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OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2006 - 4 MB 90/06 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2006 - 4 MB 90/06 (https://dejure.org/2006,38553)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 3 B 137/06
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2006 - 4 MB 90/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2006 - 4 MB 90/06
Zum anderen weist die Blutprobe einen relativ hohen THC-COOH-Wert von 72, 4 ng/ml aus, was bei chronischen Konsumenten typisch ist (siehe VGH Mannheim, Beschl. v. 24.03.2006 - 10 S 2519/05 -, NJW 2006, 2135 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2006 - 4 MB 47/06
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2006 - 4 MB 90/06
Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts wird bereits bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml von einem zeitnahen Cannabis-Konsum mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Konsumenten ausgegangen (vgl. Beschluss der Grenzwertkommission zu § 24 a Abs. 2 StVG vom 20.11.2002 zu den in der Anlage zu § 24 a Abs. 2 StVG genannten Substanz; std. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschl. v. 12.06.2006, - 4 MB 47/06 -). - BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2006 - 4 MB 90/06
Die unzureichende Bereitschaft, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenbedingten Fahruntüchtigkeit abzusehen, ist dem Bereich der charakterlich-sittlichen Mängel zuzuordnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - 4 MB 46/07
Voraussetzungen einer MPU-Auflage - Cannabiskonsum
Damit ist regelmäßig bereits die Annahme der Nichteignung begründet (vgl. Senat, Beschl. v. 07.06.2005 - 4 MB 49/05 - Beschl. v. 12.06.2006 - 4 MB 47/06 - Beschl. v. 27.09.2006 - 4 MB 90/06 -).