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   OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11   

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OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11 (https://dejure.org/2011,9078)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.2011 - 4 ME 60/11 (https://dejure.org/2011,9078)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 4 ME 60/11 (https://dejure.org/2011,9078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bodenabbaugenehmigung; Lärmschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 BImSchG; § 35 Abs. 1 BauGB
    Verkehrsgeräusche aus Zugangsverkehr und Abgangsverkehr sind im Zusammenhang mit dem Betrieb einer genehmigten Anlage zu berücksichtigen; Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen aus Zugangsverkehr und Abgangsverkehr im Zusammenhang mit dem Betrieb einer genehmigten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrsgeräusche und die Bodenabbaugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsgeräusche aus Zugangsverkehr und Abgangsverkehr sind im Zusammenhang mit dem Betrieb einer genehmigten Anlage zu berücksichtigen; Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen aus Zugangsverkehr und Abgangsverkehr im Zusammenhang mit dem Betrieb einer genehmigten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner entschieden, dass auch der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abgangsverkehr der Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 523 m.w.N.).

    Im Zusammenhang damit hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich hervorgehoben, dass die TA Lärm für die Bemessung der Zumutbarkeit der mit einem solchen anlagenbezogenen Verkehr verbundenen Lärmbeeinträchtigungen brauchbare Anhaltspunkte bietet (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 -, a.a.O.).

    Dass grundsätzlich zwischen dem Verkehr auf dem Betriebsgelände selbst und auf angrenzenden öffentlichen Straße zu unterscheiden ist, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge auch der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abgangsverkehr der Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 -, a.a.O.).

    Schließlich kann der Antragsteller bei summarischer Prüfung auch nicht mit Erfolg geltend machen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. August 1998 (4 C 5/98) deutlich gemacht habe, dass Lärm, der durch Zu- und Abfahrtsverkehr entsteht, nicht nach der 16. BImSchV zu beurteilen sei, soweit er seinem Charakter nach dem Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, der sich durch Geräusche des fließenden Verkehrs auszeichne, nicht ohne weiteres vergleichbar sei.

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, der eine gesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebotes darstellt, die für unzumutbar betroffene Nachbarn wehrfähig ist, (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 -, NVwZ 1994, 686) verweist auf die Begriffsbestimmung der schädlichen Umwelteinwirkungen in § 3 Abs. 1 BImSchG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Außerdem trägt die Orientierung an den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, die Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm vorschreibt, den Besonderheiten des Straßenverkehrs Rechnung und berücksichtigt auch die durch Pegelspitzen geprägte Geräuschcharakteristik des Straßenverkehrslärms (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.1.2003 - 8 A 4230/01 - ZUR 2003, 368).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Für die Prüfung baurechtlicher Vorschriften - hier des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB - misst sich die TA Lärm als an die Immissionsschutzbehörden gerichtete Verwaltungsvorschrift zwar keine Geltung bei; dass sie auch insoweit zu beachten ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber aus dem Baurecht, das mit dem Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Immissionsschutzrecht verweist (BVerwG, Urt. v. 29.8.2007 - 4 C 2/01 -, BVerwGE 129, 209).
  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Dagegen überwiegt das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1.95 - Senatsbeschl. v. 27.10.2010 - 4 ME 243/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 - Senatsbeschl. v. 27.10.2010 - 4 ME 243/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rdnr. 964).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Für die Prüfung baurechtlicher Vorschriften - hier des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB - misst sich die TA Lärm als an die Immissionsschutzbehörden gerichtete Verwaltungsvorschrift zwar keine Geltung bei; dass sie auch insoweit zu beachten ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber aus dem Baurecht, das mit dem Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Immissionsschutzrecht verweist (BVerwG, Urt. v. 29.8.2007 - 4 C 2/01 -, BVerwGE 129, 209).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 - Senatsbeschl. v. 27.10.2010 - 4 ME 243/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rdnr. 964).
  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566; Senatsbeschl. v. 27.10.2010 - 4 ME 243/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566; Senatsbeschl. v. 27.10.2010 - 4 ME 243/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 1626/10

    Eingreifen des Gebietsgewährleistungsanspruchs gegenüber planungsrechtlich

    vgl. zur Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen in der Systematik der Nr. 7.4 TA Lärm auch: OVG Nds., Beschluss vom 19. Mai 2011 - 4 ME 60/11 -, NVwZ-RR 2011, 677 = juris Rn. 9 ff.; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, Loseblatt, Stand: September 2011, 3.1 TA Lärm Nr. 7 Rn. 36 ff.
  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 7110/13

    Anlieger; Anwohner; Berechnung; Bewertung; Datenbasis; Ermessensfehlerfreie

    (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 4 ME 60/11 -, juris).
  • VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11

    Druckluftbremse; Erschütterung; Lichtimmission; Lkw; Staubimmission; Verkehrslärm

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Mai 2011 (4 ME 60/11) den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Bodenabbaugenehmigung vom 6. September 2010 abgelehnt.

    Dazu verweist die Kammer auf ihre ausführlichen Darlegungen in ihrem Beschluss vom 21. Februar 2011 (- 2 B 85/10 -) sowie auf die - insoweit bestätigenden - Gründe des Beschlusses des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19.5.2011 - 4 ME 60/11 -).

    In seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19.5.2011 - 4 ME 60/11 -) hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht dazu ausgeführt:.

  • VG München, 25.09.2012 - M 1 K 12.1961

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Nutzungsuntersagung; Lagerfläche für

    Die Überschreitung dieses in der TA Lärm als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift auf der Grundlage des § 48 BImschG verbindlich festgelegten Immissionsrichtwertes führt gleichzeitig auch zur Annahme des Hervorrufens schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinn von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB (vgl. hierzu OVG Lüneburg v. 19.5.2011 4 ME 60/11 juris RdNr. 7).
  • VG Göttingen, 14.09.2017 - 2 A 214/16

    Drittschutz; Geruchsimmission; Pferd; Landwirtschaft; Privilegierung

    Für die Prüfung baurechtlicher Vorschriften - hier des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB - misst sich die TA-Lärm als an die Immissionsschutzbehörde gerichtete Verwaltungsvorschrift zwar keine Geltung bei; dass sie auch insoweit zu beachten ist, ergibt sich nach der vom Niedersächsischen OVG geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber aus dem Baurecht, dass mit dem Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Immissionsschutzrecht verweist (BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2/01 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.05.2011 - 4 ME 60/11 -, juris).
  • VG Göttingen, 08.06.2020 - 2 A 382/17

    Drittschutz; Geruch; GIRL; Landwirtschaftsprivileg; Lärm; Nachbar; Pferd;

    Für die Prüfung baurechtlicher Vorschriften - hier der §§ 34 Abs. 1, Abs. 2 sowie 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB - misst sich die TA-Lärm als an die Immissionsschutzbehörde gerichtete Verwaltungsvorschrift zwar keine Geltung bei; dass sie auch insoweit zu beachten ist, ergibt sich nach der vom Niedersächsischen OVG und der Kammer geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber aus dem Baurecht, das mit dem Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Immissionsschutzrecht verweist (BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2/07 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.05.2011 - 4 ME 60/11 -, juris).
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