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   LG Heidelberg, 16.02.2011 - 4 O 133/09   

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https://dejure.org/2011,17334
LG Heidelberg, 16.02.2011 - 4 O 133/09 (https://dejure.org/2011,17334)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 16.02.2011 - 4 O 133/09 (https://dejure.org/2011,17334)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 4 O 133/09 (https://dejure.org/2011,17334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldansprüche eines Patienten wegen vorgeblich nicht indizierter und nicht eingewilligter Extraktion mehrerer Zähne; Beweislastverteilung für einen behaupteten Behandlungsfehler im Arzthaftungsprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldansprüche eines Patienten wegen vorgeblich nicht indizierter und nicht eingewilligter Extraktion mehrerer Zähne; Beweislastverteilung für einen behaupteten Behandlungsfehler im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmerzensgeld für einen gezogenen Zahn

  • dentalundmedizinrecht.de PDF (Kurzinformation)

    Zahnbehandlung in Vollnarkose bei "extremen Angstpatienten"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.02.2011 - 4 O 133/09
    Dies sollte auch mit Rücksicht darauf geschehen, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche nicht mehr erinnern (BGH VersR 1985, 361, 362; OLG Köln VersR 1995, 967, 968).
  • OLG Köln, 23.06.1994 - 5 U 22/94

    Beweis ausreichender therapeutischer Aufklärung - Arzthaftung, Aufklärung, Beweis

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.02.2011 - 4 O 133/09
    Dies sollte auch mit Rücksicht darauf geschehen, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche nicht mehr erinnern (BGH VersR 1985, 361, 362; OLG Köln VersR 1995, 967, 968).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.02.2011 - 4 O 133/09
    Im Arzthaftungsprozess trägt der Patient die Beweislast für den behaupteten Behandlungsfehler, also eine Abweichung der ärztlichen Behandlung vom medizinischen Standard (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. B 200 m.w.N.; BGH VersR 1999, 716).
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