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   BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89   

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https://dejure.org/1989,127
BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89 (https://dejure.org/1989,127)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 4 NB 1.89 (https://dejure.org/1989,127)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 4 NB 1.89 (https://dejure.org/1989,127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 7
    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens gegen eine verwirklichte Festsetzung eines Bebauungsplans; Offensichtliche Aussichtslosigkeit; Verlust der Antragsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bebauungsplan - Normenkontrollantrag - Rechtsschutzbedürfnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 531 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 653
  • DVBl 1989, 660
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
    Auch die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - (DVBl 1987, 1276 = BRS Bd. 47 Nr. 185) und vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294 ) liegt nicht vor:.

    Wann dies der Fall ist, richtet sich indessen im wesentlichen nach den jeweiligen Verhältnissen im Einzelfall (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
    Auch die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - (DVBl 1987, 1276 = BRS Bd. 47 Nr. 185) und vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294 ) liegt nicht vor:.

    Ob ein besonderes "nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis", das den Nachbarn zu einem "zumutbaren aktiven Handeln" verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 [299]), auch im Hinblick auf eine öffentliche Straße besteht, so daß schon bloße Untätigkeit zu einer Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte führen kann, oder ob - wenn man diese Frage verneint - andere "besondere Umstände" (vgl. BVerwGE 44, 339 [343]) vorliegen, um eine Verwirkung annehmen zu können, ist erst im Folgeverfahren abschließend zu prüfen.

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
    Darüber hinaus setzt die Verwirkung allgemein nicht nur voraus, daß ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist, sondern auch, daß besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 [343]; ständige Rechtsprechung).

    Ob ein besonderes "nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis", das den Nachbarn zu einem "zumutbaren aktiven Handeln" verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 [299]), auch im Hinblick auf eine öffentliche Straße besteht, so daß schon bloße Untätigkeit zu einer Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte führen kann, oder ob - wenn man diese Frage verneint - andere "besondere Umstände" (vgl. BVerwGE 44, 339 [343]) vorliegen, um eine Verwirkung annehmen zu können, ist erst im Folgeverfahren abschließend zu prüfen.

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
    Das gilt auch für das Antragsrecht nach § 47 Abs. 2 VwGO (vgl. Beschluß des Senats vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 -).
  • OVG Hamburg, 27.09.1977 - Bf II 83/76
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
    Wird der Bebauungsplan für nichtig erklärt, so verbessern sich die Erfolgsaussichten des Antragstellers für das von ihm beabsichtigte Vorgehen - etwa mit einem Folgenbeseitigungsantrag (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. September 1977 - Bf II 83.76 - NJW 1978, 658) - gegen die Straße.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
    Nur wenn für das Normenkontrollgericht auf der Hand liegt, daß eine nachfolgende Klage unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt erfolglos sein wird, muß der Antrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen werden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 [16]).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
    In Betracht kommt beispielsweise, wie der Senat ebenfalls in seinem Beschluß vom 28. August 1987 bereits angedeutet hat, die vollständige Verwirklichung einer Festsetzung durch eine genehmigungsfreie Maßnahme, etwa wenn der Antragsteller sein materielles Abwehrrecht gegen sie verwirkt hat (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - ZfBR 1988, 240 ).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Die hiergegen gerichtete Nichtvorlagebeschwerde hatte keinen Erfolg (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37 = NVwZ 1989, 653).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18

    Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung;

    Ist ein Bebauungsplan durch genehmigte oder genehmigungsfreie Maßnahmen vollständig verwirklicht, so wird der Antragsteller allerdings in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 und vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37; Urteil vom 28. April 1999 - 4 CN 5.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 134 = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

    Ist ein Bebauungsplan durch genehmigte oder genehmigungsfreie Maßnahmen vollständig verwirklicht, so wird der Antragsteller in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 CN 5.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 134 = juris Rn. 14; Beschlüsse vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 und vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
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