Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37536
OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19 (https://dejure.org/2019,37536)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2019 - 4 MB 58/19 (https://dejure.org/2019,37536)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 4 MB 58/19 (https://dejure.org/2019,37536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 20 Abs 1 StrWG SH 2003, § 21 Abs 1 StrWG SH 2003, § 21 Abs 7 StrWG SH 2003, § 28 Abs 1 StrWG SH 2003, § 68 Abs 1 TKG 2004
    Sondernutzung - Plakatwerbung an einem Schaltkasten für Telekommunikationsleitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung; Ermessen; Gemeingebrauch; Nutzungsberechtigung; Schaltkasten; Telekommunikationslinie; unerlaubte Sondernnutzung; Werbeplakat; Zweck; Straßen- und Wegerecht (Beseitigungsverfügung und Zwangsgeldandrohung); Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden ...

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs von einer Sondernutzung (hier: Plakatwerbung an einem Schaltkasten für Telekommunikationsleitungen); Bedeutsamkeit des Vorliegens einer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs allein bei der Frage des Vorliegens einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Plakatwerbung an Schaltkästen = unerlaubte Sondernutzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Plakatwerbung an einem Schaltkasten für Telekommunikationsleitungen als Sondernutzung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mindestpunktzahl bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten rechtmäßig?

  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Plakatieren eines Schaltkastens als Sondernutzung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 11 A 4111/19
    Die an dieser Rechtsprechung geäußerte Kritik der Beklagten, die sich im Wesentlichen an den Erwägungen aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 3. Juli 2019 - 7 ME 27/19 -, juris, sowie dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19 -, juris, orientiert, greift nicht durch.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2019- 7 ME 27/19 -, NVwZ-RR 2019, 988 (989 f.) = juris, Rn. 12, 13; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19 -, juris, Rn. 14; Stelkens, TKG-Wegerecht, Kommentar, 2010, § 68 Rn. 100.

    So aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 7 ME 27/19 -, NVwZ-RR 2019, 988 (989 f.) = juris, Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19 -, juris, Rn. 14.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19

    Heilbarkeit des Mangels der Anhörung vor Erlass eines belastenden

    Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn das Vorhaben offensichtlich materiell legal ist (Gößl in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, 52. EL Juni 2018, § 100 WHG Rn. 73 f.; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl., § 100, Rn. 42-44., beide m.w.N.; vgl. zum Straßenrecht: Beschl. des Senats v. 24.10.2019 - 4 MB 58/19 -, juris Rn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2021 - 5 MB 26/21

    Werbeanlagen an Schaltschränken der Telekom

    Hier wird die Straße ausschließlich zur Verwirklichung eines privaten geschäftlichen Interesses benutzt, dass außerhalb eines verkehrsbezogenen kommunikativen Geschehens liegt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.10.2019 - 4 MB 58/19 -, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschl. v. 16.08.1990 - 1 Ss OWi 31/90 -, juris Rn. 7; Behnsen in: Praxis der Kommunalverwaltung - Landesausgabe Schleswig-Holstein, Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein, Stand: 3.2020, § 21 Rn. 35).

    Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2019 (Az.: 4 MB 58/19, juris Rn. 14) ausgeführt:.

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