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   LG Heidelberg, 05.11.1996 - 4 O 129/93   

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https://dejure.org/1996,4496
LG Heidelberg, 05.11.1996 - 4 O 129/93 (https://dejure.org/1996,4496)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 05.11.1996 - 4 O 129/93 (https://dejure.org/1996,4496)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 05. November 1996 - 4 O 129/93 (https://dejure.org/1996,4496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Klage auf Feststellung der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Positive Forderungsverletzung eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schutz von Krankenhauspatienten vor Selbstverletzung, bewußtseinsgetrübte Patienten, Fesselung, permanente Sitzwache, Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2747
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 29.06.1992 - 12 U 180/91

    Überwachung suizidgefährdeter Patienten

    Auszug aus LG Heidelberg, 05.11.1996 - 4 O 129/93
    Dieser Grundsatz ist für die Behandlung psychisch Kranker in Psychatrischen Krankenhäusern allgemein anerkannt (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1993, S. 751).
  • LG Arnsberg, 12.01.2016 - 5 O 22/14

    Regressansprüche eines privaten Krankenversicherers für die Behandlung eines

    Grundsätzlich hat auch ein allgemeines Krankenhaus dafür Sorge zu tragen, dass Patienten, deren Bewusstsein getrübt ist, vor Selbstverletzung oder Selbstgefährdung geschützt werden (OLG Düsseldorf, AHRS 3500/314; LG Heidelberg, NJW 1998, 2747; Staudinger- Hager (2009), BGB § 823 I, Rz. 38).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2002 - 22 U 98/99

    Pflegevertrag: Sturz eines pflegebedürftigen Heimbewohners aus dem Bett;

    Diese Frage ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei dem Pflegebedürftigen infolge der bei ihm vorliegenden geistigen Behinderung und der damit einhergehenden Bewusstseinstrübung, Verwirrtheit und Desorientiertheit die Gefahr besteht, dass er aus dem Bett stürzen und sich dabei gesundheitlichen Schaden zufügen kann (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main in VersR 95, 1498 f.; OLG Stuttgart in OLGR Stuttgart 01, 239 if.; LG Heidelberg in MedR 93, 300 und in NJW 98, 2747).
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