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   OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04   

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OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04 (https://dejure.org/2009,9927)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.09.2009 - 4 N 1569/04 (https://dejure.org/2009,9927)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. September 2009 - 4 N 1569/04 (https://dejure.org/2009,9927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 47 Abs 2 S 1; ThürKGG § 19 Abs 1; ThürKGG § 44 Abs 1 Nr 3; ThürBekVO § 1 Abs 3 S 1
    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist; Bekanntmachung; Neubekanntmachung; Zweckverband; Verbandssatzung; Gründung; Wirksamkeit; Aufsichtsbehörde; Amtsblatt; Hauptsatzung; Bekanntmachungsregelung; Notbekanntmachung

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristbeginn des Normenkontrollantrags bei wiederholter Bekanntmachung einer Satzung zur vorsorglichen Heilung mutmaßlicher Mängel; Fehlerhafte Bekanntmachung der Verbandssatzung eines Abwasserzweckverbands wegen einer unwirksamen Bekanntmachungsregelung in der ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; ; ThürKGG § 19 Abs. 1; ; ThürKGG § 44 Abs. 1 Nr. 3; ; ThürBekVO § 1 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristbeginn des Normenkontrollantrags bei wiederholter Bekanntmachung einer Satzung zur vorsorglichen Heilung mutmaßlicher Mängel; Fehlerhafte Bekanntmachung der Verbandssatzung eines Abwasserzweckverbands wegen einer unwirksamen Bekanntmachungsregelung in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 460
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Der Senat hat darin weiter erkannt, dass § 38 Abs. 5 Satz 2 ThürKGG, d. h. die Kündigung aus wichtigem Grund wegen Rechtsverstößen bei der Gründung des Zweckverbands, nicht die Geltendmachung von Fehlern bei der konstitutiven Bekanntmachung betrifft, sondern ausdrücklich nur die Geltendmachung von Rechtsverstößen bei der Gründung eines bereits wirksam entstandenen Zweckverbandes mit Wirkung für die Zukunft (Urteil vom 01.10.2002, 4 N 771/01, LKV 2003, S. 237 [238]).

    Dabei ist unter dem Amtsblatt des Landrats bzw. des Landratsamts als Aufsichtsbehörde das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 01.10.2002, 4 N 771/01, a. a. O., S. 237 [239]).

    So hat der Senat in mehreren Entscheidungen, in denen es um die Wirksamkeit der Bekanntmachung von Zweckverbandssatzungen ging, ausgeführt, dass für das Entstehen eines Zweckverbands nur eine Bekanntmachung der Verbandssatzung konstitutive Wirkung entfalten kann, die den zwingenden einfachgesetzlichen oder den durch das Rechtsstaatsprinzip gebotenen Anforderungen an die Publizität von Rechtsnormen entspricht, also in diesem Sinne "ordnungsgemäß" ist (Urteil vom 01.10.2002, a. a. O., S. 239 f.; Urteil vom 18.12.2000, a. a. O., S. 415 [418]).

    Der Senat hat das Interesse einer Gemeinde in einem Streitverfahren, das auf die Feststellung gerichtet ist, nicht Mitglied in einem Zweckverband geworden zu sein, regelmäßig mit einem Streitwert von 20.000,-- DM bewertet (vgl. u. a. Urteil des Senats vom 01.10.2002, a. a. O.; Beschluss vom 24.10.2008, 4 KO 39/05, nicht veröffentlicht).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Die Gesetzesänderung erfolgte vor dem Hintergrund, dass das Erfordernis einer Ausfertigung von Zweckverbandssatzungen weder der Vorläufigen Kommunalordnung noch dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit entnommen werden konnte und der Zustand der Rechtsunsicherheit, der durch das Urteil des Verwaltungsgerichts eingetreten war, im Interesse der Konsolidierung der kommunalen Aufgabenträger beseitigt werden sollte (vgl. Sitzungsniederschrift der 23. Sitzung des Thüringer Landtags vom 26.10.1995, S. 1587 f. [erste Beratung], und 24. Sitzung vom 27.10.1995, S. 1681 [zweite Beratung]; vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 18.12.2000, 4 N 472/00, LKV 2001, S. 415 [419]).

    So hat der Senat in mehreren Entscheidungen, in denen es um die Wirksamkeit der Bekanntmachung von Zweckverbandssatzungen ging, ausgeführt, dass für das Entstehen eines Zweckverbands nur eine Bekanntmachung der Verbandssatzung konstitutive Wirkung entfalten kann, die den zwingenden einfachgesetzlichen oder den durch das Rechtsstaatsprinzip gebotenen Anforderungen an die Publizität von Rechtsnormen entspricht, also in diesem Sinne "ordnungsgemäß" ist (Urteil vom 01.10.2002, a. a. O., S. 239 f.; Urteil vom 18.12.2000, a. a. O., S. 415 [418]).

  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Entgegen der Auffassung des Senats im Urteil vom 08.10.2007 (4 KO 649/05) könne nicht jedwede Regelung der Umlage ausreichen.

    Ungeachtet dessen, ob sich die Antragstellerin hinsichtlich der Rüge gegen die Umlageregelung (§ 13 VS) den Einwand materieller Verwirkung entgegenhalten lassen müsste, weil diese Regelung bereits in der 1996 beschlossenen und erstmals 1997 veröffentlichten Satzung enthalten war, steht diese Regelung nach der Rechtsprechung des Senats mit der Rechtslage in Einklang (Urteil vom 08.10.2007, 4 KO 649/05, ThürVBl 2008, S. 157 f.).

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Dementsprechend hat der Senat auch in Fällen, in denen eine Zweckverbandssatzung erst nach der Änderung des § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG bekanntgemacht wurde, stets geprüft, ob die Bekanntmachung den Anforderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung genügt (vgl. u. a. Urteil vom 09.12.2003, 4 KO 583/03, ThürVGRspr. 2005, S. 7 [14]; Urteil vom 25.02.2004, 4 KO 703/01, ThürVGRspr 2004, S. 129 [133]).
  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Dementsprechend hat der Senat auch in Fällen, in denen eine Zweckverbandssatzung erst nach der Änderung des § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG bekanntgemacht wurde, stets geprüft, ob die Bekanntmachung den Anforderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung genügt (vgl. u. a. Urteil vom 09.12.2003, 4 KO 583/03, ThürVGRspr. 2005, S. 7 [14]; Urteil vom 25.02.2004, 4 KO 703/01, ThürVGRspr 2004, S. 129 [133]).
  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Dieser Lösung steht auch nicht das vom Antragsgegner zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.04.1996 (4 NB 8/96, LKV 1996, S. 336 f.) entgegen.
  • OVG Thüringen, 29.10.2007 - 4 EO 1320/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Pflicht zur Rückzahlung von Abwasserbeiträgen bei einem

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Der Senat hat zwar in jüngerer Zeit entsprechend dem aktuellen Streitwertkatalog für kommunalaufsichtsrechtliche Streitigkeiten einen Streitwert von 15.000,- Euro in Ansatz gebracht (vgl. u. a. Beschluss vom 29.10.2007, 4 EO 1320/05; Streitwertkatalog veröffentlicht in DVBl. 2004, S. 1525, Nr. 22.5).
  • VG Meiningen, 03.05.1995 - 8 K 577/94
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Mit dieser Änderung und der Anfügung des § 19 Abs. 1 Satz 5 ThürKGG reagierte der Gesetzgeber jedoch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 03.05.1995 (8 K 577/94.Me, Juris), in dem dieses die Bescheide eines Zweckverbandes als rechtswidrig aufgehoben hatte, weil die Hauptsatzung (Verbandssatzung) des Zweckverbands mangels wirksamer Ausfertigung des Satzungstextes nichtig sei.
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Der Senat hat im Urteil vom 11.06.2007 eine Bekanntmachungsregelung als materiell unwirksam erachtet, die vorsah, dass Satzungen der Gemeinde im Amtsblatt und ersatzweise bei Dringlichkeit durch Anschlag an den bestimmten Stellen (Verkündungstafeln) bekannt gemacht werden (4 N 1359/98, ThürVBl. 2008, S. 8 [11]; vgl. auch Urteil vom 24.09.2007, 4 N 70/03, Abdruck S. 9 ff., Juris; Beschluss vom 15.09.2004, 4 ZKO 654/03, nicht veröffentlicht).
  • OVG Sachsen, 14.02.1996 - 1 S 98/95

    Normenkontrolle - Veränderungssperre; fehlerhafte Bekanntmachung; wiederholte

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
    Allerdings ist diese erste Bekanntmachung dann nicht als Fristbeginn anzusehen, wenn eine spätere Bekanntmachung vollzogen wird, die zur vorsorglichen Heilung mutmaßlicher Mängel durchgeführt wird und die deshalb nach dem Vortrag der Antragstellerin erstmals diejenigen Rechtswirkungen erzeugt, gegen die sie sich zur Wehr setzen will (vgl. auch SächsOVG, Urteil vom 14.02.1996, 1 S 98/95, SächsVBl. 1997, S. 56).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

  • OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11

    Staatshaftungsanspruch eines fehlerhaft gegründeten - körperschaftlich

    Das Thüringer OVG Weimar erklärte im Normenkontrollverfahren mit Urteil vom 28.11.2009 (4 N 1569/04, Anlage K 1, S. 17 ff.), auf dessen Inhalt verwiesen wird, die am 18.12.2002 im Amtsblatt Nr .

    Damit hätte ein Verstoß der Hauptsatzung des Landkreises S. gegen die Bestimmungen der § 1 Abs. 3 i.V. mit § 5 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung vom 01.11.1994, von welchem nach dem Urteil des OVG Weimar vom 28.09.2009 ( Az. 4 N 1569/04) auszugehen ist, zwingend zur Versagung der Genehmigung und zur Beanstandung der Gründungssatzung gem. § 120 Thüringer Kommunalordnung führen müssen.

  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

    Für "Eilfälle" war diese Bekanntmachungsregelung nicht hinreichend bestimmt (vgl. zu einer wortgleichen Bekanntmachungsregelung: Senatsurteil vom 28. September 2009 - 4 N 1569/04 - juris Rn. 35 ff.).
  • VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11

    Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung

    Dieser Begriff ist ungleich umfassender und allgemeiner als der Begriff der gesetzlichen Fälle der Notbekanntmachung nach § 1 Abs. 4 Satz 2 ThürBekVO "Naturereignisse" oder "andere unabwendbare Ereignisse" und auch weiter gefasst als der Begriff "Eilfall", der nach der Rechtsprechung des ThürOVG wiederholt zur Unwirksamkeit einer entsprechenden Bekanntmachungsregelung geführt hat (vgl. etwa ThürOVG, Urteil vom 28.09.2009 - 4 N 1569/04).
  • OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13

    Heilung einer Hauptsatzung durch Änderungssatzung

    Die Bekanntmachungsregelung in der Hauptsatzung des Landratsamtes vom 22. November 2004 war unwirksam, weil sie ebenso wie die Vorgängersatzungen in ihrem § 17 Abs. 2 eine zu unbestimmte Eilfallregelung enthielt (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2009 - 4 N 1569/04 - LKV 2010, 185 - 188).
  • LG Erfurt, 29.07.2011 - 10 O 1377/10

    Staatshaftung: Unwirksamkeit der Veröffentlichung einer Zweckverbandssatzung nach

    Auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28.09.2009 erkannte das Thüringer OVG, Aktenzeichen 4 N 1569/04, für Recht (Anlage K 1, Blatt 17 bis 36 der Akte):.
  • OVG Thüringen, 10.08.2016 - 4 ZKO 442/16

    Heilung eines Bekanntmachungsfehlers bei Verbandssatzung eines Zweckverbands auch

    Die Beschlussfassung der Verbandsversammlung war schon deshalb nicht erforderlich, weil die Gründungen des Beklagten in den Jahren 2002 und 2009 fehlgeschlagen waren (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. September 2009 - 4 N 1569/04 - juris und Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - 4 KO 637/13 - juris).
  • VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11

    Bekanntmachung einer Verbandssatzung auf der Grundlage einer Eilfallregelung

    Mit Urteil vom 28.09.2009 - 4 N 1569/04 - hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht zu einer Hauptsatzung mit folgendem Inhalt "§ 16 Bekanntmachungen.
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