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   OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 LC 757/07   

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https://dejure.org/2010,7203
OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 LC 757/07 (https://dejure.org/2010,7203)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.08.2010 - 4 LC 757/07 (https://dejure.org/2010,7203)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. August 2010 - 4 LC 757/07 (https://dejure.org/2010,7203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Härtefreibetrag nach § 23 Abs. 5 BAföG im Hinblick auf zu entrichtende Studienbeiträge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 2 BAföG; § 18a Abs. 1 BAföG; § 23 Abs. 1 BAföG; § 23 Abs. 5 BAföG; § 11 Abs. 4 NHG; § 11a Abs. 4 NHG; § 14 Abs. 2 NHG; § 34 SGB X
    Anspruch eines Auszubildenden auf Gewährung eines Härtefreibetrags im Hinblick auf zu entrichtende Studienbeiträge bei möglicher Inanspruchnahme eines öffentlich-rechtlichen Studiendarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zahlung von Studienbeiträgen führt nicht zu höherer Ausbildungsförderung für Studenten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Studiengebühren, Studiendarlehen und BAföG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Auszubildenden auf Gewährung eines Härtefreibetrags im Hinblick auf zu entrichtende Studienbeiträge bei möglicher Inanspruchnahme eines öffentlich-rechtlichen Studiendarlehens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein höheres BAföG wegen Studiengebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Studiengebühren führen nicht zu höherem BAföG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung von Studienbeiträgen führt nicht zu höherer Ausbildungsförderung für Studenten - Inanspruchnahme der vorgesehenen Studiendarlehen zur Deckung der Studienbeiträge für Studenten zumutbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 526
  • DÖV 2010, 23
  • DÖV 2010, 948
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2018 - 4 LC 392/16

    Ausbildungschancen; Ausbildungsförderung; BAföG-Bericht; Deutsches Studentenwerk;

    Vielmehr müssen sie durch den Gesetzgeber, dem insoweit ein erheblicher Gestaltungsspielraum zukommt, sozial verträglich ausgestaltet werden, etwa durch ihre Höhe, durch Stipendien, spezielle Studienkredite und durch Härte- und Ausnahmeregelungen (BVerfG, BVerfG, Beschl. v. 8.5.2013, BVerfGE 134, 1 Rn. 43; zur Gesetzeslage in Niedersachsen vor Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren: Senatsbeschl. v. 19.8.2010 - 4 LC 757/07 -, NdsVBl. 2010, 369).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2013 - 4 LA 290/11

    Freistellung eines weiteren Teils des Vermögens eines Auszubildenden nach § 29

    Danach kommt die Freistellung eines weiteren Teils des Vermögens des Auszubildenden nach § 29 Abs. 3 BAföG grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Auszubildende notwendige ausbildungsbedingte Mehrkosten, die - wie Schulgeld - durch den ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfssatz nicht gedeckt sind (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 19.8.2010 - 4 LC 757/07 -, Nds.VBl. 2010, 369; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2010 - OVG 6 B 3.11 -), zu tragen hat, wenn der Auszubildende ferner ohne die Freistellung eines weiteren Teils seines Vermögens sein nach § 29 Abs. 1 BAföG anrechnungsfreies Vermögen zur Deckung dieser Kosten vollständig oder teilweise verwerten müsste und wenn diese Verwertung des anrechnungsfreien Vermögens zugleich zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde.
  • OVG Thüringen, 09.08.2017 - 1 ZKO 522/15

    Gewährung von Reisekosten für Auslandsstudium im Rahmen der Ausbildungsförderung

    Der Gesetzgeber ist darüber hinaus selbst davon ausgegangen, dass insbesondere Schulgelder und Studiengebühren nicht von der Ausbildungsförderung als besondere Kosten der Ausbildung umfasst werden (vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 28. März 1996 - BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19 d des Entwurfs zum 18. BAföG-ÄndG; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - 6 B 3.11 - juris Rn. 23; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 LC 757/07 - juris Rn. 22).
  • OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21

    Auslandsstudium; Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 BAföG-ZuschlagsV für

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass insbesondere Schulgelder und Studiengebühren nicht von der Ausbildungsförderung als besondere Kosten der Ausbildung umfasst werden (vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 28.3.1996, BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19 d des Entwurfs zum 18. BAföG-ÄndG; OVG Weimar, Beschl. v. 9.8.2017, 1 ZKO 522/15, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2012, 6 B 3.11, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.8.2010, 4 LC 757/07, juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11

    Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Rücknahme; Vermögensanrechnung;

    Hiervon nicht abgedeckte besondere Kosten der Ausbildung sind, wie der Begründung des Entwurfs des 18. Änderungsgesetzes zu entnehmen ist, etwa Schulgelder und Studiengebühren (BT-Drs. 13/4246 S. 22 zu Nr. 19 Buchst. d des Gesetzentwurfs, vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2001 - OVG 6 B 120.96 -, NVwZ-RR 2002, 118, Rn. 34 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 LC 757/07 -, NdsVBl 2010, 369, Rn. 22 bei juris; Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2011, § 23 Rn. 53).
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