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   OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11   

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OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11 (https://dejure.org/2011,34893)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.04.2011 - 4 MB 14/11 (https://dejure.org/2011,34893)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. April 2011 - 4 MB 14/11 (https://dejure.org/2011,34893)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2010 (4 MB 19/10) keine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Verbotes der Vermittlung öffentlichen Glücksspiels im Internet gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Gemeinschaftsrecht geäußert und hält hieran auch nach den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EuGH und des BVerwG fest (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -).

    Allein schon das Internetverbot wie auch das Verbot der Bandenwerbung würden hiernach auch bei einer Unanwendbarkeit des Monopols wegen Inkohärenz als sinnvoller (Rest-)Normbestand anwendbar bleiben (zum Internetverbot s. auch schon Senatsbeschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -) .

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Die Beschwerde macht geltend, das Verwaltungsgericht habe mit dem von ihm angelegten Maßstab gegen Verfassungs- und Europarecht verstoßen; ein Vollzug der Untersagungsverfügung sei nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 08. September 2010 - C-316/07, C-46/08 und C-409/06 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 - 8 C 13/09 - 15/09 - nicht mehr vertretbar.

    Das BVerwG geht ausdrücklich von der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne und damit von der Verfassungsmäßigkeit des Internetverbots sowie von einer gegenüber dem rechtlichen Schicksal des Sportwettenmonopols eigenständigen Beurteilung des Erlaubnisvorbehaltes des § 4 Abs. 1 GlüStV und der Einschränkungen für die Sportwettenvermittlung nach § 21 Abs. 2 GlüStV aus (vgl. BVerwG, Urt. V. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, Rn. 41 ff., 71 ff. - juris; s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, sowie v. 10.03.2011 - 11 MC 13/11 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Das BVerwG geht ausdrücklich von der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne und damit von der Verfassungsmäßigkeit des Internetverbots sowie von einer gegenüber dem rechtlichen Schicksal des Sportwettenmonopols eigenständigen Beurteilung des Erlaubnisvorbehaltes des § 4 Abs. 1 GlüStV und der Einschränkungen für die Sportwettenvermittlung nach § 21 Abs. 2 GlüStV aus (vgl. BVerwG, Urt. V. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, Rn. 41 ff., 71 ff. - juris; s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, sowie v. 10.03.2011 - 11 MC 13/11 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 11 MC 13/11

    Genehmigungsfähigkeit eines Angebots eines privaten Veranstalters von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Das BVerwG geht ausdrücklich von der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne und damit von der Verfassungsmäßigkeit des Internetverbots sowie von einer gegenüber dem rechtlichen Schicksal des Sportwettenmonopols eigenständigen Beurteilung des Erlaubnisvorbehaltes des § 4 Abs. 1 GlüStV und der Einschränkungen für die Sportwettenvermittlung nach § 21 Abs. 2 GlüStV aus (vgl. BVerwG, Urt. V. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, Rn. 41 ff., 71 ff. - juris; s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, sowie v. 10.03.2011 - 11 MC 13/11 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Vielmehr ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, es sei denn, die Unrichtigkeit des jeweiligen Vorbringens ist ohne Weiteres erkennbar (Senat, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220, 221).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2010 - 4 MB 19/10
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2010 (4 MB 19/10) keine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Verbotes der Vermittlung öffentlichen Glücksspiels im Internet gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Gemeinschaftsrecht geäußert und hält hieran auch nach den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EuGH und des BVerwG fest (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Die Beschwerde macht geltend, das Verwaltungsgericht habe mit dem von ihm angelegten Maßstab gegen Verfassungs- und Europarecht verstoßen; ein Vollzug der Untersagungsverfügung sei nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 08. September 2010 - C-316/07, C-46/08 und C-409/06 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 - 8 C 13/09 - 15/09 - nicht mehr vertretbar.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 08. September 2010 (C-46/08, GewArch 2010, 448) entschieden, dass Art. 49 EG dahingehend auszulegen ist, dass eine nationale Regelung, die das Veranstalten und das Vermitteln von Glücksspielen im Internet untersagt, um übermäßige Ausgaben für das Spielen zu verhindern, die Spielsucht zu bekämpfen und die Jugend zu schützen, grundsätzlich als zur Verfolgung solcher legitimer Ziele geeignet angesehen werden kann, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Vielmehr ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, es sei denn, die Unrichtigkeit des jeweiligen Vorbringens ist ohne weiteres erkennbar (std. Rspr. seit Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 f.; vgl. auch Beschl. v. 11.04.2011 - 4 MB 14/11 -, juris Rn. 12 und v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16).
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

    Des Weiteren ist die Werbung der Dachmarke "Lotto" unter anderem anlässlich sportlicher Großereignisse zulässig und wird auch tatsächlich praktiziert (davon berichtet das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. April 2011, 4 MB 14/11, Rn. 10 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2015 - 2 MB 1/15

    Glücksspiel (Untersagung von Sportwetten)

    Der Erlaubnisvorbehalt soll gewährleisten, dass Sportwetten nur durch zuverlässige Personen vermittelt werden, die einen ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorgaben genügenden Vertrieb der Wettangebote sicherstellen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, NVwZ 2011, 549, 552; vgl. im Anschluss OVG Schleswig, Beschl. v. 11.04.2011 - 4 MB 14/11 -).
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