Rechtsprechung
BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87 |
Schallschutzfenster
Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 Abs. 6 BauGB, Konfliktbewältigung;
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gemeinde - Kostentragungspflicht - Planung potentiell umweltgefährdender Anlagen - Festsetzung von Vorkehrungen - Schädliche Umwelteinwirkungen - Betroffener Grundstückseigentümer - Drittschützende Wirkung der Planfestsetzungen - Öffentlich rechtliches ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.08.1986 - 26 N 85 A.2930
- VGH Bayern, 08.08.1986 - 26 N 85 A.3137
- VGH Bayern, 08.08.1986 - 26 N 85 A.3320
- BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 80, 184
- NJW 1989, 467
- NVwZ 1989, 251 (Ls.)
- DVBl 1988, 1167
- DÖV 1989, 223
- ZfBR 1989, 35
Wird zitiert von ... (106)
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Die Beeinträchtigungen können aber auch wegen ihrer unvermeidbaren Intensität und überwiegender öffentlicher Belange im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG einen finanziellen Ausgleich erfordern (vgl. BVerfGE 58, 137 (147 ff.) [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78]; 79, 174 (192) [BVerfG 24.11.1988 - 2 BvC 6/88]; BVerwGE 77, 295 (297 f.); 84, 361 (367 f. [BVerwG 15.02.1990 - 4 C 45/87]); 94, 1; vgl. auch BVerwGE 80, 184 (190) [BVerwG 07.09.1988 - 4 N 1/87]; B. Sommer, ZfBR 1990, 54 ff. (55)). - VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449
Straßenplanung durch Bebauungsplan
Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.
Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).
(1) Dieser ungeschriebene "allgemeine Rechtssatz über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 2) ist rechtsdogmatisch hinreichend abgesichert.
Da baulicher Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden - vorbehaltlich eines unter Umständen in Betracht zu ziehenden Baugebots (§ 176 BauGB) - grundsätzlich nur von den betroffenen Grundeigentümern selbst oder mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann, wird eine Verwirklichung des Schallschutzes im Regelfall dadurch gewährleistet, dass der Eigentümer bei der Ausführung passiver Schallschutzmaßnahmen Kostenerstattung vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast verlangen kann (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O S. 190).
Denn auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können zwar Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen wie insbesondere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes festgesetzt werden; in der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass sich diese Befugnis nicht auch darauf erstreckt, Festsetzungen über die Erstattung der Kosten solcher Vorkehrungen mit rechtsbegründender Wirkung in den Bebauungsplan aufnehmen zu können (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 1;… bestätigt durch BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O. und vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260).
Es leitet diesen ungeschriebenen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung in einer Art Gesamtanalogie aus verschiedenen Erstattungs- oder Entschädigungsvorschriften wie insbesondere auch § 42 BImSchG als jeweils spezifische Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgrundsatzes her (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. S. 190).
Entgegengehalten wurde ihr vereinzelt, dass der vom Bundesverwaltungsgericht eingeschlagene Weg eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruchs das Gebot planerischer Konfliktbewältigung aushöhle und dem Abwägungsgebot widerspreche (so Geiger, Urteilsanmerkung zu BVerwG vom 7.9.1988, BayVBl 1989, 87/90; ähnlich Silagi, UPR 1997, 272/276).
Dies schließt freilich nicht aus, dass der Plangeber - wie hier die Antragsgegnerin in den "flankierenden" Änderungs-Bebauungsplänen 3/1 und 3/11 durch Bezugnahme auf ihre Erstattungsrichtlinie - Geldersatzansprüche selbst ausdrücklich anerkennt und dadurch die Abgewogenheit der Planung zusätzlich dokumentiert; eine konstitutive, für den Bestand des Plans tragende Bedeutung haben solche Verlautbarungen oder Hinweise aber nicht (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O.), zumal die einem nachfolgenden Verfahren vorbehaltene Entscheidung über die Höhe des konkret zu leistenden Erstattungsbetrags hierdurch auch nicht präjudiziert werden kann (…BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 260).
Zwar billigte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.9.1988 (a.a.O.) dem Gebäudeeigentümer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Ausführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich "auf der Grundlage der zu seinem Schutz getroffenen Festsetzung" zu.
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.
Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).
(1) Dieser ungeschriebene "allgemeine Rechtssatz über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 2) ist rechtsdogmatisch hinreichend abgesichert.
Da baulicher Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden - vorbehaltlich eines unter Umständen in Betracht zu ziehenden Baugebots (§ 176 BauGB) - grundsätzlich nur von den betroffenen Grundeigentümern selbst oder mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann, wird eine Verwirklichung des Schallschutzes im Regelfall dadurch gewährleistet, dass der Eigentümer bei der Ausführung passiver Schallschutzmaßnahmen Kostenerstattung vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast verlangen kann (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O S. 190).
Denn auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können zwar Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen wie insbesondere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes festgesetzt werden; in der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass sich diese Befugnis nicht auch darauf erstreckt, Festsetzungen über die Erstattung der Kosten solcher Vorkehrungen mit rechtsbegründender Wirkung in den Bebauungsplan aufnehmen zu können (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 1;… bestätigt durch BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O. und vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260).
Es leitet diesen ungeschriebenen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung in einer Art Gesamtanalogie aus verschiedenen Erstattungs- oder Entschädigungsvorschriften wie insbesondere auch § 42 BImSchG als jeweils spezifische Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgrundsatzes her (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. S. 190).
Entgegengehalten wurde ihr vereinzelt, dass der vom Bundesverwaltungsgericht eingeschlagene Weg eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruchs das Gebot planerischer Konfliktbewältigung aushöhle und dem Abwägungsgebot widerspreche (so Geiger, Urteilsanmerkung zu BVerwG vom 7.9.1988, BayVBl 1989, 87/90; ähnlich Silagi, UPR 1997, 272/276).
Dies schließt freilich nicht aus, dass der Plangeber - wie hier die Antragsgegnerin in den "flankierenden" Änderungs-Bebauungsplänen 3/1 und 3/11 durch Bezugnahme auf ihre Erstattungsrichtlinie - Geldersatzansprüche selbst ausdrücklich anerkennt und dadurch die Abgewogenheit der Planung zusätzlich dokumentiert; eine konstitutive, für den Bestand des Plans tragende Bedeutung haben solche Verlautbarungen oder Hinweise aber nicht (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O.), zumal die einem nachfolgenden Verfahren vorbehaltene Entscheidung über die Höhe des konkret zu leistenden Erstattungsbetrags hierdurch auch nicht präjudiziert werden kann (…BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 260).
Zwar billigte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.9.1988 (a.a.O.) dem Gebäudeeigentümer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Ausführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich "auf der Grundlage der zu seinem Schutz getroffenen Festsetzung" zu.
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.
Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).
(1) Dieser ungeschriebene "allgemeine Rechtssatz über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 2) ist rechtsdogmatisch hinreichend abgesichert.
Da baulicher Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden - vorbehaltlich eines unter Umständen in Betracht zu ziehenden Baugebots (§ 176 BauGB) - grundsätzlich nur von den betroffenen Grundeigentümern selbst oder mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann, wird eine Verwirklichung des Schallschutzes im Regelfall dadurch gewährleistet, dass der Eigentümer bei der Ausführung passiver Schallschutzmaßnahmen Kostenerstattung vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast verlangen kann (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O S. 190).
Denn auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können zwar Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen wie insbesondere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes festgesetzt werden; in der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass sich diese Befugnis nicht auch darauf erstreckt, Festsetzungen über die Erstattung der Kosten solcher Vorkehrungen mit rechtsbegründender Wirkung in den Bebauungsplan aufnehmen zu können (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 1;… bestätigt durch BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O. und vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260).
Es leitet diesen ungeschriebenen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung in einer Art Gesamtanalogie aus verschiedenen Erstattungs- oder Entschädigungsvorschriften wie insbesondere auch § 42 BImSchG als jeweils spezifische Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgrundsatzes her (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. S. 190).
Entgegengehalten wurde ihr vereinzelt, dass der vom Bundesverwaltungsgericht eingeschlagene Weg eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruchs das Gebot planerischer Konfliktbewältigung aushöhle und dem Abwägungsgebot widerspreche (so Geiger, Urteilsanmerkung zu BVerwG vom 7.9.1988, BayVBl 1989, 87/90; ähnlich Silagi, UPR 1997, 272/276).
Dies schließt freilich nicht aus, dass der Plangeber - wie hier die Antragsgegnerin in den "flankierenden" Änderungs-Bebauungsplänen 3/1 und 3/11 durch Bezugnahme auf ihre Erstattungsrichtlinie - Geldersatzansprüche selbst ausdrücklich anerkennt und dadurch die Abgewogenheit der Planung zusätzlich dokumentiert; eine konstitutive, für den Bestand des Plans tragende Bedeutung haben solche Verlautbarungen oder Hinweise aber nicht (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O.), zumal die einem nachfolgenden Verfahren vorbehaltene Entscheidung über die Höhe des konkret zu leistenden Erstattungsbetrags hierdurch auch nicht präjudiziert werden kann (…BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 260).
Zwar billigte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.9.1988 (a.a.O.) dem Gebäudeeigentümer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Ausführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich "auf der Grundlage der zu seinem Schutz getroffenen Festsetzung" zu.
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
Es mußte sich dabei um Vorkehrungen handeln, denen die konkret vorzunehmenden Maßnahmen mit hinreichender Bestimmtheit entnommen werden können (BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - BVerwGE 80, 184 [186]). - BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers
aa) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für den Bereich des Straßenbaus entschieden, daß ein öffentlich-rechtlicher, unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs geltend gemachter Entschädigungsanspruch wegen Lärmimmissionen infolge nicht ausreichender Schallschutzmaßnahmen dann ausscheidet, wenn die öffentliche Unternehmung (in jenem Fall der Ausbau einer Autobahn), die zu der Lärmimmission führt, auf einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluß beruht, der Schallschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt (BGHZ 140, 285, 293 ff., 298 ff., beruhend auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, NJW 1987, 2884 f.; NJW 1989, 467, 469). - BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
Nach dem Senatsbeschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184) können der Einbau von Schallschutzfenstern und sonstige Maßnahmen des passiven Schallschutzes Gegenstand einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sein.Denn auf Geld gerichtete Ansprüche können nicht Gegenstand einer bauplanerischen Festsetzung sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94
Verkehrslärm in der Bauleitplanung
Nach dem Senatsbeschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184) fallen hierunter auch der Einbau von Schallschutzfenstern und sonstige Maßnahmen des passiven Schallschutzes.Ein solcher gesetzlicher Erstattungsanspruch, der voraussetzt, daß der Berechtigte selbst Maßnahmen des passiven Schallschutzes an der baulichen Anlage ergreift, kann aber nicht Gegenstand einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09
Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …
Die Pflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG ist nach ständiger Rechtsprechung für Nachbarn drittschützend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.09.1988 - 4 N 1/87 - BVerwGE 80, 184; BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 - BVerwGE 119, 329;… Dietlein in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 5 BImSchG RdNr. 87 f.). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Neben der Gewährung von Geldleistungen kommen als weitere Mittel des Verhältnismäßigkeitsausgleichs etwa Dispense, Übergangsregelungen oder - bei eigentumsstörenden Immissionen - die Schaffung technischer Schutzvorkehrungen in Betracht (vgl. zu letzterem § 74 Abs. 2 VwVfG sowie BVerwGE 80, 184 (190 ff.) [BVerwG 07.09.1988 - 4 N 1/87]; 87, 332, (377, 383); BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 1.90 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 12 f.). - BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
- BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91
Mindestgröße für Baugrundstücke?
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08
Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten …
- BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97
Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz …
- BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13
Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer …
- BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …
- VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18
Eigenschutz bei Starkregen
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan
- BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96
Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1 …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09
Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90
Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87
Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2018 - 8 A 11691/17
Immissionsschutzrecht, Baurecht
- BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92
Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn
- BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Zulässigkeit der -; Porphyrsteinbruch; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94
Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender …
- BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89
Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …
- BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92
Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1996 - 7a D 122/94
Bauleitplanung: Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauunsplänen in …
- BVerwG, 28.01.2016 - 4 B 43.14
Rechtswegzuständigkeit für Erstattungsansprüche wegen passiven Schallschutzes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 8 A 1031/15
Aufhebungsbegehren bzgl. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur …
- BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15
Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen …
- VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 1064/88
Straßenplanung aufgrund straßenrechtlicher Planfeststellung oder Straßenplans
- OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99
Bauleitplanung für Hafen
- VGH Bayern, 06.05.1994 - 2 N 91.1373
- BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 13.90
Bebauungsplan; Mischgebiet; prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung; …
- BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06
Grundsätze für die Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit durch die …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 138/13
Abwägungserheblichkeit von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung
- OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Straßenbauarbeiten
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt
- BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …
- VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91
Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage …
- BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89
Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 1122/14
Berücksichtigung vorhandener Bebauung bei Überplanung
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
- OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07
Überplanung einer Bundesstraße mit Autobahnanschluss durch einen Bebauungsplan
- OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07
Normenkontrolle gegen innerstädtische Entlastungsstraße; Erforderlichkeit eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche …
- VG Stuttgart, 22.05.2005 - 16 K 1120/05
Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines …
- BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89
Schutz der Anlieger vor
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99
Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2004 - 3 S 2517/03
Gültigkeit eines Bebauungsplans - Ausweisung einer Wohnbebauung angrenzend an die …
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten …
- VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG
- VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619
Kein Verfahrensmangel bei Hinweis auf Präklusionswirkung
- VGH Bayern, 23.08.2018 - 1 NE 18.1123
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
Bebauungsplan "Königsplatz und Augsburg Boulevard" ist unwirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 119/09
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Verkehrsflächen für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 11 E 469/08
- VGH Bayern, 13.03.1995 - 2 N 94.1198
- BVerwG, 18.11.1997 - 4 BN 26.97
Bauleitplanung - Kompensation planbedingter Eingriffe i. S. von § 8a Abs. 1 …
- BVerwG, 26.05.2015 - 4 BN 8.15
Immissionsschutz im Bebauungsplan; Festsetzung von (Aufenthalts-)Räumen
- OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 195/90
Anspruch der Nachbarn auf Lärmschutzwall; Lärmschutzwall; Nachbaranspruch; …
- VG Stuttgart, 23.07.2013 - 3 K 2914/11
Immissionsschutz: Genehmigung einer Windkraftanlage
- BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88
Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12
Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos
- VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11
Eilrechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 7 D 122/06
- OVG Niedersachsen, 09.11.2000 - 1 K 3742/99
Lärmschutz für allgemeines Wohngebiet neben Straße und Gewerbebetrieb
- VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 4076/97
Rücknahmefiktion nach VwGO § 126 Abs 2 wegen Nichtbetreibens des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1992 - 11a B 885/92
Verwaltungsprozeßrecht: Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der …
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 2 N 11.1018
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Abwägung
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 117/03
Rechtsschutzinteresse bei Straßenplanung durch Bebauungsplan
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - 7 A 3784/00
Bauleitplanung: Lösung eines Nutzungskonflikts durch Festsetzung einer …
- VG Gelsenkirchen, 25.07.2016 - 5 L 476/16
1. Die nachbarschützende Wirkung von grundsätzlich allein öffentlichen Belangen …
- OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
Sondergebiet Einzelhandel; Riegelbebauung; Schutz eines Wohngebiets
- VG Minden, 26.03.2012 - 9 K 963/09
Verletzung der Auskunfts- und Stellungnahmepflicht bei Beratung über …
- VGH Bayern, 08.11.2011 - 15 N 11.781
Umbau Königsplatz in Augsburg
- VG Koblenz, 26.04.2010 - 4 K 1138/09
Kein Anspruch auf Schutzplanke für Grundstück
- BVerwG, 09.08.2000 - 4 BN 30.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Bayern, 11.07.1996 - 13 A 94.2891
- OVG Niedersachsen, 29.10.1992 - 6 K 3012/91
Bebauungsplan für Umgehungsstraße; Lärmschutz und Landschaftschutz; Bundesstraße; …
- OVG Bremen, 04.04.2003 - 1 B 95/03
Sportanlage; Verkehrslärm
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 10 A 5607/99
Verpflichtung zur Herstellung einer in einem Bebauungsplan längs der Bahntrasse …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1993 - 11a B 2255/93
Bauleitplanung: Fehlende hinreichende Bestimmtheit der Festsetzung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1992 - 11a D 48/91
Bauleitplanung: Beschränkung der in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1992 - 19 A 31/90
- VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302
Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen
- VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347
Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen
- OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern
- VG München, 03.03.2015 - M 1 K 14.2363
Bebauungsplan mit Festsetzung einer Lärmschutzwand wegen Sportlärms
- VGH Bayern, 20.07.2011 - 2 NE 11.1019
Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; einstweilige Außervollzugsetzung; Antrag auf …
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 3499/00
Verlagerung der Konfliktlösung auf Folgeplanung; Finanzierbarkeit
- VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296
Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen
- VG Freiburg, 03.04.2001 - 3 K 2472/99
Planfeststellung; Verwirklichung von Schutzmaßnahmen; Zuständigkeit des …
- VG Ansbach, 28.01.1992 - AN 20 K 91.00071
- BVerwG, 04.03.1991 - 4 NB 2.91
Vorliegen einer Divergenzentscheidung des Normenkontrollgerichts
- OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 7/99
- VG Regensburg, 30.06.2016 - RO 7 K 15.640
Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die …
- VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung einer Biogasanlage
- VG Würzburg, 18.04.2013 - W 5 K 12.445
Bebauungsplan; Lärmschutzanlage; Vollziehungspflicht; Erschließungspflicht; …
- VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
Baugenehmigung und Befreiung für ein Ausflugslokal
- VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
Haben Eigentümer Anspruch auf Lärmschutzwanderhöhung?