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   LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98   

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https://dejure.org/1998,4223
LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98 (https://dejure.org/1998,4223)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1998 - 4 O 160/98 (https://dejure.org/1998,4223)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 4 O 160/98 (https://dejure.org/1998,4223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Nutzung der Internet-Adresse (Domäne) "jpnw.de"; Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Nutzung einer Internet-Adresse; Namensrechtsverletzung eines Vereinsnamens; Umfang des Namensschutzes im Zusammenhang mit Internet-Adressen; ...

  • Kanzlei Flick

    Jpnw.de

  • online-und-recht.de

    Schutzrechte durch Domain-Benutzung

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 629
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Firmenschlagwort oder eine Fimrenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann von Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig i.S. des § 16 UWG, wenn es ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (BGHZ 74, 1, 2 f. - RBB/RBT; BGH, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).

    Das ist in der Rechtsprechung für aus sich heraus nicht verständliche Buchstabenfolgen, wenn sie kein aussprechbares Wort ergeben, verneint worden, weil derartige Buchstabenfolgen regelmäßig nicht ohne weiteres als Unternehmensname wirkten und daher zur Erlangung des Firmenschutzes der Verkehrsdurchsetzung bedürften (BGH GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa m.w.N.).

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Firmenschlagwort oder eine Fimrenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann von Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig i.S. des § 16 UWG, wenn es ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (BGHZ 74, 1, 2 f. - RBB/RBT; BGH, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).

    Diese Übung beruhe auf dem verbreiteten und anerkennenswerten Bedürfnis des Verkehrs, griffige Abkürzungen zu verwenden, und rechtfertige es, derartige Buchstabenfolgen jedenfalls weitgehend für die Allgemeinheit freizuhalten (BGHZ 74, 1, 4 f. - RBB/RBT).

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98
    Nach einem Urteil des BGH vom 26. Juni 1997 (I ZR 14/95 GRUR 1998, 165 - RBB) gebietet der Grundsatz der Einheit des Kennzeichenrechts weder nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Markenrechtslinie noch in Verbindung mit dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 1. Januar 1995 (dort § 3 Abs. 1) eine Abkehr von den vorerwähnten Grundsätzen.
  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98
    Die Bedenken, die der BGH in der Entscheidung der "Hamburger Kinderstube" gehabt hat, "einer Telegrammadresse, die nur in einem eng begrenzten Teil des geschäftlichen Verkehrs Verwendung findet, einen Namensschutz gegen jedwede Benutzung zu gewähren, wenn und solange sie den beteiligten Verkehrskreisen unbekannt geblieben ist" (GRUR 1955, 481, 484), sind - übertragen auf eine Internetadresse - jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn die Kennung erkennbar mit dem Namen oder einer Kurzform des Namens des Rechtsträgers übereinstimmt und damit über die Kennung hinaus auf den Rechtsträger selbst hinweist.
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83

    Fernschreibkennung; Kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Fernschreibkennung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98
    Für den Fall einer Telegrammadresse habe der BGH einen Schutz als Unternehmenskennzeichen ebenfalls abgelehnt (GRUR 1986, 475, 476 - Fernschreibkennung).
  • LG Düsseldorf, 24.06.1997 - 4 O 408/96

    Kennzeichenrechtliche Dringlichkeitsvermutung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98
    Die Unterlassungsverfügung kann daher, wenn der Verfügungsanspruch glaubhaft gemacht ist, im allgemeinen nur versagt werden, wenn ein dem Interesse des Antragstellers zumindest gleichwertiges Interesse des Antragsgegners entgegensteht (Kammer, Urteil vom 24. Juni 1997, 4 O 408/96, Entscheidungen 1997, 100 - Kennzeichenrechtliche Dringlichkeitsvermutung).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Die tatsächliche Entwicklung der üblichen Bildung von Unternehmenskennzeichen führt nach der allgemeinen Lebenserfahrung schon derzeit verstärkt zu Abkürzungen (vgl. LG Düsseldorf NJW-RR 1999, 629, 630; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2000, § 3 Rdn. 42 ff.; v. Gierke, WRP 2000, 877, 878).
  • BPatG, 28.02.2014 - 27 W (pat) 554/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DSA (Wort-Bild-Marke)/BSA" - kennzeichnungskräftige

    Die im Bereich des Bildungswesens feststellbare Gewöhnung des Publikums an nicht als Wort aussprechbare Unternehmensabkürzungen, die auf weithin übliche (vgl. LG Düsseldorf NJW-RR 1999, 629 Rn. 25) und durch verstärkte Markenpflege im Bildungsbereich auch branchenbezogene Bezeichnungsgepflogenheiten zurückgeht, schwächt die Eignung des Zeichens, als Herkunftshinweis verstanden zu werden, nicht (vgl. BGH GRUR 2002, 1067 Rn. 23 - DKV/OKV).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2001 - 2a O 474/00
    Aus der Namensfunktion der Domains ist nämlich nicht nur abzuleiten, dass die Verwendung eines fremden Namens oder Kennzeichens in einer Domain Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen kann, sondern auch, dass die Verwendung einer Domain Namens- oder Kennzeichenrechte begründen kann, wenn sie aus einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung besteht, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als Name oder besondere Geschäftsbezeichnung des Inhabers gewertet wird ( vgl. LG Düsseldorf 4 O 160/98- JPNW).

    Die Verwendung eines Pseudonyms in einer Domain kann grundsätzlich Namensrechte begründen, wenn sie aus einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung besteht, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als Name gewertet wird (vgl. dazu Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 4 0 160/98 - JPNW).

  • OLG München, 11.07.2001 - 27 U 922/00

    Boos.de

    In der Rechtsprechung sind Kurzbezeichnungen von Unternehmern überragender Bedeutung (OLG Stuttgart in NJW-RR 1998, 1.341 "Steif"; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1999, 626 "UVA") ebenso anerkannt worden wie Kurzbezeichnungen weniger bekannter Unternehmen (LG Frankfurt in Betriebsberater 1997, 1120 "das"; LG Düsseldorf in NJW-RR 1999, 629 "jpnw" u. a. m.).
  • LG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 O 604/99

    Anspruch auf Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S.d. Markengesetzes (MarkenG)

    Denn solche Domain-Adressen haben, wie die Kammer (z. B. Entscheidungen 1997, 119, 121 - ufa.de; 1998, 14, 15 - alltours.de; 1998, 57, 58 = NJW-RR 1999, 629 - JPNW; 1998, 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 - MMR 1999, 369 - Nazar) schon wiederholt in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, WRP 1999, 343, 345 f. - NJW-RR 1999, 626 - ufa.de; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909 - krupp.de; OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 1341 - steif.com; OLG Köln, GRUR 2000, 798 - alsdorf.de; LG Mannheim, GRUR 1997, 377 - Heidelberg; LG Frankfurt, CR 1997, 287 - das.de; LG Lüneburg, GRUR 1997, 470 - Celle; LG Braunschweig, NJW-CoR 1997, 303 - braunschweig.de; LG München I, NJW-CoR 1997, 231 - Juris; GRUR 2000, 800 - fnet.de; LG Hamburg CR 1997, 157; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 12 Rdnr. 10; Ubber, WRP 1997, 497, 507; Völker/Weidert, WRP 1997, 652, 656), Namensfunktion.
  • LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99

    WC-Körbchen II

    Wie die Kammer bereits wiederholt, so z. B. in ihrem Urteil "JPNW" (Entscheidungen 1998, 57, 59 = NJW-RR 1999, 629, 630) entschieden hat, kann jedenfalls in derartigen Fallkonstellationen solchen Buchstabenfolgen nicht länger die Eignung abgesprochen werden, von Hause aus als Name oder Unternehmenskennzeichen zu wirken.
  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 432/98

    GVP

    Wie die Kammer bereits wiederholt, so z.B. in ihrem Urteil "JPNW" (Entscheidungen 1998, 57, 59 = NJW-RR 1999, 629, 639) entschieden hat, kann jedenfalls in derartigen Fallkonstellationen solchen Buchstabenfolgen nicht länger die Eignung abgesprochen werden, von Hause aus als Name oder Unternehmenskennzeichen zu wirken.
  • LG Düsseldorf, 22.09.1998 - 4 O 124/98

    SSZ

    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 18. Juni 1998 - 4 0 160/98 - Entscheidungen 1998 Seiten 57, 59 - JPNW) entschieden hat, kann jedenfalls in derartigen Fallkonstellationen solchen Buchstabenfolgen nicht länger die Eignung abgesprochen werden, von Hause aus als Name oder Unternehmenskennzeichen zu wirken.
  • LG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 O 145/98

    IMPULS

    Als ein solcher schlagwortartiger Hinweis kann dabei auch eine Buchstabenfolge geeignet sein, unabhängig davon, ob sie als Wort aussprechbar ist oder nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Juni 1998, 4 0 160/98, Entscheidungen 1998, 57 - JPNW).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Der Beklagte zu 2. bestreitet das Recht der Klägerinnen am Gebrauch des Namens "Stadtkultur" gemäß § 12 Satz 1 BGB, indem er die Domänen "stadtkultur.net", "stadtkultur.com" und "stadtkultur.org", die Namensfunktion besitzen (vgl. hierzu Kammer, Urt. vom 30. September 1997, 4 0 197/97, Entscheidungen 1997, 119, 121 - ufa.de; Urteil vom 15. Januar 1998, 4 0 353/97, Entscheidungen 1998, 14, 15 - alltours.de; Urteil vom.18. Juni 1998, 4 0 160/98, Entscheidungen 1998, 57, 58 = NJW-RR 1999, 629 - JPNW; Entscheidungen, Urt. vom 22. September 1998, 4 0 473/97, Entscheidungen 19981 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 = MMR 1999, 369 - Nazar), ersichtlich allein zu dem Zweck für sich hat registrieren lassen, dass die Klägerinnen diese nicht benutzen können.
  • LG Braunschweig, 24.02.1999 - 9 O 238/98
  • LG Düsseldorf, 10.02.2000 - 4 O 582/99
  • LG Düsseldorf, 04.11.1999 - 4 O 354/99

    Omni Media

  • LG Düsseldorf, 07.05.1998 - 4 O 211/96

    Lenkrolle

  • LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 398/96

    Verwirkung der Arbeitnehmererfindervergütung

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