Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 LC 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10535
OVG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 LC 59/10 (https://dejure.org/2011,10535)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2011 - 4 LC 59/10 (https://dejure.org/2011,10535)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 4 LC 59/10 (https://dejure.org/2011,10535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Personen im Maßregelvollzug, auch dann, wenn diese sich bei Antragstellung auf den Maßregelvollzug nicht berufen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 S. 1 Nds. MVollzG; § 6 Abs. 3 RGebStV
    Bei Beziehen eines Taschengeldes nach § 11 S. 1 Nds. MVollzG liegt ein Härtefall i.S.d. § 6 Abs. 3 RGebStV vor; Beziehen eines Taschengeldes nach § 11 S. 1 Nds. MVollzG als Härtefall i.S.d. § 6 Abs. 3 RGebStV; Umfang der Prüfung und Benennung eines Befreiungstatbestandes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im Maßregelvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bei Beziehen eines Taschengeldes nach § 11 S. 1 Nds. MVollzG liegt ein Härtefall i.S.d. § 6 Abs. 3 RGebStV vor; Beziehen eines Taschengeldes nach § 11 S. 1 Nds. MVollzG als Härtefall i.S.d. § 6 Abs. 3 RGebStV; Umfang der Prüfung und Benennung eines Befreiungstatbestandes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 848
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 LC 59/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 18. Juni 2008 (- 6 B 1/08 -, NVwZ-RR 2008, 704) zwar ausgeführt, dass die in § 6 Abs. 1 und 2 RGebStV zum Ausdruck kommende Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheide nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit nicht dadurch umgangen werden könne, dass einkommensschwache Personen, die keine Sozialhilfe erhalten, weil sie deren Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen oder weil sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen wollen, dem Härtefalltatbestand des § 6 Abs. 3 RGebStV zugeordnet werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06

    Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 LC 59/10
    Denn den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags lässt sich weder entnehmen, dass der Rundfunkteilnehmer, der seine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt, gehalten ist, einen bestimmten Befreiungstatbestand zu benennen, noch dass die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die Rundfunkanstalt ausschließlich auf den bezeichneten Befreiungstatbestand beschränkt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.2.2007 - 3 O 35/06 -).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltliche Beförderung im

    Im Übrigen wäre eine bundeseinheitliche Regelung, die allen landesrechtlichen Maßregelvollzugsgesetzen Rechnung trägt, unter Beibehaltung der Struktur der Befreiungstatbestände nur unter besonderen Schwierigkeiten möglich: Entweder durch komplexe Bezugnahmen auf die einzelnen Landesvorschriften oder durch eine eigenständige Bedürftigkeitsprüfung der Leistungsträger nach dem SGB IX oder aber - einfacher - durch eine Härtefallklausel (vgl etwa zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Personen im Maßregelvollzug nach § 6 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss vom 26.5.2011 - 4 LC 59/10 - juris RdNr 33 ff; Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 6. Aufl 2003, S 105 f) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2013 - 16 A 2375/11

    Voraussetzung eines speziellen Befreiungsantrags für die Befreiung von der

    OVG, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 LC 59/10 -, ZFSH/SGB 2011, 719 = juris, Rn. 31; anderer Ansicht Gall/Siekmann, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl. (2013), § 6 RGebStV Rn. 15a, m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 4 LA 93/12

    Anspruch einer in einer Pflegeeinrichtung vollstationär untergebrachten Person

    Denn den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags lässt sich weder entnehmen, dass der Rundfunkteilnehmer, der eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt hat, gehalten ist, einen bestimmten Befreiungstatbestand zu benennen, noch dass die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die Rundfunkanstalt ausschließlich auf einen bestimmten Befreiungstatbestand beschränkt ist (Senatsbeschl. v. 26.5.2011 - 4 LC 59/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.2.2007 - 3 O 35/06 -).
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 14 K 3023/10

    Altersrente; atypischer Härtefall; Bedarfsgemeinschaft; Befreiung; besondere

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 LC 59/10 -, juris.
  • VGH Bayern, 08.08.2011 - 7 C 11.1492

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten (verneint); Befreiung von der

    Nachdem jedoch weder das dem Kläger vorab von der GEZ übersandte Antragsformular noch das von ihm eingereichte Formular einen ausdrücklichen Befreiungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 RGebStV vorsah, ist der vom Beklagten erhobene Einwand möglicherweise als treuwidrig anzusehen (vgl. BayVGH vom 27.4.2010 Az. 7 ZB 09.1958 und NdsOVG vom 26.5.2011 Az. 4 LC 59/10 ).
  • VG Minden, 27.11.2013 - 11 K 2182/13

    Antrag eines Empfängers von Grundsicherung wegen Erwerbsminderung auf Befreiung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 2013 - 16 A 2375/11 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 LC 59/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. Februar 2007 - 3 O 35/06 -, allesamt juris.
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 3023/10

    Rundfunkgebührenbefreiung bei einer Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und nach

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 LC 59/10 -, [...].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht