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   LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17   

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LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17 (https://dejure.org/2017,44268)
LG Essen, Entscheidung vom 28.08.2017 - 4 O 114/17 (https://dejure.org/2017,44268)
LG Essen, Entscheidung vom 28. August 2017 - 4 O 114/17 (https://dejure.org/2017,44268)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (21)

  • LG Osnabrück, 28.06.2017 - 5 O 2341/16
    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Daneben nimmt der Umstand, dass der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten könnte, sondern im Rahmen der mit dem Kraftfahrtbundesamt ausgearbeiteten Rückrufaktion des Herstellers dazu verpflichtet wäre, das Software-Update aufspielen zu lassen, um die Zulassung des Fahrzeuges zukünftig nicht zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (so auch LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.).

    So ist mit Blick auf die - laut unbestrittenem Klägervortrag - u.a. vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen laufenden Klageverfahren gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen der Weiterzulassung der Fahrzeuge nicht auszuschließen, dass sich die Weiterbenutzung des Fahrzeugs als rechtswidrig erweist mit der Folge, dass der Kläger als Handlungsstörer in Anspruch genommen werden könnte (so auch LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16).

    Denkbar ist zudem, dass der Kläger Kfz-Steuer nachzuentrichten hat, da das in Rede stehende Fahrzeug - anders als in dem bisherigen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegt - die Euro 5-Norm nicht erfüllt (so auch LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16).

    Durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit der manipulierten Software und die unterlassene Aufklärung darüber, dass die Stickoxidwerte im Straßenverkehr die zulässigen Werte überschreiten, hat die Beklagte zu 2.) nachteilig auf die Vermögenslage des Klägers eingewirkt bzw. seine rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt und ihm damit einen Vermögensschaden zugefügt (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.).

    Diese Schädigung stellt sich als sittenwidrig i.S.d. § 826 BGB dar, da die Beklagte zu 2.) in großem Umfang mit erheblichen technischen Aufwand im Profitinteresse zentrale gesetzliche Umweltschutzvorschriften ausgehebelt und zugleich ihre Kunden getäuscht hat (so auch LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.).

    Denn nach den obigen Ausführungen sind die Umweltverträglichkeit und insbesondere die Gesetzesmäßigkeit eines Fahrzeugs für die Kaufentscheidung von Bedeutung, ohne dass es darauf ankommt, ob im Verkaufsgespräch konkrete Äußerungen hierüber getroffen wurden (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, Az. 3 O 252/16).

    Denn es erscheint wenig naheliegend, dass der millionenfache Einbau der Software nicht ohne Wissen des Vorstandes erfolgen konnte (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, Az. 3 O 252/16).

    Dieser Anspruch ist auch nicht wegen möglicher kaufrechtlicher Ansprüche des Klägers gegen den Fahrzeugverkäufer - die Beklagte zu 1.) - ausgeschlossen, da § 826 BGB grundsätzlich in freier Anspruchskonkurrenz zu anderen Schadensvorschriften steht und ein Grund, die vorsätzlich-sittenwidrige Schädigung durch Anerkennung des Vorrangs anderer Rechtsinstitute zu privilegieren, nicht ersichtlich ist (vgl. Palandt/ Sprau , BGB, 76. Aufl. 2017, § 826 Rn. 2; so auch LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.).

  • LG Arnsberg, 14.06.2017 - 1 O 25/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rücktritt vom Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Letztlich ist im Rahmen der Unzumutbarkeit auch zu berücksichtigen, dass - u.a. mit Blick auf § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO - zumindest der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug innerhalb von Deutschland, aber auch außerhalb von Deutschland ohne das Software-Update nicht rechtlich sicher betrieben werden kann bzw. kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17; LG München II, Urteil vom 15.11.2016, Az. 12 O 1482/16).

    Durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit der manipulierten Software und die unterlassene Aufklärung darüber, dass die Stickoxidwerte im Straßenverkehr die zulässigen Werte überschreiten, hat die Beklagte zu 2.) nachteilig auf die Vermögenslage des Klägers eingewirkt bzw. seine rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt und ihm damit einen Vermögensschaden zugefügt (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.).

    Denn nach den obigen Ausführungen sind die Umweltverträglichkeit und insbesondere die Gesetzesmäßigkeit eines Fahrzeugs für die Kaufentscheidung von Bedeutung, ohne dass es darauf ankommt, ob im Verkaufsgespräch konkrete Äußerungen hierüber getroffen wurden (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, Az. 3 O 252/16).

    Denn es erscheint wenig naheliegend, dass der millionenfache Einbau der Software nicht ohne Wissen des Vorstandes erfolgen konnte (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, Az. 3 O 252/16).

  • LG Koblenz, 30.06.2017 - 15 O 205/16

    Dieselskandal - Kaufvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Die Nachbesserung war dem Kläger schon deshalb unzumutbar, weil er die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16, Az.; LG Koblenz, Urteil vom 30.06.2017, Az. 15 O 205/16).

    Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob dem Verkäufer ein Verschulden zugerechnet werden kann, sondern lediglich, ob aus der Perspektive des Käufers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine Nacherfüllung unzumutbar ist (so auch LG Koblenz, Urteil vom 30.06.2017, Az. 15 O 205/16).

    Dies gilt nicht zuletzt auch mit Blick auf einen möglicherweise verbleibenden merkantilen Minderwert des klägerischen Fahrzeugs, da sich zunehmend abzeichnet, dass sich im Falle eines Verkaufs eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs allein diese Betroffenheit auf einen zu erzielenden Wiederverkaufspreis negativ auswirkt bzw. auswirken kann (so auch LG Koblenz, Urteil vom 30.06.2017, Az. 15 O 205/16 m.w.N.).

    Soweit die Beklagten vortragen, dass ein solcher Wertverfall nicht zu erwarten sei und auch die aktuellen Marktwerte hierfür nicht sprächen, ist zu berücksichtigen, dass sich wertnachteilige Umstände auch erst mit zeitlicher Verzögerung auswirken können (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 30.06.2017, Az. 15 O 205/16 m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Anderenfalls wäre die Überprüfung und Angabe von Stickoxidwerten, wenn auch nur unter Laborbedingungen, Makulatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az. 28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 96/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16; LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16).

    Die Nachbesserung war dem Kläger schon deshalb unzumutbar, weil er die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16, Az.; LG Koblenz, Urteil vom 30.06.2017, Az. 15 O 205/16).

    Vielmehr wurden derartige Befürchtungen auch von Fachleuten mehrfach öffentlich geäußert und beruhten auf der naheliegenden Überlegung, warum der Hersteller nicht schon bei der Entwicklung der Motoren zur Erstellung einer entsprechenden Software in der Lage gewesen sei bzw. warum der Hersteller nicht schon viel früher, nämlich schon weit vor Bekanntwerden des Abgasskandals, die Entwicklung der in Aussicht gestellten Software unternommen habe (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16).

    Seine Interessen sind im Rahmen des § 440 S. 1 Var. 3 BGB vielmehr schon hinreichend beeinträchtigt, wenn aus Sicht eines verständigen Kunden konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit anderer Mängel bestehen (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16).

  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 215/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug wegen Sachmangels durch

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Anderenfalls wäre die Überprüfung und Angabe von Stickoxidwerten, wenn auch nur unter Laborbedingungen, Makulatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az. 28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 96/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16; LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16).

    Vielmehr wurden derartige Befürchtungen auch von Fachleuten mehrfach öffentlich geäußert und beruhten auf der naheliegenden Überlegung, warum der Hersteller nicht schon bei der Entwicklung der Motoren zur Erstellung einer entsprechenden Software in der Lage gewesen sei bzw. warum der Hersteller nicht schon viel früher, nämlich schon weit vor Bekanntwerden des Abgasskandals, die Entwicklung der in Aussicht gestellten Software unternommen habe (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16).

    Jedoch scheitert ein solcher Anspruch an dem fehlenden Verschulden der Beklagten zu 1.), da nicht ersichtlich ist, dass die Beklagte zu 1.) den Mangel kannte und sie sich mit den obigen Ausführungen auch nicht die Kenntnisse der Beklagten zu 2.) nach § 278 BGB zurechnen lassen muss (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16).

  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Denn nach den obigen Ausführungen sind die Umweltverträglichkeit und insbesondere die Gesetzesmäßigkeit eines Fahrzeugs für die Kaufentscheidung von Bedeutung, ohne dass es darauf ankommt, ob im Verkaufsgespräch konkrete Äußerungen hierüber getroffen wurden (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, Az. 3 O 252/16).

    Denn es erscheint wenig naheliegend, dass der millionenfache Einbau der Software nicht ohne Wissen des Vorstandes erfolgen konnte (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17 m.w.N.; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, Az. 5 O 2341/16 m.w.N.; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, Az. 3 O 252/16).

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Anderenfalls wäre die Überprüfung und Angabe von Stickoxidwerten, wenn auch nur unter Laborbedingungen, Makulatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az. 28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 96/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16; LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16).

    Durch die Installation der Software, die durch den Wechsel zwischen den verschiedenen Modi auf dem Prüfstand einen anderen, niedrigeren Stickoxidausstoß vortäuscht und damit den Simulationswerten die Aussagekraft nimmt, weicht das Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen von Seiten des Durchschnittskäufers erwarteten und üblichen Beschaffenheit ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az. 28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 262/16).

  • OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Allein die geschäftliche Verbindung zwischen der Herstellerin und der Beklagten als Vertragshändlerin begründet kein Näheverhältnis im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB, das dazu führt, dass sich der Vertragshändler das Wissen des Herstellers zurechnen lassen muss (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 2 U 39/17; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2017, Az. 28 U 201/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 26/16; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, Az. 21 U 4818/16).
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 2 U 39/17

    Arglistanfechtung eines Kaufvertrages wegen Manipulation der Software zur

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Allein die geschäftliche Verbindung zwischen der Herstellerin und der Beklagten als Vertragshändlerin begründet kein Näheverhältnis im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB, das dazu führt, dass sich der Vertragshändler das Wissen des Herstellers zurechnen lassen muss (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 2 U 39/17; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2017, Az. 28 U 201/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 26/16; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, Az. 21 U 4818/16).
  • OLG Hamm, 05.01.2017 - 28 U 201/16

    "Abgasskandal"

    Auszug aus LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17
    Allein die geschäftliche Verbindung zwischen der Herstellerin und der Beklagten als Vertragshändlerin begründet kein Näheverhältnis im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB, das dazu führt, dass sich der Vertragshändler das Wissen des Herstellers zurechnen lassen muss (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 2 U 39/17; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2017, Az. 28 U 201/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 26/16; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, Az. 21 U 4818/16).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

  • LG München II, 15.11.2016 - 12 O 1482/16

    Teilerfolg bei Klage auf Rücktritt und Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises

  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 7 O 166/18

    Unzulässige Abschaltvorrichtung bei VW-Diesel wegen sog. "Thermofensters"

    Hat nicht der Vorstand diese weitreichende Entscheidung getroffen, sondern - wie von der Beklagten vorgetragen - Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneten Arbeitsebenen, muss sich die Beklagte so behandeln lassen, als wären diese Mitarbeiter ihre verfassungsmäßigen Vertreter (vgl. LG Essen, Urt. v. 28. August 2017 - 4 O 114/17).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2020 - 7 O 67/19

    Unzulässige Abschalteinrichtung bei BMW

    Hat nicht der Vorstand diese weitreichende Entscheidung getroffen, sondern Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneten Arbeitsebenen, muss sich die Beklagte so behandeln lassen, als wären diese Mitarbeiter ihre verfassungsmäßigen Vertreter (vgl. LG Essen, Urt. v. 28. August 2017 - 4 O 114/17).
  • LG Duisburg, 19.02.2018 - 1 O 178/17

    Abgasmanipulation, Abgasskandal, Abgassoftware, leitende Angestellte,

    Diese Umstände führen schon jeweils allein und erst recht in ihrem Zusammenspiel dazu, dass das Verhalten der Beklagten als grob sittenwidrig einzustufen ist (vgl. u.a. auch LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017 - 3 O 252/16; LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017 - 6 O 119/16; LG Dortmund, Urteil vom 06.06.2017 - 12 O 228/16; LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017 - 1 O 25/17; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017 - 1 O 29/17; LG Saarbrücken, Urteil vom 14.07.2017 - 12 O 104/16; LG Frankfurt a. d. Oder, Urteil vom 17.07.2017 - 13 O 174/16; LG Köln, Urteil vom 18.07.2017 - 22 O 59/17; LG Krefeld, Urteil vom 19.07.2017 - 7 O 147/16; LG Essen, Urteil vom 28.08.2017 - 4 O 114/17; LG Bielefeld, Urteil vom 16.10.2017 - 6 O 149/16; im Ergebnis wohl ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 - I-4 U 87/17 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 09.02.2018 - 7 O 212/16

    Inverkehrbringen des Dieselmotors unter Verschweigen der gesetzeswidrigen

    Hat nicht der Vorstand diese weitreichende Entscheidung getroffen, sondern - wie von der Beklagten vorgetragen - Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneten Arbeitsebenen, muss sich die Beklagte so behandeln lassen, als wären diese Mitarbeiter ihre verfassungsmäßigen Vertreter (vgl. LG Essen, Urteil vom 28. August 2017 - 4 O 114/17 -, juris).
  • LG Bamberg, 01.09.2020 - 42 O 105/20

    Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal

    Selbst wenn - wie die Beklagte vorträgt (zur Frage einer direkten Zurechnung unter einer sekundären Darlegungslast der Beklagten insoweit etwa LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2018 - 7 O 212/16 = zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2018 = zitiert nach juris; LG Bonn, Urteil vom 07.03.2018 - 19 O 327/17 = zitiert nach juris) - kein Vorstandsmitglied Kenntnis von dieser Entscheidung hatte, sondern diese weitreichende Entscheidung tatsächlich von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneter Arbeitsebene getroffen worden sein sollte, läge insoweit offenbar ein massives Organisationsdefizit vor, so dass sich die Beklagte so behandeln lassen muss, als wären die handelnden Mitarbeiter ihre verfassungsmäßigen Vertreter (so auch LG Essen, Urteil vom 28.08.2017 - 4 O 114/17 = zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2018 - 7 O 212/16 = zitiert nach Juris).
  • LG Bamberg, 06.02.2019 - 2 O 192/18

    Schadensersatzanspruch bei Erwerb eines Diesel-PKW mit Softwaremanipulation

    Selbst wenn - wie die Beklagte vorträgt (zur Frage einer direkten Zurechnung unter einer sekundären Darlegungslast der Beklagten insoweit etwa LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2018 - 7 O 212/16 = zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2018 = zitiert nach juris; LG Bonn, Urteil vom 07.03.2018 - 19 O 327/17 = zitiert nach juris) - kein Vorstandsmitglied Kenntnis von dieser Entscheidung hatte, sondern diese weitreichende Entscheidung tatsächlich von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneter Arbeitsebene getroffen worden sein sollte, läge insoweit offenbar ein massives Organisationsdefizit vor, so dass sich die Beklagte so behandeln lassen muss, als wären die handelnden Mitarbeiter ihre verfassungsmäßigen Vertreter (so auch LG Essen, Urteil vom 28.08.2017 - 4 O 114/17 = zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2018 - 7 O 212/16 = zitiert nach juris).
  • LG Traunstein, 27.01.2021 - 8 O 3285/20

    Schadensersatz, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Software, Bescheid, Kaufpreis,

    Im Gegenzug hat die Beklagte massive Schäden für Kunden und Umweltplanmäßig in Kauf genommen, was den Vorwurf der Verwerflichkeit rechtfertigt (so auch LG Stuttgart, 19 O 68/17; LG Offenburg, 6 O 119/16; LG Hildesheim, 3 O 139/16; LG Bonn, 19 O 327/17; LG Essen, 4 O 114/17).

    Damit hat der Kläger aber nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug (vgl. Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 und Landgericht Essen, Az. 4 O 114/17).

  • LG Coburg, 16.12.2019 - 15 O 408/19

    Schadensersatz im "VW-Abgasskandal"

    Selbst wenn - wie die Beklagte vorträgt (zur Frage einer direkten Zurechnung unter einer sekundären Darlegungslast der Beklagten insoweit etwa LG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 2018 - 7 O 212/16, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2018, juris; LG Bonn, Urteil vom 07. März 2018 - 19 O 327/17, juris) - kein Vorstandsmitglied Kenntnis von dieser Entscheidung hatte, sondern diese weitreichende Entscheidung tatsächlich von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneter Arbeitsebene getroffen worden sein sollte, läge insoweit offenbar ein massives Organisationsdefizit vor, so dass sich die Beklagte so behandeln lassen muss, als wären die handelnden Mitarbeiter ihre verfassungsmäßigen Vertreter (so auch LG Essen, Urteil vom 28. August 2017 - 4 O 114/17, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 2018 - 7 O 212/16, juris).
  • LG Duisburg, 17.12.2018 - 2 O 220/17

    Zur Haftung des VW-Konzerns für die sittenwidrige Herbeiführung des Abgasskandals

    Diese Umstände führen schon jeweils allein und erst recht in ihrem Zusammenspiel dazu, dass das Verhalten der Beklagten als grob sittenwidrig einzustufen ist (vgl. u.a. auch LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017 - 3 O 252/16; LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017 - 6 O 119/16; LG Dortmund, Urteil vom 06.06.2017 - 12 O 228/16; LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017 - 1 O 25/17; LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017 - 1 O 29/17; LG Saarbrücken, Urteil vom 14.07.2017 - 12 O 104/16; LG Frankfurt a. d. Oder, Urteil vom 17.07.2017 - 13 O 174/16; LG Köln, Urteil vom 18.07.2017 - 22 O 59/17; LG Krefeld, Urteil vom 19.07.2017 - 7 O 147/16; LG Essen, Urteil vom 28.08.2017 - 4 O 114/17; LG Bielefeld, Urteil vom 16.10.2017 - 6 O 149/16; im Ergebnis wohl ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 - I-4 U 87/17 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bamberg, 23.07.2020 - 23 O 97/19

    Diesel-Abgasskandal: Anspruch des Käufers gegen den Hersteller gem. § 826 BGB

    Selbst wenn - wie die Beklagte vorträgt (zur Frage einer direkten Zurechnung unter einer sekundären Darlegungslast der Beklagten insoweit etwa LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2018 - 7 O 212/16 = zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2018 = zitiert nach juris; LG Bonn, Urteil vom 07.03.2018 - 19 O 327/17 = zitiert nach juris) - kein Vorstandsmitglied Kenntnis von dieser Entscheidung hatte, sondern diese weitreichende Entscheidung tatsächlich von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneter Arbeitsebene getroffen worden sein sollte, läge insoweit offenbar ein massives Organisationsdefizit vor, so dass sich die Beklagte so behandeln lassen muss, als wären die handelnden Mitarbeiter ihre verfassungsmäßigen Vertreter (so auch LG Essen, Urteil vom 28.08.2017 - 4 O 114/17 = zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2018 - 7 O 212/16 = zitiert nach juris).
  • LG Bielefeld, 15.04.2019 - 8 O 337/18
  • LG Bielefeld, 11.03.2019 - 8 O 337/18
  • LG Bamberg, 23.09.2022 - 44 O 125/22

    Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und eingebauten

  • LG Bamberg, 21.04.2020 - 13 O 463/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Kaufvertrag, Bescheid,

  • LG Düsseldorf, 22.10.2019 - 7 O 269/18

    Abgasskandal: Seat - Hersteller - Delikt

  • LG Bamberg, 31.10.2019 - 41 O 103/19

    Haftung des Herstellers eines Pkw im Rahmen des sog. Dieselskandals

  • LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 2a O 57/18

    Abgasskandal: Volkswagen - Hersteller - Delikt

  • LG Düsseldorf, 20.11.2019 - 2a O 159/18

    Abgasskandal: Volkswagen - Hersteller - Delikt

  • LG Frankenthal, 26.04.2019 - 1 O 76/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

  • LG Bamberg, 13.12.2018 - 41 O 145/18
  • LG Bamberg, 22.11.2021 - 43 O 203/21

    Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten

  • LG Düsseldorf, 25.02.2021 - 11 O 229/19
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