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   OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18   

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https://dejure.org/2018,25461
OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18 (https://dejure.org/2018,25461)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.07.2018 - 4 MB 70/18 (https://dejure.org/2018,25461)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 4 MB 70/18 (https://dejure.org/2018,25461)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Vorlage eines Ausbildungsvertrages bei der Behörde als konkludenter Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung; Nichtbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorgängigen Antrag bei der Behörde

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag; Ausbildungsduldung; Einstiegsqualifizierung; Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60a Abs. 2
    Bewertung der Vorlage eines Ausbildungsvertrages bei der Behörde als konkludenter Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung; Nichtbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorgängigen Antrag bei der Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausbildungsduldung - im Wege der einstweiligen Anordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18
    Darunter fallen, worauf auch die Beschwerde hinweist, alle Maßnahmen, die nach typisierender Betrachtung prognostisch bereits in einem engen sachlichen und vor allem zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung selbst stehen (Senat, Beschl. v. 20.11.2017 - 4 MB 83/17 -, n.v.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.); die Durchsetzung der Ausreisepflicht muss, damit ihr der Vorrang vor einem bevorstehenden Ausbildungsbeginn eingeräumt werden kann, absehbar sein (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.09.2017 - 2 B 467/17 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18
    Zutreffend ist zwar, dass in der - auch hier erfolgten - Vorlage eines Ausbildungsvertrages regelmäßig ein konkludenter Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer Beschäftigungserlaubnis gesehen werden kann (VGH Mannheim, Beschl. v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris Rn. 18; Funke-Kaiser in GK AufenthG, Stand Okt. 2017, § 60a Rn. 288.5).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18
    Darunter fallen, worauf auch die Beschwerde hinweist, alle Maßnahmen, die nach typisierender Betrachtung prognostisch bereits in einem engen sachlichen und vor allem zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung selbst stehen (Senat, Beschl. v. 20.11.2017 - 4 MB 83/17 -, n.v.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.); die Durchsetzung der Ausreisepflicht muss, damit ihr der Vorrang vor einem bevorstehenden Ausbildungsbeginn eingeräumt werden kann, absehbar sein (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.09.2017 - 2 B 467/17 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 26.09.2017 - 2 B 467/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung für einen entgegen eines Einreise und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18
    Darunter fallen, worauf auch die Beschwerde hinweist, alle Maßnahmen, die nach typisierender Betrachtung prognostisch bereits in einem engen sachlichen und vor allem zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung selbst stehen (Senat, Beschl. v. 20.11.2017 - 4 MB 83/17 -, n.v.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.); die Durchsetzung der Ausreisepflicht muss, damit ihr der Vorrang vor einem bevorstehenden Ausbildungsbeginn eingeräumt werden kann, absehbar sein (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.09.2017 - 2 B 467/17 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17

    Der Erteilung einer Ausbildungsduldung entgegenstehende Maßnahme zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18
    Darunter fallen, worauf auch die Beschwerde hinweist, alle Maßnahmen, die nach typisierender Betrachtung prognostisch bereits in einem engen sachlichen und vor allem zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung selbst stehen (Senat, Beschl. v. 20.11.2017 - 4 MB 83/17 -, n.v.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.); die Durchsetzung der Ausreisepflicht muss, damit ihr der Vorrang vor einem bevorstehenden Ausbildungsbeginn eingeräumt werden kann, absehbar sein (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.09.2017 - 2 B 467/17 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 MB 132/18

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung; maßgeblicher Zeitpunkt für das

    Dies würde voraussetzen, dass die Ausländerbehörde zumindest über den Abschluss des Vertrages informiert wird bzw. ihr ein Ausbildungsvertrag vorgelegt wird (Beschl. des Senats v. 30.07.2018 - 4 MB 70/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.), sofern die Information durch den Antragsteller selbst erfolgt oder ihm zurechenbar ist.

    Ob die Durchsetzung der Ausreisepflicht aufgrund der im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung liegenden vorbereitenden Maßnahmen bereits absehbar ist, lässt sich schließlich nicht ohne Berücksichtigung der konkreten Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen beantworten (vgl. Beschl. des Senats v. 30.07.2018 - 4 MB 70/18 -, juris Rn. 12; VGH München, Beschl. v. 20.11.2018 - 10 CE 18.1598 -, juris Rn. 15; Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand Okt. 2017, § 60a Rn. 288.3).

  • OVG Saarland, 08.10.2020 - 2 B 270/20

    Einstweilige Anordnung: Nachweis eines Kita-Platzes

    [Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 MB 70/18 -, juris] Gemäß § 37 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind Anträge auf Sozialleistungen grundsätzlich beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Der Antrag ist eine einseitige, empfangsbedürftige und auf eine bestimmte Leistung des Leistungsträgers gerichtete öffentlich-rechtliche Willenserklärung des Antragstellers, mit der er zum Ausdruck bringt, Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Anträge auf Sozialleistungen bedürfen keiner besonderen Form; sie müssen aber in erkennbarer Weise zum Ausdruck bringen, dass vom Antragsrecht Gebrauch gemacht wird. [Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.2019 - 10 PA 204/19 -, juris (m.w.N.)] Aus der erstinstanzlich vorgelegten eidesstattlichen Versicherung der Mutter der Antragstellerin geht lediglich hervor, dass sie im Mai 2019 mehrfach beim zuständigen Jugendamt angerufen und angemeldet habe, einen Betreuungsplatz für ihre Tochter ab dem 1.8.2019 zu suchen und zu benötigen.
  • VG Schleswig, 14.08.2020 - 11 A 198/19

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Nach der Gesetzesbegründung bedurfte es einheitlicher und abschließender Konkretisierungen der Maßnahmen, da sich hinsichtlich dieses Tatbestandsmerkmals in den Ländern unterschiedliche Verständnisse etabliert haben (BT-Drs. 19/8286, S. 15; vgl. zur alten Rechtslage Beschluss der Kammer vom 05.10.2018 - 11 B 128/18 -, n.v.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.07.2018 - 4 MB 70/18 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Der Ausschlussgrund erfasst alle Maßnahmen, die bei typisierender Betrachtung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einer beabsichtigten Abschiebung stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, InfAuslR 2017, 15 und juris, Rdnr. 21; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 13.03.2017 - 18 B 148/17 -, juris, Rdnr. 19; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 30.07.2018 - 4 MB 70/18 -, juris, Rdnr. 12; BayVGH, a. a. O., Rdnr. 16).
  • VG Schleswig, 09.09.2021 - 8 B 34/21

    Datenschutzrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn zu befürchten steht, dass durch Zeitablauf schwere, nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile entstehen oder wenn der Antrag offensichtlich aussichtslos ist oder eine qualifizierte Eilbedürftigkeit vorliegt (vgl. OVG Schleswig Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 MB 70/18, juris, Rn. 10; Kuhla in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 58. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 123, Rn. 38; Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 123, Rn. 71 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 06.05.2021 - 1 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Priorisierung bei der Impfung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht nämlich auch dann, wenn ein Antrag an die Behörde offensichtlich aussichtslos ist (vgl. OVG, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 MB 70/18 -, juris, Rn. 10 m. w. N.; Buchheister, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 123 Rn. 13).
  • VG Schleswig, 04.04.2022 - 11 B 10020/21
    Nach der Gesetzesbegründung bedurfte es einheitlicher und abschließender Konkretisierungen der Maßnahmen, da sich hinsichtlich dieses Tatbestandsmerkmals in den Ländern unterschiedliche Verständnisse etabliert haben (BT-Drs. 19/8286, S. 15; vgl. zur alten Rechtslage Beschluss der Kammer vom 05.10.2018 - 11 B 128/18 -, n.v.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.2018 - 4 MB 70/18 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
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