Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 22.04.2009 - 4 LC 644/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rundfunkgebührenermäßigung für Gästezimmer des Beherbergungsgewerbes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 RGebStV
Zahlung von Rundfunkgebühren für die Bereitstellung von Fernsehgeräten in einem zur gelegentlichen Unterbringung von Verwandten oder Freunden privat genutzten Gästezimmer - Judicialis
RGebStV § 5 Abs. 1 S. 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2 S. 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rundfunkgebührenermäßigung für Gästezimmer des Beherbergungsgewerbes: Beherbergungsgewerbe; Ermäßigung; Gästezimmer; Rundfunkgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rundfunkgebührenermäßigung für private Gästezimmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlung von Rundfunkgebühren für die Bereitstellung von Fernsehgeräten in einem zur gelegentlichen Unterbringung von Verwandten oder Freunden privat genutzten Gästezimmer
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.06.2007 - 3 A 101/07
- OVG Niedersachsen, 22.04.2009 - 4 LC 644/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 652
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2006 - 1 L 566/04
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2009 - 4 LC 644/07
Bereits aus der Bezeichnung "Gästezimmer des Beherbergungsgewerbes" in dieser Vorschrift ergibt sich, dass es sich um Räumlichkeiten handeln muss, die der Aufnahme von zahlenden Feriengästen dienen sollen und nicht für die Nutzung durch Mitarbeiter, Familienangehörige, Freunde oder sonstige Dritte vorgesehen sind (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2.8.2006 - 1 L 566/04 -, NordÖR 2006, 509 m.w.N.).
- VG Osnabrück, 15.12.2010 - 1 A 235/10
Anlaufphase; Ermäßigung; Ferienanlage; Rundfunkgebühr; Zweitgerät
Es sollten also aus Billigkeitsgründen wegen der starken saisonalen Schwankungen keine Gebühren erhoben werden, denen zeitweilig keine Einnahmen gegenüberstehen, weil Gästezimmer zeitweise ungenutzt leer stehen (OVG Lüneburg, B. v. 22.04.2009 - 4 LC 644/07 -).