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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06   

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https://dejure.org/2006,14705
OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06 (https://dejure.org/2006,14705)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.08.2006 - 4 M 319/06 (https://dejure.org/2006,14705)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. August 2006 - 4 M 319/06 (https://dejure.org/2006,14705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • magdeburg PDF

    Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz (Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnung eines Studenten), Ablehnung Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZWStS § 1 Abs. 3; ; ZWStS § 1 Abs. 3 Buchst. a; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; ZPO § 114 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als Eingriff in das Eigentumsrecht; Erhebung auch bei Studenten; Begriff der Zweitwohnung; Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Innehaben einer Zweitwohnung regelmäßig als Ausdruck wirtschaftlicher ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Schwerin, 22.05.2006 - 3 A 1504/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten ein Zustand ist, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. neben den in dem angefochtenen Beschluss zitierten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. März 2006 - 1 O 32/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 - VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006 - 3 A 1504/04 - jeweils zit. nach JURIS).

    Es kann offen bleiben, ob es nach dieser Regelung ausreicht, dass die Hauptwohnung nach melderechtlichen Vorgaben (vgl. § 7 Abs. 1 MG LSA) als Wohnung anzusehen ist (vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 14 B 778/04

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Zimmer im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten ein Zustand ist, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. neben den in dem angefochtenen Beschluss zitierten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. März 2006 - 1 O 32/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 - VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006 - 3 A 1504/04 - jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg ist nur dann gegeben, wenn mehr als eine theoretische Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Rechtsmittels spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102, 2103), d.h. wenn der Rechtsstandpunkt des Rechtsmittelführers ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint.
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Sie liegt nicht vor, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00

    Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Vielmehr reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt aus, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (so OVG LSA, Beschl. v. 19. August 2002 - 2 L 352/02 - Urt. v. 23. November 2000 - A 2 S 334/99 - m.w.N.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I § 3 Rdnr. 217 m.w.N.; a.M.: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. März 2002 - 2 L 136/00 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Maßgeblich darf allein der isolierte Vorgang des Konsums als Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sein (so BVerfG, Beschl. v. 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 357).
  • VG Lüneburg, 16.02.2005 - 5 A 118/04

    Heranziehung einer Studierenden zu Zweitwohnungssteuern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Denn solange die Zweitwohnungssteuersatzung keine weitergehenden Vorgaben aufstellt - wie in dem von dem Antragsteller zitierten Urteil des VG Lüneburg v. 2. Januar 2004 (- 5 A 118/04 -) - müssen auch Zweitwohnungen selbst keine konkrete Mindestausstattung (z. B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung) aufweisen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - A 2 S 334/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Vielmehr reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt aus, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (so OVG LSA, Beschl. v. 19. August 2002 - 2 L 352/02 - Urt. v. 23. November 2000 - A 2 S 334/99 - m.w.N.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I § 3 Rdnr. 217 m.w.N.; a.M.: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. März 2002 - 2 L 136/00 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2006 - 1 O 32/06
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten ein Zustand ist, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. neben den in dem angefochtenen Beschluss zitierten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. März 2006 - 1 O 32/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 - VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006 - 3 A 1504/04 - jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Es komme nur darauf an, dass der getätigte Aufwand ein besonderer Aufwand sei, nicht darauf, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert werde (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 271; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2006 - 4 M 319/06 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, BayVBl 2007, S. 530; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2007 - 14 K 10476/02 -, EFG 2008, S. 578, Rn. 31 f.; BVerwG, Urteile vom 17. September 2008 - 9 C 14/07 -, NVwZ 2009, S. 532 und - 9 C 17/07 -, NJW 2009, S. 1097; BFH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - II B 16/08 -, BFH/NV 2009, S. 53; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7/08 -, juris; Birk, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht [Stand: März 2009], § 3 Rn. 215 f.; Meier/Juhre, KStZ 2005, S. 167 ; Nolte, jurisPR-BVerwG 5/2009 Anm. 6; Zieglmeier, Die Zweitwohnungssteuer in der Praxis, 2009, S. 40 ff.; anderer Ansicht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 556; VG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2007 - 25 K 2703/07 -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 280/05 -, DStRE 2008, S. 1154; Oelschläger, DStR 2008, S. 590 , Winkler, KStZ 2007, S. 5 ).
  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367

    Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten

    Insbesondere ist der Charakter als Aufwandsteuer und die Steuergerechtigkeit auch dann noch gewahrt, wenn durch die Verknüpfung mit dem Melderecht Studierende, die in der elterliche Wohnung ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, für ihre weitere, zeitlich weniger intensiv genutzte Wohnung am Studienort zweitwohnungsteuerpflichtig werden (so auch OVG NRW, B.v. 13.5.2004 - 14 B 778/04, NVwZ-RR 2005, 852, und B.v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05, juris; OVG LSA, B.v.11.8.2006 - 4 M 319/06, juris; anderer Ansicht: OVG RhPf, B.v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06.OVG).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02

    Berliner Zweitwohnungsteuer - Innehaben einer Zweitwohnung als Ausdruck

    Finanzieller Aufwand für eine Zweitwohnung entsteht unabhängig von der Frage, wie sich der Aufwand für die Erstwohnung zusammensetzt, insbesondere von wem und mit welchen Mitteln er finanziert wird (gleicher Auffassung zur Zweitwohnungsteuerpflicht Studierender in so genannten "Kinderzimmerfällen" BayVGH München, Beschluss vom 20. März 2007 4 CS 07.478, [...]; Urteil vom 14.02.2007 4 N 06.367, BayVBl 2007, 530; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2006 4 M 319/06, [...]; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2006 14 B 802/06, [...]; Beschluss vom 12. Juni 2006 14 E 1045/05, NVwZ-RR 2007, 271).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2010 - 4 L 321/08

    Zweitwohnungssteuer bei Nebenwohnung im Studentenwohnheim; Auslegung eines

    Wie bereits im Beschluss vom 6. Mai 2008 - 4 O 258/08 - ausgeführt, entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.09.2006 - 4 M 295/06 - m. w. N; Beschl. v. 11.08.2006 - 4 M 319/06 -), dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.

    Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn neben der Einnahmeverschaffung auch andere Lenkungsziele verfolgt werden (OVG LSA, Beschl. v. 11.08.2006 - 4 M 319/06 -).

  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof --BayVGH-- (Urteil vom 14. Februar 2007 4 N 06.367, Bayerisches Verwaltungsblatt --BayVBl-- 2007, 530), das OVG Münster (Beschluss vom 12. Juni 2006 14 E 1045/05, NVwZ-RR 2007, 271) sowie das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 11. August 2006 4 M 319/06, Juris Dok.-Nr. JURE060087906) nehmen dagegen an, dass das Zimmer eines auswärts studierenden Kindes in der elterlichen Wohnung durchaus als Wohnung im Sinne einer zweitwohnungsteuerrechtlichen "Erstwohnung" anzusehen sei.
  • VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 25 K 2703/07

    Zweitwohnungssteuer für Studentenbude als Nebenwohnsitz unzulässig

    Ob danach Studierende, die in der elterlichen Wohnung mit Hauptwohnung gemeldet sind und denen dort lediglich ihr ehemaliges Kinderzimmer zur Verfügung steht, für die weitere Wohnung als Nebenwohnung am Studienort Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer schulden, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers entschieden, Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Februar 2007, ZKF 2007, 211 ff., Zweitwohnungssteuerpflicht bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 -, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 14 B 802/06 -, BayVGH München, Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2006 - 4 M 319/06 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2008 - 4 M 332/07

    Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft der

    Denn das die Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer tragende Merkmal der Verwendung finanzieller Mittel in einer Weise, die gewöhnlich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, ist in der Regel mit dem auf einer freien Willensentscheidung beruhenden Innehaben einer Nebenwohnung - wie hier - erfüllt (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.08.2006 - 4 M 319/06 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2013 - 4 L 55/13

    Erhebung von Zweitwohnungssteuern bei einer mehrere hundert Meter entfernten

    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. November 2000 (- A 2 S 334/99 -), v. 19. August 2002 (- 2 L 325/02 -, zit. nach JURIS) und v. 11. August 2006 (- 4 M 319/06 -) zu Recht dargestellt hat, müssen Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts selbst keine konkrete Mindestausstattung (z. B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung) aufweisen, um als Zweitwohnung angesehen werden zu können, sondern es reicht aus, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. April 2008 - 4 M 332/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13. März 2008 - 1 M 14/08 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides;

    Eine festgelegte Mindestausstattung ist hiernach zwar ebenfalls nicht erforderlich, eine Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung und Sanitärbereich müssen jedoch in vertretbarer Entfernung erreichbar sein oder die Räume z.B. bei fehlender Heizung, nur bestimmungsgemäß zu bestimmten Jahreszeiten genutzt werden, vgl. Mohl/Dohr, Zum Steuergegenstand im Zweitwohnungsteuerrecht, insbesondere zu Problemen des Wohnungsbegriffs, KStZ 2001, 83 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2006 - 4 M 319/06 -, Juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, Juris; VG München, Beschluss vom 05.12.2006 - M 10 S 06.3639 -, Juris; ähnlich auch BVerwG, Beschluss vom 21.04.1997 - 8 B 87/97 -, Juris.
  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

    Hierfür reicht grundsätzlich eine bescheidene Mindestausstattung aus (Thimet/Nöth/Hürholz, Kommunalabgabenrecht in Bayern, Art. 3 KAG IV Frage 4 Anm. 3.1), soweit in der Abgabesatzung nicht ein höherer Standard verlangt wird (OVG SA, B.v. 11.8.2006 - 4 M 319/06 - juris).
  • VG Augsburg, 07.02.2007 - Au 6 S 06.1309

    Verwaltungsgericht kippt Höhe der Zweitwohnungssteuer

  • OVG Sachsen, 20.01.2009 - 5 A 145/08

    Bestimmung des Wohnungsbegriffs im Zusammenhang mit der Erhebung der

  • OVG Sachsen, 20.01.2010 - 5 B 145/08

    Zweitwohnung, Ausstattung, Zweitwohnungssteuer

  • VG München, 31.01.2008 - M 10 K 06.3282

    Zweitwohnungssteuer; Genehmigungspflicht für Satzung, die ortsfeste Wohnwagen

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