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   OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97   

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OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97 (https://dejure.org/1997,1639)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 (https://dejure.org/1997,1639)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 (https://dejure.org/1997,1639)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 4 SGB VIII; § 5 SGB VIII; § 24 SGB VIII; § 74 SGB VIII; § 80 SGB VIII
    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung; Anspruch gegen Gemeinde; Ermessen; Erforderlichkeit zur Deckung des Bedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung; Anspruch gegen Gemeinde; Ermessen; Erforderlichkeit zur Deckung des Bedarfs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 116 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96

    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97
    Der Anspruch des Trägers der freien Jugenhilfe auf Förderung der von ihm betriebenen Kindertagesstätte ist gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht gegen die (Samt-)Gemeinde zu richten, die im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnimmt (Fortf. d. Rspr. d. Sen. in d. Beschl. vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - NdsVBl 1997, 60 = FEVS 47, 248).

    Eine Verlagerung von Aufgaben des Antragsgegners zu 1) als Träger der Jugendhilfe auf die kreisgehörigen Samtgemeinden und Gemeinden ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27. Nov. 1996 - 4 M 4787/96 -, Nds. VBl. 1997, 60 = FEVS 47, 248) nicht zulässig, sondern nur eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklungen der Aufgaben eines Landkreises auf eine Samtgemeinde.

  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97
    Die Anschlußbeschwerde, die einer gesonderten Zulassung nicht bedarf (vgl. zur Anschlußrevision BVerwGE 65, 27 LS 3), hat aus den genannten Gründen keinen Erfolg, denn auch mit seinem Bescheid vom 5. März 1997 hat der Antragsgegner zu 1) den Förderungsantrag des Antragstellers zu Unrecht abgelehnt.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97
    Denn das Ermessen des Antragsgegners zu 1) ist bei seiner Entscheidung über die Förderung eines Trägers der freien Jugendhilfe, dessen Einrichtung in die Bedarfsplanung nach §§ 80 SGB VIII, 13 KiTaG aufgenommen, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (§ 24 Abs. 1 SGB VIII) zu erfüllen (vgl. zur Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung im Rahmen der Förderungsentscheidung: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 - NDV-RD 1997, 33), dahingehend reduziert, daß eine Förderung erfolgen muß.
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Ansprüche von Trägern der freien Jugendhilfe auf Förderung nach § 74 SGB VIII können sich nur gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213; VG Kassel, Urteil vom 3. August 1999 - 5 E 5346/94 (5) -, HSGZ 2000, 79), also die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Die Regelung berechtigt insbesondere den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht, überhaupt keine Mittel für die Förderung freier Träger in den Haushaltsplan einzustellen (so auch Wiesner u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 38) und sodann unter Berufung auf diese fehlenden Haushaltsmittel die Förderung grundsätzlich zu verweigern (Schellhorn, a.a.O., § 74, Rdnr. 27; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.).

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).

    Wie oben bereits ausgeführt, kann sich ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nämlich nicht dadurch seiner Pflicht entziehen, über die Förderung zu entscheiden, dass er gar nicht erst Haushaltsmittel zur Verfügung stellt (Schellhorn u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 213 [215]).

    Der Senat vermag sich daher nicht der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Juni 1997 (- 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213) anzuschließen, der Landkreis als öffentlicher Jugendhilfeträger müsse sich die von seinen kreisangehörigen Gemeinden praktizierte Art der Förderung (im dort entschiedenen Fall im Ergebnis eine Defizitförderung) zurechnen lassen (so offenbar auch VG Stuttgart, Urteil vom 26. November 1999 - 19 K 6263/98 -).

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

    Ansprüche von Trägern der freiwilligen Jugendhilfe auf Förderung nach § 74 SGB VIII können sich nur gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213; VG Kassel, Urteil vom 3. August 1999 - 5 E 5346/94 (5) -, HSGZ 2000, 79), also die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Die Regelung berechtigt insbesondere den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht, überhaupt keine Mittel für die Förderung freier Träger in den Haushaltsplan einzustellen (so auch Wiesner u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 38) und sodann unter Berufung auf diese fehlenden Haushaltsmittel die Förderung grundsätzlich zu verweigern (Schellhorn, a.a.O., § 74, Rdnr. 27; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.).

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).

    Der Senat vermag sich daher nicht der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Juni 1997 (- 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213) anzuschließen, der Landkreis als öffentlicher Jugendhilfeträger müsse sich die von seinen kreisangehörigen Gemeinden praktizierte Art der Förderung (im dort entschiedenen Fall im Ergebnis eine Defizitförderung) zurechnen lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2000 - 4 L 869/00

    Auswärtiges Kind; Deckungslücke; Förderung Kindergarten; Förderungsermessen;

    Der Haushaltsvorbehalt berechtigt den Träger der Jugendhilfe nicht, Mittel für die Förderung freier Träger überhaupt nicht in seinen Haushaltsplan einzustellen (Senatsbeschl. v. 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213 = NdsVBl. 1997, 238 = NdsRPfl. 1997, 230 = dng 1997, 129).

    Bei der Entscheidung über die Förderung eines Trägers der freien Jugendhilfe, dessen Einrichtung in die Bedarfsplanung aufgenommen ist, ist das Ermessen des für die Förderungsentscheidung nach § 74 SGB VIII zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe unter Umständen dahingehend reduziert, dass eine Förderung erfolgen muss (Senatsbeschl. v. 16. Juni 1997, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind auch Schwankungen, die u. a. durch die Zahl der jährlich geborenen Kinder, den Zuzug und den Wegzug von Familien sowie durch die Nachfrage der Eltern beeinflusst werden, zu berücksichtigen und kann das Risiko solcher Veränderungen und Schwankungen nicht allein den Trägern der freien Jugendhilfe auferlegt werden (Senatsbeschl. v. 16. Juni 1997, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98

    Kindergartenförderung; Jugendhilfe; Kindergartenplatz

    Dieses entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.6.1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213 = Nds.Rpfl. 1997, 230 = NVwZ-RR 1998, 116 = NdsVBl. 1997, 238 = dng 1997, 129; Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248 = NdsVBl. 1997, 60).

    Die Verwirklichung des vom Gesetzgeber eingeräumten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz setzt voraus, dass in ausreichendem Umfange Kindertagesstätten - in wessen Trägerschaft auch immer - bereit stehen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.6.1997 - 4 M 1219/97 -, a.a.O.).

    Ein solcher Anspruch lässt sich insbesondere nicht aus der vom Antragsteller herangezogenen Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 16. Juni 1997 (- 4 M 1219/97 -, a.a.O., S. 12 d. Abdrucks) herleiten.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).
  • VG Stade, 29.01.2003 - 4 B 2117/02

    Auslastung; Bedarf; Ermessen; Förderung; Jugendhilfe; Planung

    Vielmehr handelt es sich hierbei nur um eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklungen der Aufgaben des Jugendhilfeträgers (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16. Juni 1997, FEVS 48, 213 ff).

    Soweit Mittel für diese Ausgabe vorgesehen sind - wie hier -, kann an ihnen grundsätzlich auch der Antragsteller als Träger einer Kindertagesstätte teilhaben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16. Juni 1997, a.a.O.).

    Zu einer Ermessensreduzierung in diesem Sinne führt es auch, wenn die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan des Jugendhilfeträgers gemessen an den gesetzlichen Planungsvorgaben zu Unrecht unterblieben ist (VG Lüneburg, Urteil vom 27.08.2002 - 4 A 207/98 - OVG Lüneburg, Beschl. vom 16. Juni 1997, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 25.04.2002, NVwZ 2002, 1382 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 2822/01

    Förderantrag freier Träger der Jugendhilfe

    Eine auf Kindergärten bezogene Ausnahme von diesem Grundsatz sieht das Gesetz weder in § 74 noch in den §§ 22 ff. SGB VIII vor (anders wohl Nds. OVG, Beschluss vom 16.6.1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213, 216 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 3057/96

    Jugendhilfe; Jugendarbeit; Öffentliche Jugendhilfe; Freie Jugendhilfe

    Einen Anspruch auf eine Förderung in bestimmter Höhe kann es demgemäß nur geben, wenn das Ermessen des örtlichen Jugendhilfeträgers, dem die Förderungsentscheidung aufgegeben ist, entsprechend reduziert ist (vgl. dazu auch Preis/Steffan, Anspruchsrechte, Planungspflichten und Förderungsgrundsätze im Kinder- und Jugendhilferecht, FuR 1993, 185, 199 ff; zur Ermessensreduzierung in dem durch gesetzliche Besonderheiten ausgezeichneten Bereich der Förderung von Kindertagesstätten vgl. Senat, Beschl. v. 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, Nds. VBl. 1997, 238 = Nds.Rpfl. 1997, 230 = ZfJ 1997, 473 = DNG 1997, 129).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05

    Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot

    - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213 (215).
  • VG Braunschweig, 22.01.2004 - 3 A 366/02

    Bedarf; freier Träger; Förderungsermessen; Gleichbehandlung; Jugendhilfe;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2002 - 2 S 2106/00

    Ermessen bei der Förderung des Kindergartenangebotes von Trägern der freien

  • VG Sigmaringen, 26.06.2001 - 7 K 1710/99

    Betriebskostenzuschuss für Kindergarten

  • OVG Thüringen, 30.09.2004 - 2 KO 385/03

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Eigengesellschaft einer Kommune kein förderfähiger

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 12 S 2472/06

    Klagbarer Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung nach § 74

  • VG Stuttgart, 20.04.2005 - 16 K 3626/04

    Förderung eines Waldorfkindergartens.

  • OVG Thüringen, 19.10.2004 - 2 KO 385/03

    Sachkostenzuschuss, Eigengesellschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2005 - 12 ME 93/05

    Einrichtung; Ermessensreduzierung; Förderanspruch; Förderermessen; Förderung;

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 77/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

  • VG Braunschweig, 15.04.2010 - 3 A 122/09

    Defizitausgleich; Elterninitiative; freier Jugendhilfeträger; Förderung;

  • VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98

    Finanzhilfe; Kindertagesstätte; Kindertagesstättenförderung

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 80/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

  • OVG Niedersachsen, 06.07.1999 - 4 M 2568/99

    Betriebskostenzuschuss für eine Kindertagesstätte; Bedarfsplan; Förderung;

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 79/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06

    Eigenleistung; Ermessen; freier Träger; Förderung; Gruppenschließung;

  • VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 101/00

    Finanzhilfe; Kindergartenförderung; Kindertagesstätte

  • VG Göttingen, 19.12.2007 - 1 B 250/07

    Ermessensreduzierung; Ermessensreduzierung auf Null; Förderbedarf; Förderung;

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