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   OVG Niedersachsen, 21.04.2008 - 4 ME 122/08   

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https://dejure.org/2008,10648
OVG Niedersachsen, 21.04.2008 - 4 ME 122/08 (https://dejure.org/2008,10648)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2008 - 4 ME 122/08 (https://dejure.org/2008,10648)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 (https://dejure.org/2008,10648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV; § 4 Abs. 2 RGebStV; § 242 BGB
    Schwebende Unwirksamkeit einer Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkgerätes bei Nichtangabe des Grundes der Abmeldung; Rechtsfolgen einer nachträglichen Benennung des Abmeldegrundes eines Rundfunkteilnehmers; Einrede der Verjährung als unzulässige ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; RGebStV § 3 Abs. 1 S. 1; ; RGebStV § 3 Abs. 2 Nr. 9; ; RGebStV § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwebende Unwirksamkeit einer Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkgerätes bei Nichtangabe des Grundes der Abmeldung; Rechtsfolgen einer nachträglichen Benennung des Abmeldegrundes eines Rundfunkteilnehmers; Einrede der Verjährung als unzulässige ...

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Abmeldung muss begründet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 598 (Ls.)
  • ZUM 2009, 337
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2008 - 4 ME 122/08
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgerätes entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV nicht nachgekommen ist und das pflichtwidrige Verhalten für den Eintritt der Verjährung ursächlich war (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09

    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts;

    Da Rundfunkteilnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV verpflichtet sind, der Landesrundfunkanstalt unverzüglich jeden Wohnungswechsel anzuzeigen, besteht keine Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt, nach der Adresse umgezogener Rundfunkteilnehmer zu forschen (Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV nicht nachgekommen ist und das pflichtwidrige Verhalten für den Eintritt der Verjährung ursächlich war (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Ein Rundfunkteilnehmer kann sich aber auch dann nicht auf die Verjährung der von ihm rückwirkend geforderten Rundfunkgebühren berufen, wenn er es entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 RGebStV unterlassen hat, der Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel mitzuteilen, und diese aufgrund dieser Pflichtverletzung außerstande gewesen ist, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebührenpflicht zu überprüfen und - was entscheidend ist - die Gebühren vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (vgl. Senatsbeschluss v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

  • VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11

    Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift

    Fehlt die Angabe des Grundes der Abmeldung, ist die Abmeldung schwebend unwirksam und die schwebende Unwirksamkeit der Anzeige wird durch die nachträgliche Benennung des Abmeldegrundes nicht ex tunc, sondern nur ex nunc beseitigt (Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2008, - 4 ME 122/08 - NdsRpfl. 2008, S. 289 = NdsVBl. 2008, S. 237 = www.dbovg.niedersachsen.de).

    Die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bezieht sich auf die Fälle, in denen es der Rundfunkteilnehmer sowohl versäumt hatte, die Anzeige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 RGebStV an die Rundfunkanstalt bzw. die GEZ zu richten, als auch sich ordnungsgemäß ordnungsbehördlich umzumelden (Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2008, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 4 LA 73/20

    Festsetzungsverjährung; Obliegenheit; Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühren;

    3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Berufung auf die Verjährung gegen rückwirkend geforderte Rundfunkgebühren bzw. -beiträge eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer es entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 RGebStV bzw. § 8 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 RBStV unterlassen hat, der zuständigen Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel bzw. eine Änderung der Wohnungsanschrift mitzuteilen, und die Landesrundfunkanstalt aufgrund dieser Pflichtverletzung außerstande gewesen ist, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebühren- bzw. Beitragspflicht zu überprüfen und die Gebühren bzw. Beiträge vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (Senatsbeschl. v. 29.1.2015 - 4 LA 91/14 - v. 24.6.2011 - 4 LA 133/11 - v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09 - u. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass angesichts der Pflicht zur Anzeige eines Wohnungswechsels keine Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt besteht, nach der Adresse umgezogener Rundfunkteilnehmer zu forschen; allenfalls eine Anfrage bei dem Einwohnermeldeamt kann erwartet werden (Senatsbeschl. v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09 - u. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2009 - 3 O 788/08

    Mitteilung des Grundes der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes

    Unbeschadet der Frage, welche rechtlichen Auswirkungen dieser Erklärung beizumessen sind angesichts des Umstandes, dass gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang der Landesrundfunkanstalt "unverzüglich" anzuzeigen ist (vgl. hierzu Niedersächsische OVG, Beschl. v. 21.04.2008 - 4 ME 122/08 - Juris), sind auch diese Angaben zu unsubstantiiert und lassen nicht erkennen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise die Geräte in ihrer Nutzung eingeschränkt waren und inwiefern ihre "Entfernung" den Schluss rechtfertigt, dass und wann sie endgültig abgeschafft bzw. aus der Verfügungsgewalt des Klägers entlassen wurden.
  • VG Düsseldorf, 01.02.2011 - 27 K 1831/10

    Rundfunkteilnehmer Ehe Auszug Ausland Zurücklassung Verjährung Übergang Einrede

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. März 2010 - 3 M 330/09 -, juris (Rn. 3); aber auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris (Rn. 10); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (Rn. 7); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 8 E 762/09

    Rückwirkende Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten mit der Folge einer

    vgl. insoweit auch Bay. VGH, Urteile vom 3. April 2008 - 7 B 07.431 -, juris Rn. 19, und vom 21. August 2009 - 7 B 08.765 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris Rn. 7; Gall, in: Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auf.
  • VG Greifswald, 08.11.2011 - 2 A 82/09

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen

    Es habe dem Beklagten oblegen, den Gebührenpflichtigen jedenfalls durch Nachfrage beim Einwohnermeldeamt ausfindig zu machen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.04.08 - 4 ME 122/08 -).
  • VG Schleswig, 15.10.2018 - 4 A 164/16

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Die Einrede der Verjährung stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn es der Rundfunkteilnehmer entgegen seiner aus § 3 Abs. 1 Satz 1 HS. 2 RGebStV erwachsenden Verpflichtung unterlassen hat, der Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel mitzuteilen, und diese aufgrund der Pflichtverletzung außer Stande gewesen ist, die Rundfunkgebühren vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (OVG Lüneburg, Beschl. v 21.04.2008 - 4 ME 122/08, Rn. 10 juris; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2013 - OVG 11 N 10.13, Rn. 4 juris; VGH München, Beschl. v. 06.12.2017 - 7 ZB 17.756, Rn. 8 juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 07.12.2016 - 6 C 49/15, BVerwGE 156, 358-392, Rn. 89).
  • VG Saarlouis, 08.10.2009 - 6 K 1646/08

    Abmeldung von Rundfunkgeräten

    Eine Anzeige, die dieser Maßgabe nicht entspricht, bewirkt nicht, dass die Rundfunkgebührenpflicht nach § 4 Abs. 2 RGebStV endet (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2008 - 4 ME 122/08 -, bei juris).
  • VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765

    Rundfunkgebühren; privat und gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte;

    Darin liegt jedoch keine nachträgliche Ergänzung oder Vervollständigung einer vorangegangenen Abmeldung, die ohnehin nur zu einer Beendigung des Teilnehmerverhältnisses ex nunc geführt hätte (vgl. BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.431 und NdsOVG vom 21.4.2008 ZUM 2009, 337), sondern die erstmalige Mitteilung eines dem Beklagten bisher nicht angezeigten Sachverhalts.
  • VG Bremen, 28.10.2011 - 2 K 2786/08

    Rundfunkgebühren - Abmeldung; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Rundfunkgebühr

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