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   OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03   

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https://dejure.org/2004,16809
OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03 (https://dejure.org/2004,16809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2004 - 4 ME 400/03 (https://dejure.org/2004,16809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 (https://dejure.org/2004,16809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 Satz 1 BSHG; § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG
    Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behindertes Kind; Angemessenheit der Eingliederungshilfe in sozialer Einrichtung zur Deckung des Förderbedarfs; Eingliederungshilfe bei unverhältnismäßigen Mehrkosten; Möglichkeit der unterstützenden Verwendung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behindertes Kind; Angemessenheit der Eingliederungshilfe in sozialer Einrichtung zur Deckung des Förderbedarfs; Eingliederungshilfe bei unverhältnismäßigen Mehrkosten; Möglichkeit der unterstützenden Verwendung der ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03
    Sofern es hier unterschiedliche Verwaltungsübungen gibt, sind sie als Folge des dezentralen Gesetzesvollzugs im Bundesstaat hinzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1995 - 5 B 36.94 - FEVS 46, 8).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88

    Teilstationäre heilpädagogische Betreuung für ein hör- und sprachbehindertes Kind

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03
    Der Wunsch ist angemessen, wenn die gewünschte Hilfe geeignet ist, den individuellen Förderbedarf zu decken (Urteil des Senats vom 11.5.1990 - 4 OVG A 168/88 - FEVS 42, 22 und ständige Rechtsprechung).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vollziehung der einstweiligen Anordnung nur bei

    Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig; VG Münster, Urteil vom 24. April 2006 a.a.O.: Überschreitung um 30% noch verhältnismäßig; Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 22/07 ER - : Einzelfallprüfung ohne starre Kostengrenze, jedoch bei Mehrkosten von 33 % Unverhältnismäßigkeit im konkreten Fall bejaht; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rdnr. 30: Mehrkosten bis zu 20% nicht unverhältnismäßig; Dillmann, a.a.O., S. 102 f.: ein Drittel an Mehrkosten Richtschnur für die Annahme unverhältnismäßiger Kosten).
  • SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07

    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für

    Hatte das BVerwG in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.02.1982, Az.: 5 C 85/80) zur Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG noch 75 % Mehrkosten als ohne weiteres unverhältnismäßig (nach damaligem Wortlaut der Vorschrift: "unvertretbar") angesehen und das OVG Hamburg, (Beschluss vom 17.08.1995, Az.: Bs IV 165/95) sowie das LSG Niedersachsen- Bremen (Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER) jeweils Mehrkosten von ca. 50 % Mehrkosten als unverhältnismäßig erachtet, sieht das OVG Lüneburg (Beschluss vom 16.02.2004, Az.: 4 ME 400/03) bereits Mehrkosten von 21, 24 % als unverhältnismäßig an, wenn offenkundig ist, dass die kostengünstigere Einrichtung für den Behinderten sogar besser geeignet erscheint als die gewünschte Einrichtung.
  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - S 1 SO 4334/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe in vergleichbaren sonstigen

    Mehrkosten in dieser Höhe und in diesem Umfang monatlich sind aber nicht nur erheblich und wesentlich, sondern "unverhältnismäßig" im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (vgl. OVG Lüneburg vom 16.02.2004 - 4 ME 400/03 - ).
  • LSG Bayern, 21.12.2010 - L 8 SO 243/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnungsgrund - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

    In der Praxis werden Mehrkosten von 20% akzeptiert (vgl. Grube/ Wahrendorf, SGB XII Sozialhilfe, 3. Auflage 2010 Rn 35-36, Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rn. 30, vgl. auch Beschluss des Nieders. Oberverwaltungsgericht vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig).
  • SG Freiburg, 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10

    Sozialhilfe nach Besonderheit des Einzelfalls - Eingliederungshilfe -

    Für den hier relevanten Bereich noch geringerer Mehrkosten kann zum einen ein Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.2.2004 (Az. 4 ME 400/03, ) als Richtschnur dienen.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2012 - L 7 SO 5006/11
    Letztlich ist ebenfalls noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob überhaupt eine generelle Kostenobergrenze festgelegt werden kann - jedenfalls Mehrkosten von rund 75% sind vom BVerwG (BVerwGE 65, 52, 56) als "unvertretbar" angesehen worden - bzw. bis zu welcher Grenze noch eine Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten angenommen werden kann (vgl. etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig; VG Münster, Urteil vom 24. April 2006, a.a.O.: Überschreitung um 30% noch verhältnismäßig; Sozialgericht Oldenburg., Beschluss vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 22/07 ER - juris): Einzelfallprüfung ohne starre Kostengrenze, jedoch bei Mehrkosten von 33% Unverhältnismäßigkeit im konkreten Fall bejaht; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rdnr. 30: Mehrkosten bis zu 20% nicht unverhältnismäßig; Dillmann, ZfF 2010, 97, 102 f.: ein Drittel an Mehrkosten Richtschnur für die Annahme unverhältnismäßiger Kosten).
  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 SO 4334/14

    Zu den Mehrkosten bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten

    Mehrkosten in dieser Höhe und in diesem Umfang monatlich sind aber nicht nur erheblich und wesentlich, sondern „unverhältnismäßig“ im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (vgl. OVG Lüneburg vom 16.02.2004 - 4 ME 400/03 - ).
  • SG Hannover, 16.10.2006 - S 52 SO 556/06
    Ein Wunsch ist an-gemessen, wenn die gewünschte Hilfe geeignet ist, den individuellen Förderbedarf zu decken (vgl. zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 1 BSHG: Nieder-sächsisches OVG Beschluss vom 16. Februar 2004, Aktenzeichen 4 ME 400/03, veröf-fentlicht in JURIS mwN).
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