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   LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12   

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https://dejure.org/2013,12503
LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2013,12503)
LG Essen, Entscheidung vom 11.04.2013 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2013,12503)
LG Essen, Entscheidung vom 11. April 2013 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2013,12503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung von Textabschnitten eines Buches als Schmähkritik bzgl. einer sektenähnlich gegründeten Partei mit stalinistischen und maoistischen Tendenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Textabschnitte über Partei mit stalinistischen und maoistischen Tendenzen sind nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vergleich mit Stalin und Mao verletzt Persönlichkeitsrecht

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.03.2013)

    Marxisten verklagen Verlag: MLPD will keine Sekte sein

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 961
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
    Verletzt eine solche mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf - nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az.: 1 BvR 1696/98).

    Der Äußernde hat daher nur die erweiterte Darlegungslast, dass er bei seinen Recherchen die je nach Seriosität der Informationsquelle, Aufklärungsmöglichkeit, Intensität des Eingriffs und Informationsinteresse der Öffentlichkeit unterschiedlich strenge materielle Sorgfaltspflicht erfüllt hat (BVerfG NJW 00, 1209, NJW 06, 207), wobei für die Presse strengere Anforderungen gelten als für Privatpersonen (BVerfG NJW 03, 1855).

    Eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache darf er nicht als feststehend hinstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az.: 1 BvR 1696/98, m.w.N.).

    Eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache darf er nicht als feststehend hinstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az.: 1 BvR 1696/98, m.w.N.).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
    Nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen bewusst unwahre Tatsachen oder Tatsachen, deren Unwahrheit im Zeitpunkt der Äußerung zweifelsfrei feststeht (BVerfG NJW 99, 1322, NJW 00, 199, NJW-RR 04, 355, BGHZ 139, 95).

    Geht es um eine die Öffentlichkeit berührende Angelegenheit, ist jedoch im Rahmen einer Güterabwägung die Meinungs- und Pressefreiheit als berechtigtes Interesse zu berücksichtigen (BGH NJW 98, 3047).

    Ihre Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange oder schutzwürdige Rechte und Interessen Dritter, insbesondere bei kritischen Meinungsäußerungen zu gesellschaftlichen oder politischen Fragen (BVerfG NJW 99, 2262, 01, 591; BGHZ 139, 95).

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, muss nach dem Kern oder der Prägung der Äußerung geforscht werden, insbesondere, ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, indem es z.B. lediglich der Ergänzung dient (BVerfGE 85, 1, 15 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 61, 1, 10 = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 2000, 3196, 3197; BGH NJW 2002, 1192, 1193; NJW 1997, 2513; NJW 1982, 2246; vgl auch OLG Nürnberg VersR 2003, 381; BGHZ 181, 328 Tz 33 = NJW 2009, 2888, 2892 - www.spickmich.de).

    Die Äußerungen dürfen dabei nicht aus ihrem Kontext herausgelöst und isoliert gewertet werden; entscheidend ist die Gesamtaussage (BVerfG NJW 1999, 2262, 2263; BGH NJW 1994, 124; NJW 1994, 2614, 2615; NJW 1997, 2513; NJW-RR 1994, 1242, 1243).

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   LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 4 O 246/12   

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https://dejure.org/2013,57576
LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2013,57576)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.02.2013 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2013,57576)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2013,57576)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.2.2013 - 4 O 246/12 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 22.2.2013 - 4 O 246/12 -.

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   LG Arnsberg, 27.09.2012 - 4 O 246/12   

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https://dejure.org/2012,88689
LG Arnsberg, 27.09.2012 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2012,88689)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 27.09.2012 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2012,88689)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 27. September 2012 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2012,88689)
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   LG Essen, 12.08.2015 - 4 O 246/12   

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LG Essen, 12.08.2015 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2015,83288)
LG Essen, Entscheidung vom 12.08.2015 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2015,83288)
LG Essen, Entscheidung vom 12. August 2015 - 4 O 246/12 (https://dejure.org/2015,83288)
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