Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2010 - 4 O 111/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 166 VwGO, § 114 S 1 ZPO
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei in Betracht kommender Beweisaufnahme - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten bei Bestehen einer ernsthaften Möglichkeit einer Beweisaufnahme und Nichtvorliegen konkreter Anhaltspunkte eines sich hieraus ergebenden Nachteils für die unbemittelte Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten bei Bestehen einer ernsthaften Möglichkeit einer Beweisaufnahme und Nichtvorliegen konkreter Anhaltspunkte eines sich hieraus ergebenden Nachteils für die unbemittelte Partei
Verfahrensgang
- VG Halle, 31.03.2010 - 4 A 124/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2010 - 4 O 111/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2010 - 4 O 111/10
Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg ist dann gegeben, wenn mehr als eine theoretische Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Rechtsmittels Klage spricht (BVerfG, Beschl. v. 04.02.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102, 2103), d.h. wenn der Rechtsstandpunkt des Rechtsmittelführers ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint (OVG Sachsen-Anhalt in st. Rspr.). - BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08
Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2010 - 4 O 111/10
Diesem läuft es zuwider, wenn einer unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zu ihrem Nachteil ausgehen würde (BVerfG, Beschl. v. 01.07.2009 - 1 BvR 560/08 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 13 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 L 168/09
Zeugen- und Sachverständigeneigenschaft von Ärzten; Ablehnung der Vernehmung von …
Dabei dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatsachenfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden (OVG LSA, Beschl. v. 07.06.2010 - 4 O 111/10 - Juris, m. w. Nachw.).
Rechtsprechung
LG Konstanz, 14.12.2010 - 4 O 111/10 |
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 14.12.2010 - 4 O 111/10
- OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 188/10
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 188/10
Bierlieferungsvertrag: Schadensersatzanspruch der Brauerei bei Nichterreichen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 14.12.2010 - 4 O 111/10 M - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Waldshut-Tiengen, 06.04.2011 - 4 O 111/10 |
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 06.04.2011 - 4 O 111/10
- OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11