Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 300/04 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.12.2004 - 4 M 300/04 (https://dejure.org/2004,13231)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 4 M 300/04 (https://dejure.org/2004,13231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung eines Amtes auf freiwilliger Basis; Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Form einer einstweiligen Anordnung; Möglichkeit der Rechtsverletzung durch eine die Auflösung bestimmende Verordnung
- Judicialis
KV M-V § 125 Abs. 6; ; VwGO § 47 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KV M-V § 125 Abs. 6; VwGO § 47 Abs. 6
Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Antragsbefugnis, Amt, Auflösung, freiwillig, Rechtsnachfolge, Zuordnung von Gemeinden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2005, 1054
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 301/04
Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Ämterneubildung, Amt, Auflösung, …
Ob ein Anspruch der Antragstellerin auf Zuordnung zu einem Amt entsprechend ihrem bekundeten Willen und den Festlegungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 29.09.2004 besteht, in dem sie durch die angegriffenen Verordnungen verletzt ist (verneinend insoweit: BbgVerfG, Urteil vom 29.08.2002 - VfGBbg 34/01 -, LKV 2002, 573 ), ist nicht zuletzt unter Berücksichtigung der so genannten, auf Grundlage von § 10 Abs. 3 des Finanzausgleichgesetzes - FAG - vom 12.01.2000 (GVOBl. M-V, S.2) und der Landesverordnung über die Gewährung von Zuweisungen bei der Aufhebung von Gemeinden und der Neubildung von Ämtern und Verwaltungsgemeinschaften vom 20.04.2000 (GVOBl. M-V, S.195) geschaffenen "Freiwilligkeitsphase" bis zum 31.12.2004 im Eilverfahren nicht abschließend zu beantworten (vgl. zur - dort verneinten - Antragsbefugnis eines aufzulösenden Amtes: Beschluss des Senats vom heutigen Tage - 4 M 300/04 -).Der auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs der Verordnungen gerichtete Eilantrag des Amtes G. hatte keinen Erfolg (Beschluss des Senats vom heutigen Tage - 4 M 300/04 -).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04
Ämterauflösung und Neubildung
Die Antragsteller haben vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vergeblich um einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Verordnungen nachgesucht (Beschlüsse vom 22.12.2004 - 4 M 300/04 und 4 M 301/04). - VG Schleswig, 13.03.2008 - 6 A 140/07 Vor diesem Hintergrund könnte die Ausamtung der Beigeladenen als Eingriff in die Ämterverfassung den Kläger nur dann in seinen eigenen Rechten verletzen, wenn dadurch seine Aufgabenerfüllung im Sinne von §§ 3 ff. AO oder gar sein Bestand in Frage gestellt wäre (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.12.2004 - 4 M 300/04 - zitiert nach Juris Rn. 25).