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   LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03   

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https://dejure.org/2004,31472
LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03 (https://dejure.org/2004,31472)
LG Stade, Entscheidung vom 18.03.2004 - 4 O 166/03 (https://dejure.org/2004,31472)
LG Stade, Entscheidung vom 18. März 2004 - 4 O 166/03 (https://dejure.org/2004,31472)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00

    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in

    Auszug aus LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03
    Dabei darf die in der Neufassung des § 828 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gebrachte gesetzgeberische Wertung, die mit der Teilnahme von Kindern unter 10 Jahren am Straßenverkehr verbundenen Schadensrisiken dem haftpflicht- und häufig auch kaskoversicherten Kraftfahrer zuzuweisen, nicht durch eine Ausweitung der Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern im Rahmen des 832 BGB wieder rückgängig gemacht werden (vgl. MüKo-Wagner, § 832 BGB, Rn. 31 m.w.N.; vgl. auch schon OLG Hamm, OLGR 2000, 266 zu den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 1999).

    Der Inhalt der Aufsichtspflicht ergibt sich im Einzelfall einerseits aus Alter, Eigenart und Charakter des jeweiligen Kindes, andererseits danach, was den Eltern nach den jeweiligen Verhältnissen und objektiven Umständen geboten ist und zugemutet werden kann (vgl. nur OLG Celle, NJW-RR 1988, 216 f.; OLG Hamm, OLGR 2000, 266).

  • LG Bielefeld, 07.10.2003 - 20 S 116/03
    Auszug aus LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03
    Zu berücksichtigen ist insofern auch, dass es sich bei dem in § 832 BGB normierten Aufsichtsverschulden nicht um eine Gefährdungshaftung handelt, sondern der innere Grund für die Haftung in der durch die §§ 1626 ff., 1631 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmten gesetzlichen Pflicht zur elterlichen Personensorge liegt (vgl. OLG Celle aaO.; OLG Hamm aaO; LG Bielefeld, NJOZ 2004, 268 f.).
  • LG Darmstadt, 13.12.1973 - 9 O 378/72

    Gestattet der Aufsichtspflichtige einem 6 1/2jährigen Kind das Überqueren einer

    Auszug aus LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03
    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass jedenfalls ein fast 8-jähriges Kind, das ein Fahrrad ruhig und sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich und genau unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann und zwar sogar auf Bundesstraßen (vgl. OLG Celle aaO.: zur Aufsichtspflichtverletzung bei einem 6 Jahre alten Kind; LG Essen, ZfSch 1992, 76: zur Aufsichtspflicht der Eltern bei einem 8 Jahre alten Kind, das am Straßenverkehr teilnimmt; LG Darmstadt, VersR 1975, 337: zur Aufsichtspflicht der Eltern über ein 6 ½ Jahre altes Kind, das mit dem Fahrrad die Hauptverkehrsstraße überquert; LG Oldenburg, Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86

    Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und

    Auszug aus LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03
    Der Inhalt der Aufsichtspflicht ergibt sich im Einzelfall einerseits aus Alter, Eigenart und Charakter des jeweiligen Kindes, andererseits danach, was den Eltern nach den jeweiligen Verhältnissen und objektiven Umständen geboten ist und zugemutet werden kann (vgl. nur OLG Celle, NJW-RR 1988, 216 f.; OLG Hamm, OLGR 2000, 266).
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