Rechtsprechung
   LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11   

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https://dejure.org/2016,19537
LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2016,19537)
LG Kleve, Entscheidung vom 26.04.2016 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2016,19537)
LG Kleve, Entscheidung vom 26. April 2016 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2016,19537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verbraucherdarlehen; Österreich; perpetuatio fori; Einkaufsreserve; Saldenanerkenntnis; Kontokorrent; Beweislast; Verjährung; Unterbrechung; Mahnverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelten des Grundsatzes der perpetuatio fori; Beweislast des Absenders für das Erreichen des versandten Schriftstücks an den Empfänger nach österreichischem Recht; Saldenanerkenntnis im Kontokorrentverhältnis nach österreichischem Recht hinsichtlich konstitutiver Wirkung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Stellungnahme des Berufungsklägers zum

    Auszug aus LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11
    Es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass ein Bankangestellter von Vornherein geneigt sein könnte, einen falschen Sachverhalt zur eigenen Rechtfertigung und zum Nachteil eines Kunden zu konstruieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: 14 U 144/13, Seite 3).
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 48/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Nachträglicher Eintritt der die

    Auszug aus LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11
    Die in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO festgelegte perpetuatio fori gilt auch für die internationale Zuständigkeit (BGH NJW 2011, 2515, 2517).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11
    Da die EuGVVO lediglich bestimmt, ob ein Gericht zuständig ist, aber keine Vollregelung des gerichtlichen Verfahrensrechts enthält (vgl. EuGH EuZW 2012, 381, 383; EuGH NJW 2015, 1581, 1584), ist ihrem Schweigen nicht zu entnehmen, der Grundsatz der perpetuatio fori gelte in ihrem Anwendungsbereich nicht.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1993 - 19 Sa 46/93
    Auszug aus LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11
    Das Landgericht Kleve ist gemäß Art. 2 Abs. 1 EuGVVO a.F. i.V.m. §§ 12, 13 ZPO zuständig, weil der Beklagte im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Vollstreckungsbescheides (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.1993, Az.: 19 Sa 46/93 = BeckRS 1994, 00230) in Xanten im Klever Sprengel seinen Wohnsitz hatte.
  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

    Auszug aus LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11
    Da die EuGVVO lediglich bestimmt, ob ein Gericht zuständig ist, aber keine Vollregelung des gerichtlichen Verfahrensrechts enthält (vgl. EuGH EuZW 2012, 381, 383; EuGH NJW 2015, 1581, 1584), ist ihrem Schweigen nicht zu entnehmen, der Grundsatz der perpetuatio fori gelte in ihrem Anwendungsbereich nicht.
  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

    Auszug aus LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11
    Darlehen unterfallen der vorgenannten Bestimmung und führen zu einem Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Sitz des Darlehensgebers (BGH NJW 2012, 1817, 1818).
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11   

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https://dejure.org/2014,40400
LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2014,40400)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 09.05.2014 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2014,40400)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2014,40400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsschutz trotz unterlassener Bodenuntersuchungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Widerlegung einer bewussten Pflichtwidrigkeit durch den Architekten möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsschutz trotz unterlassener Bodenuntersuchungen? (IBR 2014, 1333)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11
    Vielmehr ist sie dem Leistungsversprechen, das der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag gegeben hat, zu entnehmen (BGH, VersR 2001, 1103; BGHZ 119/276).

    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die ihr zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können und müssen (BGH, VersR 2001, 1103; BGHZ 117/345).

    Dieser umfasst die tatsächlichen Elemente, die der Tatrichter des Haftpflichtprozesses der Haftung des Versicherungsnehmers zu Grunde gelegt hat, ferner den dem Versicherungsnehmer anzulastenden Pflichtverstoß, Es ist deshalb im Deckungsprozess nicht mehr möglich, eine andere schadenverursachende Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers zu Grunde zu legen als dies im Haftpflichtprozess geschehen ist (BGH, VersR 2001, 1103; 2002, 1141).

    Die Bindungswirkung des Haftpflichturteils kann so weit gehen, dass der Versicherungsnehmer es hinnehmen muss, wenn das Gericht im Haftpflichtprozess einen Tatbestand feststellt, der zugleich versicherungsrechtlich einen Risikoausschluss ausfüllt (BGH VersR 2001, 1103).

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11
    Ob der Versicherer dafür eintrittspflichtig ist, wird im Deckungsprozess geklärt (BGHZ 117/345.119/276).

    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die ihr zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können und müssen (BGH, VersR 2001, 1103; BGHZ 117/345).

  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 37/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11
    Bewusstsein gehabt haben, gesetzes-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrig zu handeln (BGH, Urteil vom 13.07.1959, II ZR 37/58).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11
    Vielmehr ist sie dem Leistungsversprechen, das der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag gegeben hat, zu entnehmen (BGH, VersR 2001, 1103; BGHZ 119/276).
  • BGH, 17.07.2002 - IV ZR 268/01

    Ausschluß des Versicherungsschutzes wegen wissentlicher Pflichtverletzung des

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11
    Dieser umfasst die tatsächlichen Elemente, die der Tatrichter des Haftpflichtprozesses der Haftung des Versicherungsnehmers zu Grunde gelegt hat, ferner den dem Versicherungsnehmer anzulastenden Pflichtverstoß, Es ist deshalb im Deckungsprozess nicht mehr möglich, eine andere schadenverursachende Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers zu Grunde zu legen als dies im Haftpflichtprozess geschehen ist (BGH, VersR 2001, 1103; 2002, 1141).
  • OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06

    Haftungsausschluss bei vorsätzlicher Pflichtverletzung des Architekten wegen

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11
    Handelt es sich um Primitiv- und Elementarwissen, gegen das verstoßen wird, kann dies den Schluss auf ein wissentliches Handeln zulassen (OLG Hamm, VersR 2007, 1550).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04

    Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11
    Einer nochmaligen Prüfung der Haftpflichtfrage bedarf es im Deckungsprozess nicht (BGH, Urteil vom 28.09.2005, IV ZR 255/04).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Neben der Kenntnis der von ihm verletzten Pflicht muss der Versicherungsnehmer subjektiv das Bewusstsein gehabt haben, gesetzes-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrig zu handeln (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. IV ZR 90/13, zitiert nach juris, Rdnr. 15; vgl. auch LG Bad Kreuznach, Urteil vom 9. Mai 2014, Az. 4 O 124/11, zitiert nach juris, Rdnr. 58 unter Berufung auf BGH, Urteil vom 13. Juli 1959, Az. II ZR 37/58).
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   LG Duisburg, 24.11.2011 - 4 O 124/11   

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https://dejure.org/2011,27118
LG Duisburg, 24.11.2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,27118)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,27118)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,27118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch auf untergeordneten Straßen kann Streupflicht bestehen

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   LG Tübingen, 19.12.2011 - 4 O 124/11   

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https://dejure.org/2011,76274
LG Tübingen, 19.12.2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,76274)
LG Tübingen, Entscheidung vom 19.12.2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,76274)
LG Tübingen, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,76274)
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   LG Tübingen, 23.11.2011 - 4 O 124/11   

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https://dejure.org/2011,76295
LG Tübingen, 23.11.2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,76295)
LG Tübingen, Entscheidung vom 23.11.2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,76295)
LG Tübingen, Entscheidung vom 23. November 2011 - 4 O 124/11 (https://dejure.org/2011,76295)
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Besprechungen u.ä.

  • fachanwalt-neuhaus.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG (RA Kai-Jochen Neuhaus; VersR 2014, 432-437)

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12

    Anpassung der Versicherungsprämien wegen unrichtiger Beantwortung der

    Damit ist anders als in dem durch das OLG Hamm entschiedenen Fall für den Versicherungsnehmer unzweifelhaft erkennbar, dass es sich um Fragen des Versicherers handeln soll (vgl. Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 19 Rn 18; LG Tübingen, Urteil v. 23.11.2011, 4 O 124/11; a.A. LG Dortmund RuS 2012, 426).
  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen

    Sie nimmt insoweit insbesondere Bezug auf eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 23.11.2011 - 4 O 124/11 (Anlage B 19).

    Das Gericht folgt insoweit nicht der Ansicht des Landgerichts Tübingen (Urteil v. 23.11.2011 - 4 O 124/11), das in der genannten Entscheidung die Ansicht vertreten hat, die Gesundheitsfragen würden dem Versicherungsnehmer als Fragen des Versicherers erscheinen.

  • LG Bonn, 24.09.2012 - 9 O 302/12

    Rückwirkende Prämienanpassung einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung

    Aus dem Formular ergibt sich jedoch eindeutig, dass es sich um Gesundheitsfragen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften handelt (vgl. auch LG Tübingen Urteil vom 23.11.2011, Az. 4 O 124/11).

    Aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Hamm Urteil vom 03.11.2010, Az. 20 U 38/10 ergibt sich nichts anderes (so auch LG Tübingen Urteil vom 23.11.2011, Az. 4 O 124/11).

  • OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 12 U 172/13

    Krankenversicherung: Wirksamkeit rückwirkenden Leistungsausschlusses für

    Damit war für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar, dass es sich bei den Gesundheitsfragen um Fragen des Versicherers handelte (ebenso: OLG Köln, a. a. o.; LG Tübingen, Urteil vom 23.11.2011, 4 O 124/11, BeckRS 2013, 15130).
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