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   LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14   

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https://dejure.org/2014,15969
LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14 (https://dejure.org/2014,15969)
LG Essen, Entscheidung vom 05.06.2014 - 4 O 107/14 (https://dejure.org/2014,15969)
LG Essen, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 4 O 107/14 (https://dejure.org/2014,15969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Über das Opfer eines Überfalls darf identifizierend bei YouTube berichtet werden

  • JurPC

    Identifizierende Bildberichterstattung im Fernsehen und Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Opfer einer Straftat als relative Person der Zeitgeschichte - Fernseh- und Internetberichterstattung kann ohne Zustimmung zulässig sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Über Überfall darf identifizierend bei YouTube berichtet werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Tatortaufnahmen vom Opfer auf YouTube

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 26.03.2013 - 15 U 149/12

    Grenzen der Presseberichterstattung über einen Verkehrsunfall eines bekannten

    Auszug aus LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14
    Dies erfordert eine Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus den Artikeln 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK einerseits und der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK andererseits schon bei der Zuordnung zum Bereich der Zeitgeschichte (vgl. OlG Köln, Urteil vom 26. März 2013, 1-15 U 149/12, zitiert nach juris).

    Wo konkret die Grenze für das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der aktuellen Berichterstattung zu ziehen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheiden (vgl. zum Ganzen: OLG Köln, Urteil vom 26. März 2013, 1-15 U 149/12, zitiert nach juris).

    Umstände, unter denen das Foto aufgenommen wurde (vgl. zum Ganzen: OLG Köln, Urteil vom 26. März 2013, 1-15 U 149/12, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04

    Bildnisschutz für Bildfragment ohne Wiedergabe der charakteristischen Merkmale

    Auszug aus LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14
    Der besonderen Gefährdung persönlichkeitsrechtlicher Interessen, die mit der Verbreitung oder öffentlichen Schaustellung von Personenbildern verbunden ist, trägt die Rechtsprechung im Rahmen des § 22 KUG dadurch Rechnung, dass sie zu Gunsten des Anonymitätsinteresses des Betroffenen sehr geringe Anforderungen an die Erkennbarkeit stellt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2004, 6 U 39/04, NJW-RR 2004, 1633; LG Hamburg, Urteil vom 24. Januar 2014, 3240 264/11, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch

    Auszug aus LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14
    Die Videoaufnahme ist für ihn indes nicht abträglich; sie zeigt ihn insbesondere nicht in einer Situation, in der es unschicklich wäre, einen Menschen genauer zu betrachten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 21.10.2008, 7 U 11/08, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14
    Der besonderen Gefährdung persönlichkeitsrechtlicher Interessen, die mit der Verbreitung oder öffentlichen Schaustellung von Personenbildern verbunden ist, trägt die Rechtsprechung im Rahmen des § 22 KUG dadurch Rechnung, dass sie zu Gunsten des Anonymitätsinteresses des Betroffenen sehr geringe Anforderungen an die Erkennbarkeit stellt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2004, 6 U 39/04, NJW-RR 2004, 1633; LG Hamburg, Urteil vom 24. Januar 2014, 3240 264/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14
    Der Beurteilung ist dabei ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher der Pressefreiheit und zugleich dem Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend Rechnung trägt (vgl. BGH, VersR 1996, 341 f.).
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