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LG Paderborn, 17.12.2008 - 4 O 239/08 |
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Keine Haftung des Tierhalters für Hundebiss bei Handeln auf eigene Gefahr
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Keine Haftung des Tierhalters für Hundebiss bei Handeln auf eigene Gefahr
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72
Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd - …
Auszug aus LG Paderborn, 17.12.2008 - 4 O 239/08
Er ist dann nicht nur selbst in der Lage, die Maßnahmen zu ergreifen, die seinen bestmöglichen Schutz gewährleisten, sondern sein eigenes Interesse wiegt im Verhältnis zum Tierhalter den Gesichtspunkt auf, dass dieser den Nutzen des Tieres hat (BGH, Urt. v. 13.11.1973, Az. VI ZR 152/72).
- AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10
Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und …
Unter Zugrundelegung dieser Auffassung wäre der Schutzbereich des § 833 BGB vorliegend eröffnet und eine Haftung der Beklagten dem Grunde nach zu bejahen, weil der Kläger weder die Herrschaft über den Hund übernommen hat noch ein eigenes Interesse hieran bestand (zweifelhaft daher auch LG Paderborn, Urt. v. 17.12.2008 - 4 O 239/08, juris Rn. 32).Soweit der Kläger behauptet, dass es sich bei dem Hund um einen "besonders gefährlichen Hund" handele (…vgl. zur "erhöhten Tiergefahr" bei einem "Tier erkennbar böser Natur" BGH, Urt. v. 20.12.2005 - VI ZR 225/04, NJW-RR 2006, 813, juris Rn. 12; s. zu einem erkennbar aggressiven Hund LG Paderborn, Urt. v. 17.12.2008 - 4 O 239/08, juris Rn. 33, 36), haben die Beklagten bis zuletzt in Abrede gestellt, dass es sich um einen solchen "besonders gefährlichen Hund" handelt.