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   OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00 (https://dejure.org/2000,24392)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.2000 - 4 M 31/00 (https://dejure.org/2000,24392)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 4 M 31/00 (https://dejure.org/2000,24392)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 B 42/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97

    Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
    Vielmehr muß sich die Unrichtigkeit auf das Entscheidungsergebnis als solches auswirken und nicht lediglich eine fehlerhafte Erwägung darstellen, die auf die Richtigkeit des Ergebnisses ohne Einfluß ist (vgl. OVG Münster, NVwZ 1998, 530; NVwZ 1998, 759).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1997 - 13 B 1612/97

    Ernstliche Zweifel ; Richtigkeit einer Entscheidung; Begründung der Entscheidung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
    Vielmehr muß sich die Unrichtigkeit auf das Entscheidungsergebnis als solches auswirken und nicht lediglich eine fehlerhafte Erwägung darstellen, die auf die Richtigkeit des Ergebnisses ohne Einfluß ist (vgl. OVG Münster, NVwZ 1998, 530; NVwZ 1998, 759).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
    Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Sinne von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist abzulehnen, wenn aufgrund der gebotenen summarischen Prüfung der Mißerfolg des Rechtsmittels, dessen aufschiebende Wirkung herzustellen begehrt wird, offensichtlich ist und darüberhinaus ein besonderes öffentliches Vollziehungsinteresse vorliegt, das mit dem Interesse am Erlaß des Verwaltungsaktes nicht identisch, sondern ein qualitativ anderes ist (vgl. Senat, Beschluß vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, in Schl.-Holst. Anzeigen 1991, 220 (221); Beschluß vom 13.09.1991 - 4 M 125/91 -, NVwZ 1992, 687 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
    Da das für die sofortige Vollziehung erforderliche Interesse ein qualitativ anderes als das am Erlaß und der Durchsetzung des Verwaltungsaktes ist, müssen zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses regelmäßig andere Gründe angeführt werden als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden (vgl. OVG Schleswig in Schl.-Holst. Anzeigen 1992, 96 (97); NVwZ 1992, 688 (689)).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
    Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Sinne von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist abzulehnen, wenn aufgrund der gebotenen summarischen Prüfung der Mißerfolg des Rechtsmittels, dessen aufschiebende Wirkung herzustellen begehrt wird, offensichtlich ist und darüberhinaus ein besonderes öffentliches Vollziehungsinteresse vorliegt, das mit dem Interesse am Erlaß des Verwaltungsaktes nicht identisch, sondern ein qualitativ anderes ist (vgl. Senat, Beschluß vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, in Schl.-Holst. Anzeigen 1991, 220 (221); Beschluß vom 13.09.1991 - 4 M 125/91 -, NVwZ 1992, 687 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1999 - 2 M 36/98

    Schätzung einer Abgabenpflicht von anzugebenden Kurabgaben; Veranschlagungen von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO sind anzunehmen, wenn sich aus dem Zulassungsvorbringen tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte entnehmen lassen, die abweichend von der erstinstanzlichen Entscheidung für ein überwiegendes Suspensivinteresse des Antragstellers sprechen (vgl. auch OVG Schleswig, 2. Senat, in NordÖR 1999, 235, 236).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.1997 - 4 M 10/97

    Darlegung; Zulassungsgrund; Vorläufiger Rechtsschutz; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 4 M 31/00
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung setzt voraus, daß die vom Antragsteller bezeichnete Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, und der so bezeichnete bzw. dargelegte Zulassungsgrund muß in Bezug zu den Gründen stehen, die für das Verwaltungsgericht für seine Entscheidung erheblich waren (vgl. Beschluß des Senats vom 21.03.1997 - 4 M 10/97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Da das für die sofortige Vollziehung erforderliche Interesse ein qualitativ anderes sein muss als das am Erlass und der Durchsetzung des Verwaltungsaktes, müssen zur Begründung des besonderen Vollziehungsinteresses regelmäßig auch andere Gründe angeführt werden als sie zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes herangezogen wurden (VGH Mannheim, Beschl. v. 21.01.2010 - 10 S 2391/09 - [Fahrerlaubnisentziehung], in juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.1991 - 4 M 125/91 - [Planfeststellung], NVwZ 1992, 687 f., in juris Rn. 3; s.a. Beschl. v. 24.05.2000 - 4 M 31/00 - und v. 16.12.1993 - 4 M 125/93 - [beide Fahrerlaubnisentziehung]).

    Hierin ist eine Erwägung zu sehen, die gerade nicht die Begründung des Ausgangsbescheides betrifft, sondern allein auf die Notwendigkeit einer sofortigen Vollziehung abstellt (vgl. schon Beschl. des Senats v. 24.05.2000 - 4 M 31/00 -).

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