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   OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04   

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https://dejure.org/2004,3207
OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04 (https://dejure.org/2004,3207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2004 - 4 ME 224/04 (https://dejure.org/2004,3207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 (https://dejure.org/2004,3207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 BSHG; § 37 Abs. 2 S. 2 BSHG; § 35 SGB V; § 36 SGB V; § 33 SGB V
    Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe; Anspruch auf die Gewährung einer einmaligen Leistung (Beihilfe) im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Beachtung des Grundsatzes der Bedarfsdeckung und des Grundsatzes des Nachrangs der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Neuanschaffung einer Brille für Sozialhilfeempfänger

  • Judicialis

    BSHG § 12; ; BSHG § 21 Abs. 1 a Nr. 6; ; BSHG § 22; ; BSHG § 37; ; BSHG § 38; ; SGB V § 33; ; SGB V § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten für eine Brille aus Sozialhilfemitteln - Beihilfe; Brille; Brillengestell; Brillenglas; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kosten; Krankenhilfe; Leistung, einmalige; Übernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe; Anspruch auf die Gewährung einer einmaligen Leistung (Beihilfe) im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Beachtung des Grundsatzes der Bedarfsdeckung und des Grundsatzes des Nachrangs der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1498 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 4 PA 289/04

    Brille; Brillenglas; Brillenglasbeschaffenheit; Eigenleistung; Festbetrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Zur Frage der Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten für Brillengläser zu übernehmen, hat der Senat - auch noch zu früherem Recht - zuletzt mit Beschluss vom 07.07.2004 (4 PA 289/04; zur Veröff. vorgesehen) entschieden: Für die Beschaffung von Brillengläsern seien gemäß §§ 35, 36 SGB V Festbeträge bestimmt worden, die grundsätzlich so festzulegen seien, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung des in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten durch (im Verhältnis zur Krankenkasse) vertragsgebundene Leistungserbringer gewährleistet sei.

    Da eine Eigenleistung des Versicherten somit nicht vorgesehen ist, kommen für die Festbeträge übersteigende Kosten Leistungen der Krankenhilfe regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschl. v. 07.07.2004 - 4 PA 289/04 -).

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04

    Pflicht eines Hilfeempfängers zur Bestreitung von lediglich einem Zwölftel der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 06.05.2004 - 4 ME 88/04 -, V. n. b.) folgt aus der Änderung der Regelsatzverordnung z. B. die Verpflichtung eines Sozialhilfeempfängers, Aufwendungen für die Praxisgebühren und die Zuzahlungen für Medikamente bis zur Höhe von 1/12 der für ihn nach § 62 SGB V geltenden Belastungsgrenze monatlich aus dem Regelsatz zu decken.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03

    Gewährung einer aus Sozialhilfemitteln einmaligen Leistung für die Beschaffung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Zur Bestimmung der Untergrenze für die Gewährung einer Beihilfe greift der Senat auf seine Rechtsprechung zu § 21 a Abs. 1 Nr. 6 BSHG zurück (z.B. Urt. v. 25.02.2004 - 4 LB 175/03 -, V. n. b.).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86

    Sozialhilfe - Gesundheitshilfe - Erholungskur - Kostenübernahme -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (vgl. BVerwGE 79, 356 ).
  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 56.70

    Abweichung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denjenigen der gesetzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Zu den anderen Sozialleistungsträgern gehören auch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (BVerwG, Urt. v. 09.06.1971 - BVerwG V C 56.70 -, BVerwGE 38, 174).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Wie der Senat in seinem den Beteiligten des hiesigen Verfahrens zur Kenntnis gegebenen Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - (Urteilsabdruck S. 3 f.) bereits entschieden hat, bedeutet die Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG nur, daß der Sozialhilfeträger darauf beschränkt ist, das als Bedarf an Krankenhilfe anzuerkennen, was nach dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Versicherungszweig seiner Art nach und hinsichtlich der näheren Leistungsmodalitäten als Bedarf anerkannt werden kann.
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 15/87

    Regelung über Eigenbeteiligung - Krankenhauskosten - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Das weist die Zuzahlung als Eigenbeteiligung des Versicherten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) an den Kosten der Krankenhausbehandlung aus (vgl. noch zu § 184 Abs. 3 RVO BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 15/87 - ).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.1998 - 4 L 1857/98

    Sozialhilfe; Leistungen der Krankenhilfe;; Brillengestell; Krankenhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Ebenfalls noch zu dem früher gültig gewesenen Recht hat der Senat in seinem Beschluss vom 04.06.1998 - 4 L 1857/98 - (V. n. b.) ausgeführt:.
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    An diese Grundsätze anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.09.1993 - BVerwG 5 C 49.91 - (BVerwGE 94, 211) zur Frage der Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Übernahme der nach dem damals gültig gewesenen Recht bei einer Behandlung des kranken Hilfeempfängers im Krankenhaus aufzubringenden Zuzahlungen u. a. ausgeführt:.
  • Drs-Bund, 02.02.1979 - BT-Drs 8/2534
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
    Dementsprechend ist in den Gesetzesmaterialien zum 2. Haushaltsstrukturgesetz darauf hingewiesen worden, daß die Frage, in welchem Maße ein Hilfeempfänger einen krankheitsbedingten Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen decken müsse, sich bei der Gewährung von Krankenhilfe nach § 37 BSHG ausschließlich nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes (§ 28 in Verbindung mit Abschnitt 4) beurteile (vgl. BT-Drucks. 9/842 S. 89 zu Nr. 27, 9/971 S. 88 zu Art. 21 a in Verbindung mit BT-Drucks. 8/2534 S. 12 zu Nr. 15).".
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 7 SO 1475/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Sozialhilfe - Grundsicherung

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 - juris - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. September 2004 - 12 CE 04.979 - juris -), auf die der Kläger wiederholt verwiesen hat, ist zur alten Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz ergangen und damit überholt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 - FEVS 55, 522; Hess. Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 10 UE 2731/03 - FEVS 56, 180; Niedersächs.
  • VGH Hessen, 22.11.2004 - 10 TG 3128/04

    Sozialhilfe; Brille; Sehhilfe; einmalige Beihilfe; Gebrauchsgut

    Der Senat ist jedoch ebenso wie andere Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 -, FEVS 55, 522 = ZfSH/SGB 2004, 560; Bayrischer VGH, Beschluss vom 2. September 2004 - 12 CE 04.979 -, juris-Ausdruck der Auffassung, dass in Fällen der vorliegenden Art ein Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe nach § 21 Abs. 1a BSHG besteht.

    Zudem kann ein medizinisch begründeter Bedarf auch Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts im Sinne von § 12 BSHG sein (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. August 2004, a.a.O.).

    Demnach umfasst der Regelsatz zwar anteilig die im SGB V vorgesehenen Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze des § 62 SGB V, nicht jedoch Aufwendungen für Heilmittel oder - wie im vorliegenden Fall - für Hilfsmittel, die nach den Regelungen im SGB V vom Leistungsumfang der Krankenversicherung ausgeschlossen sind (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. August 2004, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 31.08.2004 - 4 L 2124/04

    Fahrtkosten zum Arzt nur ausnahmsweise vom Sozialamt

    Da § 37 Abs. 1 Satz 2 BSHG aber vollumfänglich auf die Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend den Regelungen des SGB V verweist und daher der Leistungsumfang nach § 37 Abs. 1 BSHG dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, hat dies zur Folge, dass im Rahmen der Krankenhilfe nach dem BSHG eine Fahrtkostenübernahme nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 - zur Übernahme der Kosten für eine Brille aus Sozialhilfemitteln; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04 - ).

    Der Gesetzesbegründung zu den §§ 37, 38 BSHG kann auch nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber diesen früher der Krankenhilfe zugeordneten Bedarf gleichsam völlig "wegdefinieren" wollte (so ausdrücklich OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 - ).

    Diese Neuregelung hätte keine Grundlage im rechtlichen System der Sozialhilfe, wenn nicht nach dem Willen des Gesetzgebers "Kosten bei Krankheit" auch Teil des notwendigen Lebensunterhalts sein könnten (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 - ).

  • SG Darmstadt, 26.01.2007 - S 19 AS 238/06

    Arbeitslosengeld II - Anschaffung einer Sehhilfe - kein Anspruch auf einmalige

    Hierzu gehört auch der Bedarf einer Sehhilfe (vgl. für eine Brille Bayrischer VGH, Beschl. vom 02.09.2004 -12 CE 04.979 -, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.08.2004 -4 ME 224/04 -zu §§ 15 a Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 a Nr. 6, Abs. 2, 37 Bundessozialhilfegesetz [BSHG], zitiert nach Juris), da dieser von der gesetzlichen Krankenversicherung -bis auf wenige Ausnahmefälle (vgl. § 33 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V]) -grundsätzlich nicht mehr finanziert wird und daher dem von der Regelleistung umfassten Bedarf zuzuordnen ist.
  • SG Berlin, 23.03.2006 - S 102 AS 1564/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; abweichende Erbringung von Regelleistungen;

    Hierzu gehört auch der Bedarf einer Brille (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 2. September 2004 - 12 CE 04.979 -, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 - zu §§ 15 a Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 1 a Nr. 6, Abs. 2, 37 BSHG, zitiert nach Juris).
  • VG Hamburg, 12.08.2008 - 13 K 3776/07

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge für die Beschaffung eines besonderen

    Dieser Schluss wäre indes nicht zulässig; diese Hilfsmittel sind nicht etwa für die fürsorgerechtliche Krankenhilfe völlig "wegdefiniert" (vgl. dazu anschaulich OVG Lüneburg, Urt. v. 13.8. 2004 - 4 ME 224/04 - FEVS 55, 522), mögen sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr vorkommen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - L 23 B 1020/05

    Kosten für die Anschaffung einer neuen Brille - Nachrang der Sozialhilfe -

    Der Senat konnte daher offen lassen, ob bei Ablehnung der Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger nach den Vorschriften des SGB XII ein Anspruch (bei Vorliegen einer ausreichenden ärztlichen Verordnung) gegeben sein könnte (vgl. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. September 2000, Aktenzeichen 12 Ce 04.979, ZFSH/SGB 2004, 612-615; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. August 2004, Aktenzeichen 4 ME 224/04, ZFSH/SGB 2005, 560-564).
  • VG Düsseldorf, 02.08.2005 - 11 K 4975/04
    So OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 -, FEVS 55, 522 (527).
  • VG Hannover, 01.10.2004 - 7 B 4866/04

    Einmalige Leistung für Brillengläser und Brillengestell

    Nur rein vorsorglich weist das Gericht in diesem Zusammenhang die Beteiligten auf Folgendes hin: Zwar dürften grundsätzlich die einmalige Leistungen nach § 21 Abs. 1 a Nr. 6 BSHG für die Anschaffung für Brillengläsern auch nach der seit 01.01.2004 geltenden Rechtslage zu gewähren sein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.08.2004 - 4 ME 224/04 -) - vorausgesetzt der Bedarf wird rechtzeitig bekannt.
  • VG Mainz, 14.12.2004 - 1 L 1048/04

    Umfang der Krankenhilfe im Rahmen der Grundsicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2006 - L 8 SO 4/06
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