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   OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 4 M 125/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 4 M 125/93 (https://dejure.org/1993,17901)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.1993 - 4 M 125/93 (https://dejure.org/1993,17901)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 4 M 125/93 (https://dejure.org/1993,17901)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 B 261/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 4 M 125/93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 4 M 125/93
    Die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ergeht auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. Senat, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, Umdr. S. 2 f.).

    Ergibt schließlich die summarische Prüfung, daß der Verwaltungsakt weder offensichtlich rechtswidrig noch evident rechtmäßig ist, so hat eine ins einzelne gehende Interessenabwägung zu erfolgen (Senat, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, Umdr. S, 2 C).

  • OVG Bremen, 21.03.1975 - II B 5/75

    Eignung; Fahrtauglichkeit; Tauglichkeit; Führen eines Fahrzeugs; Sperrfrist;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 4 M 125/93
    Die Anordnung der Sperre enthält die verbindliche Entscheidung über die Nichteignung des Betroffenen für die Dauer der Sperrfrist (OVG Bremen, DAR 1975, 307).
  • VGH Hessen, 04.06.1985 - 2 OE 65/83
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 4 M 125/93
    Es ist für die Anwendung der §§ 4 Abs. 1 StVG, 15 b Abs. 1 StVZO unerheblich, ob die Umstände, die die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, nach Erteilung der Fahrerlaubnis eingetreten sind oder bereits im Zeitpunkt der Erteilung vorgelegen haben (Hess. VGH, NJW 1985, 2909 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 4 M 125/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf es im Blick auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine den Anforderungen von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügende Begründung der schlüssigen und konkreten Auseinandersetzung im Einzelfall unter substantiierter Darlegung der wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen, die zur Annahme eines von dem Interesse an dem Erlaß des Verwaltungsakts zu unterscheidenden besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung geführt haben (Senat, Beschl. v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, NVwZ 1992, 688 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Da das für die sofortige Vollziehung erforderliche Interesse ein qualitativ anderes sein muss als das am Erlass und der Durchsetzung des Verwaltungsaktes, müssen zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses regelmäßig auch andere Gründe angeführt werden als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden (VGH Mannheim, Beschl. v. 21.01.2010 - 10 S 2391/09 - [Fahrerlaubnisentziehung], in juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.1991 - 4 M 125/91 - [Planfeststellung], NVwZ 1992, 687 f., in juris Rn. 3; s.a. Beschl. v. 24.05.2000 - 4 M 31/00 - und v. 16.12.1993 - 4 M 125/93 - [beide Fahrerlaubnisentziehung]).
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