 1197/16 -, juris Rn. 42; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.7.2015 - 7 A 11145/14 -, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.7.2013 - 4 LC 317/11 -, juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.4.2012 - 10 B 11.2838 -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.6.2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 2/17

    Änderung des Auslegungshorizonts i.R.d. Erteilung der Verpflichtungserklärung

    Die Verpflichtungserklärung zur Begründung eines entsprechenden Kostenerstattungsanspruches der Ausländerbehörde ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; einer vertraglichen Vereinbarung bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1, 5 - juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.12.2017 - 18 A 1197/16 -, juris Rn. 42; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.7.2015 - 7 A 11145/14 -, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.7.2013 - 4 LC 317/11 -, juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.4.2012 - 10 B 11.2838 -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.6.2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 13 LB 322/21

    Auslegung; Berufung; Besuch; Besuchszweck; Ermessen; Haftung für Lebensunterhalt;

    Die Verpflichtungserklärung zur Begründung eines entsprechenden Kostenerstattungsanspruches der Ausländerbehörde ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; einer vertraglichen Vereinbarung bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 C 33.97-, BVerwGE 108, 1, 5 - juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.12.2017 - 18 A 1197/16 -, juris Rn. 42; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.7.2015 - 7 A 11145/14 -, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.7.2013 - 4 LC 317/11 -, juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.4.2012 - 10 B 11.2838 -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.6.2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 6).
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