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   OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12   

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OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12 (https://dejure.org/2012,23100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2012 - 4 MC 133/12 (https://dejure.org/2012,23100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2012 - 4 MC 133/12 (https://dejure.org/2012,23100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 3 S. 1 VO 343/2003/EG; § 123 VwGO; § 80 VwGO
    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung zur Nichtprüfung eines Asylantrags wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 343/2003 Art. 19 Abs. 3 S. 1, GR-Charta Art. ... 4, VO 343/2003 Art. 3 Abs. 2, VO 343/2003 Art. 5 Abs. 1, VO 343/2003 Art. 17 Abs. 1 S. 2, VO 343/2003 Art. 19 Abs. 4, VO 343/2003 Art. 19 Abs. 3, VO 343/2003 Art. 19 Abs. 2 S. 4, VO 343/2003 Art. 3 Abs. 2 S. 1
    Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einstweilige Anordnung, Abschiebungsanordnung, Italien, Überstellungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung zur Nichtprüfung eines Asylantrags wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung zur Nichtprüfung eines Asylantrags wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 899
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Insbesondere kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und Art. 16a Abs. 2 Sätze 1 und 3 GG für die fachgerichtliche Prüfung der Grenzen des Konzepts der normativen Vergewisserung (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -, BVerfGE 94, 49 im Hinblick auf § 26a AsylVfG) bei der Anwendung von § 34a Abs. 2 AsylVfG trifft, wenn Gegenstand des Eilrechtsschutzantrags eine beabsichtigte Abschiebung in einen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (ABl Nr. L 50 S. 1) - Dublin-II-Verordnung - zuständigen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ist (ausdrücklich offen gelassen vom BVerfG, Beschl. v. 8.9.2009 - 2 BvQ 56/09 - für eine Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses vorläufigen Rechtsschutzes im Anwendungsbereich des § 27a AsylVfG Funke-Kaiser, GK-AsylVfG, Stand Juni 2012, § 34a Rn 90 f.), und ob der Ausschluss vorläufigen Rechtsschutzes im Einklang mit Unionsrecht steht (verneinend Funke-Kaiser, a.a.O., § 34a Rn 92 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass der Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 34a Abs. 2 AsylVfG in den Fällen, in denen die Abschiebung in einen sicheren Drittstaat (§ 26a AsylVfG) erfolgen soll, in Ausnahmefällen, die nicht vom "normativen Vergewisserungskonzept" des Gesetzgebers über die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention in einem sog. sicheren Drittstaat erfasst sind, der Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen eine sofortige Überstellung nicht entgegensteht (BVerfG, Urt. v. 14.5.1996, a.a.O.).

    Allein der Umstand, dass die Situation der Flüchtlinge in Italien von den Verwaltungsgerichten unterschiedlich eingeschätzt wird, veranlasst ebenfalls nicht zu der Annahme, dass die Behandlung der Asylbewerber in Italien nicht in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (vgl. insoweit den 13. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 2.5.2012 - 13 MC 22/12 -, der das Vorliegen eines offensichtlichen Ausnahmefalls im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil v. 14.5.1996, a.a.O., in Bezug auf Italien verneint).

  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 2 A 1863/10

    Überstellung nach der Dublin-II-VO bei aufschiebender Wirkung eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Diese Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - von den Verwaltungsgerichten auf die Abschiebung in einen anderen Staat, der nach § 27a AsylVfG für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, mit der Begründung übertragen, dass die vom Bundesverfassungsgericht angestellten Erwägungen zu § 26a AsylVfG auch auf die Vorschrift des § 27a AsylVfG zutreffen, weil die nach europäischen Recht für die Asylentscheidung zuständigen Mitgliedstaaten zugleich sichere Drittstaaten im Sinne von § 26a AsylVfG sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.3.2012 - 1 B 234/12.A - und v. 11.10.2011 - 14 B 1011/11.A - ferner Nds. OVG, Beschl. v. 2.5.2012 - 13 MC 22/22 - und Hess. VGH, Beschl. v. 23.8.2011 - 2 A 1863/10.Z.A.-).

    Unabhängig davon stellt die für den Fristenbeginn der Überstellung maßgebliche Vorschrift des Art. 19 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 nach ihrem Wortlaut auch ausdrücklich darauf ab, dass einem eingelegten Rechtsbehelf tatsächlich aufschiebende Wirkung zukommt und nicht darauf, ob es nach dem innerstaatlichen Recht zulässig ist, die aufschiebende Wirkung anzuordnen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 23.8.2011 - 2 A 1863/10.Z.A.-).

    Läuft danach die Frist zur Überstellung aufgrund des von dem Antragsteller eingelegten Rechtsbehelfs erst ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bezüglich der Durchführung der Überstellung entschieden wird und die der Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann, kann dahinstehen, ob insoweit das Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache für den Fristenbeginn bereits ausreichend ist oder es darüber hinaus der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung bedarf (so Hess. VGH, Beschl. v. 23.8.2011 - 2 A 1863/10.Z.A.-), die hier noch nicht vorliegt, da der Antragsteller gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 2. April 2012 - 5 A 309/11 - einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat, über den der Senat bislang noch nicht entscheiden hat.

  • VG Osnabrück, 28.06.2011 - 5 B 49/11

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, Konzept der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Das Verwaltungsgericht Osnabrück untersagte daraufhin der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 28. Juni 2011 - 5 B 49/11 - im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, vorläufig bis zu einer Entscheidung über den am 10. Mai 2011 bei ihr gestellten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, längstens jedoch für die Dauer von drei Monaten, die dem Antragsteller im Bescheid vom 1. September 2010 bekannt gegebene Abschiebungsanordnung zu vollziehen.

    Denn das Verwaltungsgericht Osnabrück hat auf den vom Antragsteller gestellten Antrag vom 10. Mai 2011 zunächst mit Beschluss vom 28. Juni 2011 - 5 B 49/11 - der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorläufig bis zu einer Entscheidung über den am 10. Mai 2011 gestellten Antrag, längstens jedoch für die Dauer von drei Monaten, untersagt, die dem Antragsteller im Bescheid vom 1. September 2010 bekannt gegebene Abschiebungsanordnung zu vollziehen.

    Entsprechend ist hier auch das Verwaltungsgericht Osnabrück verfahren, indem es sowohl mit Beschluss vom 28. Juni 2011 - 5 B 49/11 - als auch mit Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 5 B 115/11 - unter Berufung auf die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorläufigen Rechtsschutz gegen die vorgesehene Überstellung des Antragstellers nach Italien gewährt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2012 - 1 B 234/12

    Ausnahmsweise Unzulässigkeit der Abschiebung in einen sicheren Drittstaat (hier:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Gegen die mit der Sachentscheidung verbundene Abschiebungsanordnung ist grundsätzlich ein Rechtsbehelf nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erheben, da diese Anordnung einen selbständigen belastenden Verwaltungsakt darstellt, dessen Aufhebung im Hauptsacheverfahren im Wege der Anfechtungsklage von dem Betroffenen anzugreifen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.3.2012 - 1 B 234/12.A - m.w.N.; Hailbronner, AuslR, Stand: August 2010, § 71 Rn 113).

    Diese Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - von den Verwaltungsgerichten auf die Abschiebung in einen anderen Staat, der nach § 27a AsylVfG für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, mit der Begründung übertragen, dass die vom Bundesverfassungsgericht angestellten Erwägungen zu § 26a AsylVfG auch auf die Vorschrift des § 27a AsylVfG zutreffen, weil die nach europäischen Recht für die Asylentscheidung zuständigen Mitgliedstaaten zugleich sichere Drittstaaten im Sinne von § 26a AsylVfG sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.3.2012 - 1 B 234/12.A - und v. 11.10.2011 - 14 B 1011/11.A - ferner Nds. OVG, Beschl. v. 2.5.2012 - 13 MC 22/22 - und Hess. VGH, Beschl. v. 23.8.2011 - 2 A 1863/10.Z.A.-).

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 29.1.2009 - C 19/08 -, Rn 45) zu Art. 20 Abs. 1 Buchst. d) der Verordnung (EG) Nr. 343/2003, der ähnlich wie Art. 19 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 vorschreibt, dass die Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen eines Wiederaufnahmegesuchs spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Annahme des Antrags auf Wiederaufnahme durch einen anderen Mitgliedstaat oder der Entscheidung über den Rechtsbehelf, wenn dieser aufschiebende Wirkung hat, erfolgt, beginnt die Frist für die Durchführung der Überstellung erst zu laufen, wenn grundsätzlich vereinbart und sichergestellt ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird, und wenn lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben; dass diese Überstellung erfolgen wird, kann aber nicht als sichergestellt angesehen werden, wenn ein Gericht des ersuchenden Mitgliedstaats, bei dem ein Rechtsbehelf anhängig ist, über die Frage in der Sache nicht entschieden hat, sondern sich darauf beschränkt hat, zu einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs (Hervorhebung durch den Senat) der angefochtenen Entscheidung Stellung zu nehmen.

    Daraus ergibt sich, dass zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit von Art. 20 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 die Frist zur Durchführung der Überstellung nicht bereits ab der vorläufigen gerichtlichen Entscheidung läuft, mit der die Durchführung des Überstellungsverfahrens ausgesetzt wird, sondern erst ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die dieser Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (EuGH, Urt. v. 29.1.2009, a.a.O., Rn 46).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Allein der Umstand, dass die Situation der Flüchtlinge in Italien von den Verwaltungsgerichten unterschiedlich eingeschätzt wird, veranlasst ebenfalls nicht zu der Annahme, dass die Behandlung der Asylbewerber in Italien nicht in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (vgl. insoweit den 13. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 2.5.2012 - 13 MC 22/12 -, der das Vorliegen eines offensichtlichen Ausnahmefalls im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil v. 14.5.1996, a.a.O., in Bezug auf Italien verneint).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Ob der Mitgliedstaat von dieser Befugnis Gebrauch macht, steht grundsätzlich in seinem Ermessen, dessen Ausübung integraler Bestandteil des im EU-Vertrag vorgesehenen und vom Unionsgesetzgeber ausgearbeiteten gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist (EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -).
  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Insbesondere kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und Art. 16a Abs. 2 Sätze 1 und 3 GG für die fachgerichtliche Prüfung der Grenzen des Konzepts der normativen Vergewisserung (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -, BVerfGE 94, 49 im Hinblick auf § 26a AsylVfG) bei der Anwendung von § 34a Abs. 2 AsylVfG trifft, wenn Gegenstand des Eilrechtsschutzantrags eine beabsichtigte Abschiebung in einen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (ABl Nr. L 50 S. 1) - Dublin-II-Verordnung - zuständigen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ist (ausdrücklich offen gelassen vom BVerfG, Beschl. v. 8.9.2009 - 2 BvQ 56/09 - für eine Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses vorläufigen Rechtsschutzes im Anwendungsbereich des § 27a AsylVfG Funke-Kaiser, GK-AsylVfG, Stand Juni 2012, § 34a Rn 90 f.), und ob der Ausschluss vorläufigen Rechtsschutzes im Einklang mit Unionsrecht steht (verneinend Funke-Kaiser, a.a.O., § 34a Rn 92 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2011 - 14 B 1011/11

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Vollzug der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Diese Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - von den Verwaltungsgerichten auf die Abschiebung in einen anderen Staat, der nach § 27a AsylVfG für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, mit der Begründung übertragen, dass die vom Bundesverfassungsgericht angestellten Erwägungen zu § 26a AsylVfG auch auf die Vorschrift des § 27a AsylVfG zutreffen, weil die nach europäischen Recht für die Asylentscheidung zuständigen Mitgliedstaaten zugleich sichere Drittstaaten im Sinne von § 26a AsylVfG sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.3.2012 - 1 B 234/12.A - und v. 11.10.2011 - 14 B 1011/11.A - ferner Nds. OVG, Beschl. v. 2.5.2012 - 13 MC 22/22 - und Hess. VGH, Beschl. v. 23.8.2011 - 2 A 1863/10.Z.A.-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - 14 A 1943/11

    Regelung des Art. 19 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 VO Nr. 343/2003/EG als eine im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12
    Es kann jedoch dahinstehen, ob es für eine Fristverlängerung daher einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem ersuchenden und dem ersuchten Mitgliedstaat bedarf (dahingehend Funke-Kaiser, a. a. O., § 27a Rn. 197 m. w. N., vgl. ferner den Vorlagebeschluss des OVG Nordrhein-Westfalen v. 19.12.2011 - 14 A 1943/11.A -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - A 2 S 1355/11

    Mängel der Behandlung eines Asylbewerbers in einem Mitgliedstaat der Union - zur

  • VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09

    EuGH-Vorlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 643/12

    Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten

    Dabei ist unerheblich, dass die Entscheidung der Beklagten nach Art. 19 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat; allein entscheidend ist, dass ihr eine solche durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung zuerkannt worden ist (vgl. Hess.VGH, Beschl. v. 23.08.2011 - 2 A 1863/10.Z.A - Nds.OVG, Beschl. v. 02.08.2012 - 4 MC 133/12 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.06.2012 - A 2 S 1355/11 - VG Freiburg, Beschl. v. 02.02.2012 - A 4 K 2203/11 - offengelassen: OVG NRW, Beschl. v. 01.03.2012 - 1 B 234/12.A -, alle: Juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 02. August 2012 - 4 MC 133/12 - ( ) zu § 19 Abs. 3 Satz 1 Dublin-II-VO und zu dem in Art. 19 Abs. 2 Satz 4 Dublin-II-VO grundsätzlich vorgesehenen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ausgeführt:.

    3 Dublin-II-VO ist auch geeignet, subjektive Rechte der Klägerin zu begründen, die von ihr gegen eine vorgesehene Überstellung (Rückführung) in den nach dieser Verordnung für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat geltend gemacht werden können (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des Hess.VGH v. 22.12.2010 - 6 A 2717/09.A - Nds.OVG, Beschl. v. 02.08.2012 - 4 MC 133/12 - m. w. N., Juris; ferner Funke-Kaiser, a. a. O., § 27a Rdn. 37 ff. m. w. N.).

    Der Senat ist vielmehr unter Anlegung der zuvor genannten strengen Maßstäbe zur Überzeugung gelangt, dass für die nach der Dublin-II-Verordnung nach Italien zurückkehrenden bzw. rücküberstellten Asylbewerber in der Gesamtschau ein ordnungsgemäßes und richtlinienkonformes Asyl- und Aufnahmeverfahren gewährleistet ist und dass für den Fall der Abschiebung bzw. Rückführung der betroffenen Asylsuchenden zwecks Durchführung eines Asylverfahrens nicht mit schwerwiegenden Rechtsverstößen und Beeinträchtigungen zu rechnen ist (ebenso oder ähnlich u. a.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.08.2012 - 4 MC 133/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.06.2013 - OVG 7 S 33.13 - Beschl. v. 24.06.2013 - OVG 7 S 58.13 - VG Bremen, Beschl. v. 15.04.2013 - 2 V 440/13.A - VG Regensburg, Beschl. v. 05.02.2013 - RN 5 S 13.30026 - Beschl. v. 26.02.2013 - RN 9 K 11.30445 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 17.09.2012 - 13 L 1447/12.A - Beschl. v. 08.01.2013 - 6 L 104/13.A - und Beschl. v. 06.02.2013 - 17 L 150/13.A - VG Augsburg, Urt. v. 11.01.2013 - Au 6 K 12.30358 - VG Leipzig, Urt. v. 07.12.2012 - A 1 K 973/11 - VG München, Beschl. v. 08.11.2012 - M 15 E 12.30772 - VG Würzburg, Beschl. v. 30.10.2012 - W 6 E 12.30288 - VG Trier, Beschl. v. 25.10.2012 - 5 L 1146/12.TR - VG Schwerin, Beschl. v. 27.09.2012 - 8 B 434/12 As - VG Bayreuth, Urt. v. 12.06.2012 - B 3 K 11.30142 - [bestätigt durch BayVGH, Beschl. v. 6.02.2013 - 20 ZB 12.302856 -]; a. A. oder eine Entscheidung in der Hauptsache vorbehaltend: VG Köln, Beschl. v. 07.05.2013 - 20 L 613/13.A - VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 30.04.2013 - 10a L 484/13.A - VG Schwerin, Beschl. v. 15.03.2013 - 3 B 111/13 As - VG Aachen, Beschl. v. 14.03.2013 - 9 L 53/13.A - VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 19.02.2013 - 15a L 194/13.A - Beschl. v. 27.02.2013 - 15a L 194/13.A - VG Gießen, Urt. v. 24.01.2013 - 6 K 1329/12.Gl.A - VG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2012 - A 9 K 2386/12 - und Beschl. v. 22.01.2013 - A 9 K 179/13 - VG Stuttgart, Beschl. v. 08.01.2013 - A 7 K 3929/12 - VG des Saarlandes, Beschl. v. 03.09.2012 - 3 L 789/12 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 29.08.2012 - 14 L 1392/12.A - alle: Juris; VG Freiburg, Beschl. v. 27.10.2011 - A 5 K 2081/11 - VG Magdeburg, Beschl. v. 17.07.2012 - 9 B 148/12 - Beschl. v. 21.11.2011 - 9 A 100/11 - Urt. v. 26.07.2011 - 9 A 346/10 MD - vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 01.03.2012 - 1 B 234/12.A - Juris).

  • VG Arnsberg, 03.05.2013 - 12 K 3067/11

    Pflicht des Gerichts zur Spruchreifmachung der Streitsache bei Ansehung eines

    vgl. dazu auch Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom2. August 2012 - 4 MC 133/12 -, JURIS.

    vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2012 - A 2 S 1355/11 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 - jeweils JURIS.

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 2 A 1863/10.Z.A. - OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 - jeweils JURIS.

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 2 A 1863/10.Z.A. - OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 - jeweils JURIS.

    Der Fristablauf beginnt vielmehr frühestens mit Erlass dieses Urteils, wenn nicht gar erst mit dessen Rechtskraft, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 2 A 1863/10.Z.A. - OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 - jeweils JURIS.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 13 MC 22/12 - und vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 17 L 150/13.A - jeweils JURIS.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -, JURIS.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 3 L 643/12 -, juris (UA S. 8), siehe auch (im Wesentlichen gleichlautend und nachfolgend nicht mehr gesondert zitiert) Urteil jenes Gerichts vom gleichen Tage - 3 L645/12 -, n.v.; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -, juris, Rn. 9.

    vgl. - in diesem Sinne - etwa auch Hessischer VGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 2 A 1863/10.Z.A -, InfAuslR 2011, 463 = juris, Rn. 5, 6; Nds. OVG, Beschluss vom 2. August 2012- 4 MC 133/12 -, juris, Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 3 L643/12 -, juris (UA S. 11 f.).

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