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   LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09   

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https://dejure.org/2009,22494
LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09 (https://dejure.org/2009,22494)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03.12.2009 - 4 O 102/09 (https://dejure.org/2009,22494)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 4 O 102/09 (https://dejure.org/2009,22494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Kleinkind - Sturz auf Rutsche in Kaufhauskinderabteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sturz von der Rutschbahn in der Kinderabteilung eines Kaufhauses

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schmerzensgeld nach Sturz von einer Rutsche in der Kinderabteilung eines Kaufhauses - Unfall beruht nicht auf Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, sondern auf Vernachlässigung der Aufsichtspflicht der Mutter

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1181
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Dabei ist - gerade was den Schutz von Kleinkindern angeht - zu berücksichtigen, dass sich Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht nicht nur nach der Intensität der Gefahr, sondern anerkannter Maßen auch nach den Sicherungserwartungen des Verkehrs bestimmen (BGH VersR 1994, 1486; VersR 1985, 363).

    Das Vertrauen, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger in die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Eltern setzen kann, wirkt zurück auf seine Sicherungspflichten (BGH VersR 1994, 1486).

    Die bloße Möglichkeit eines solchen Versagens legt dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht schon die Pflicht auf, den Gefahren auch aus derartigen Aufsichtsversäumnissen zu begegnen (BGH VersR 1994, 1486, 1487; ebenso OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120).

    Das Vertrauen, das ein Verkehrssicherungspflichtiger in die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Eltern setzen kann, wirkt vielmehr zurück auf seine Sicherungspflichten (BGH VersR 1994, 1486).

    Die Möglichkeit eines Aufsichtsversagens der Eltern oder anderer mit der Beaufsichtigung betrauter Personen, legt dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht schon die Pflicht auf, den Gefahren auch aus derartigen Aufsichtsversäumnissen zu begegnen (BGH VersR 1994, 1486, 1487; ebenso OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120 und OLG München VersR 1989, 815).

  • OLG Saarbrücken, 24.02.1995 - 4 U 485/94

    Verkehrssicherungspflicht; Industriebrache; Hüttengelände; Aussetzung eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Unterlässt der Verkehrssicherungspflichtige dies und wird ein Dritter dadurch in seinen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern verletzt, dann kann er diesem wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schadensersatzpflichtig werden (BGH VersR 2006, 803; VersR 1990, 796; OLG Hamm VersR 1996, 643; OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. § 823 Rdnr. 48).

    Die bloße Möglichkeit eines solchen Versagens legt dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht schon die Pflicht auf, den Gefahren auch aus derartigen Aufsichtsversäumnissen zu begegnen (BGH VersR 1994, 1486, 1487; ebenso OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120).

    Die Möglichkeit eines Aufsichtsversagens der Eltern oder anderer mit der Beaufsichtigung betrauter Personen, legt dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht schon die Pflicht auf, den Gefahren auch aus derartigen Aufsichtsversäumnissen zu begegnen (BGH VersR 1994, 1486, 1487; ebenso OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120 und OLG München VersR 1989, 815).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Unterlässt der Verkehrssicherungspflichtige dies und wird ein Dritter dadurch in seinen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern verletzt, dann kann er diesem wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schadensersatzpflichtig werden (BGH VersR 2006, 803; VersR 1990, 796; OLG Hamm VersR 1996, 643; OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. § 823 Rdnr. 48).

    Allerdings muss auch insoweit, als es um den Schutz von Kindern geht, nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet, nicht für jede nur denkbare Möglichkeit eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden (BGH VersR 1992, 844; VersR 1990, 796; VersR 1976, 149); eine absolute Sicherheit kann und muss nicht gewährleistet werden.

  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99

    Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Tatsächlich ist weithin anerkannt, dass Kinder unter drei Jahren wegen ihres Entwicklungsstands, der eine rationale Verhaltenssteuerung nicht zulässt, generell in ihrem Verhalten unberechenbar und impulsiv sind und daher allgemein besonderer und ständiger Aufsicht bedürfen (OLG Hamm RuS 2000, 237; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1233; OLG Köln VersR 1969, 44).

    Der Aufsichtspflichtige muss daher umfassend sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (OLG Hamm RuS 2000, 237; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 22; Staudinger/Belling, BGB [2002], § 832 Rdnr. 61).

  • BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74

    Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Allerdings muss auch insoweit, als es um den Schutz von Kindern geht, nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet, nicht für jede nur denkbare Möglichkeit eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden (BGH VersR 1992, 844; VersR 1990, 796; VersR 1976, 149); eine absolute Sicherheit kann und muss nicht gewährleistet werden.
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH VersR 1975, 812; OLG Frankfurt VersR 1994, 829).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Unterlässt der Verkehrssicherungspflichtige dies und wird ein Dritter dadurch in seinen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern verletzt, dann kann er diesem wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schadensersatzpflichtig werden (BGH VersR 2006, 803; VersR 1990, 796; OLG Hamm VersR 1996, 643; OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. § 823 Rdnr. 48).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00

    Aufsichtspflicht bei dreijährigem Kind; Verhinderung von Brandschäden;

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Der Aufsichtspflichtige muss daher umfassend sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (OLG Hamm RuS 2000, 237; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 22; Staudinger/Belling, BGB [2002], § 832 Rdnr. 61).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 98/78

    Aufsichtspflicht der Eltern über 17-jährigen, zu Körperverletzung neigenden Sohn;

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Das Maß der durch §§ 1626, 1631 BGB näher geregelten Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere dem Entwicklungsstand und der Verständigkeit des Kindes, der Umgebung und den konkret drohenden Gefahren und sicherlich auch davon, ob und wie die Beaufsichtigung in bestimmten, vor allem nicht vorhergesehenen Situationen vom Aufsichtspflichtigen zumutbar bewerkstelligt werden kann (BGH NJW 1984, 2547; NJW 1980, 1044; BayObLG …
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
    Bei alledem geht es nicht darum, dem Kläger ein Mitverschulden am Sturz und dessen Folgen anzulasten, da auch problematisch wäre, ob ihm Versäumnisse in der Beaufsichtigung durch seine Mutter (über § 278 Abs. 2 BGB) überhaupt zurechenbar wären (dazu ausführlich BGH NJW 1988, 2667).
  • BGH, 15.01.1985 - VI ZR 65/83

    Vertragliche Sorgfaltspflicht - Anwaltliche Sorgfaltspflicht -

  • OLG Hamm, 28.04.1995 - 9 U 51/94

    Eigentümer; Hausgrundstück; Gartenteich; Kind; Aufsicht; Sorgeberechtigter

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 14 U 16/91

    Anspruch auf Ersatz des durch das verkehrswidrige Verhalten eines Kleinkinds

  • OLG Frankfurt, 10.03.1993 - 13 U 267/91

    Verkehrssicherungspflicht bei Lichtkuppeln

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 314/91

    Verkehrssicherungspflicht des Pferdehalters gegenüber Kleinkindern

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